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Startseite › Aktuelles › News › Internationales Pandemieabkommen

Internationales Pandemieabkommen

11. September 2025

Der Text des Internationalen Pandemieübereinkommens wurde im Rahmen der 78. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2025 angenommen. Aktuell starten die Verhandlungen über den Anhang.

Handy zeigt App der Weltgesundheitsorganisation, Foto: Unsplash/Markus Winkler

Ziel des Pandemieabkommens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die globale Stärkung der Vorsorge, Reaktionsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Pandemien.

Positive Aspekte

Während der Verhandlung des Pandemieabkommens brachte der Österreichische Behindertenrat eine Stellungnahme ein.

In der nun finalen Version finden sich drei relevante Verbesserungen:

Artikel 11 Technologietransfer und Zusammenarbeit für die Herstellung von Gesundheitsprodukten im Zusammenhang mit Pandemien

Damit pandemiebezogene Gesundheitsprodukte während Pandemie-Notfällen besser verfügbar und zugänglich werden, sollen Länder befristet zusammenarbeiten. So soll etwa die Herstellung von pandemiebezogenen Gesundheitsprodukten beschleunigt oder ausgeweitet werden.

Artikel 15 Regierungs- und gesamtgesellschaftliche Ansätze

Jede Vertragspartei des Pandemieabkommens soll geeignete Maßnahmen treffen, um eine schnelle und inklusive Reaktion auf Pandemien – insbesondere mit Blick auf Menschen in gefährdeten Situationen – zu ermöglichen.

Es sollen Pläne zur Prävention, Vorbereitung und Reaktion auf Pandemien entwickelt werden. Diese Pläne sollen auf transparente und inklusive Weise, in Zusammenarbeit mit den relevanten Interessengruppen entstehen.

Jede Vertragspartei des Pandemieabkommens soll die Entwicklung und Umsetzung von Initiativen und Programmen zu Pandemien und Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit fördern und erleichtern. Dies soll inklusiv und barrierefrei unter Beteiligung der relevanten Interessengruppen erfolgen.

Artikel 18 inklusive, nachhaltige Finanzierung

Artikel 18 legt den Vertragsparteien des Pandemieabkommens die Pflicht auf, vor allem inklusive Initiativen finanziell zu fördern.

Versäumnisse

Trotz des klaren Bekenntnisses zur UN-Behindertenrechtskonvention in der Präambel des Internationalen Pandemieübereinkommens, zeigt eine eingehende Prüfung vergebenes Potential bei der Berücksichtigung schutzbedürftiger Personen im Allgemeinen und insbesondere von Menschen mit Behinderungen.

So wurde bei den Forschungs- und Entwicklungsbemühungen kein Schwerpunkt auf Menschen mit Behinderungen gelegt, obwohl dies unerlässlich ist, damit ihre Bedarfe während Pandemien berücksichtigt werden. Es wurde auch kein Anreiz gesetzt, Mechanismen für die systematische Erhebung und Analyse von Daten über die Auswirkungen von Pandemien auf Menschen mit Behinderungen zu schaffen.

Ein Artikel behandelt die Bedeutung klarer Kommunikation, geht jedoch nicht speziell auf die Notwendigkeit ein, dass Informationen und öffentliche Aufklärungskampagnen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Es finden sich auch keine Regelungen dazu, dass Frühwarnsysteme und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit in barrierefreien Formaten verfügbar sein müssen. Dieses Fehlen spezifischer Bestimmungen für barrierefreie Kommunikation ist ein erhebliches Versäumnis.

Das Internationale Pandemieabkommen betont zwar die Bedeutung eines gleichberechtigten Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen, geht jedoch nicht ausreichend darauf ein, wie Gesundheitssysteme angepasst werden sollten, um den Bedarfen von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden. Während Pandemien sehen sich Menschen mit Behinderungen häufig mit Barrieren wie unzugänglichen Gesundheitseinrichtungen, einem Mangel an geeigneter medizinischer Ausrüstung und der Nichtverfügbarkeit notwendiger Unterstützungsdienste konfrontiert.

Obwohl die Bedeutung eines gut ausgebildeten und angemessen geschützten Gesundheits- und Pflegepersonals hervorgehoben wird, wurde verabsäumt dies insofern zu konkretisieren, dass auch die spezifischen Ausbildungsanforderungen, die für die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen während einer Gesundheitskrise erforderlich sind, mitumfasst sind. Ohne die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten, einschließlich des Verständnisses der zusätzlichen Risiken, denen Menschen mit Behinderungen während einer Pandemie ausgesetzt sein können, und der Wege, diese zu mindern, können Menschen mit Behinderungen während Pandemien nicht angemessen versorgt werden.

Fazit

Das Internationale Pandemieabkommen der WHO stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer globalen Zusammenarbeit bei der Pandemievorsorge und -bekämpfung dar.

Leider versäumt das Abkommen, sicherzustellen, dass alle pandemiebezogenen Maßnahmen barrierefrei, inklusiv und auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind.

Ausblick

Das Internationale Pandemieabkommen kann erst unterzeichnet werden, sobald der noch ausständige Anhang fertig verhandelt und von der WHO angenommen wurde.

Der noch ausständige Anhang wird das sog. „PABS-Instrument“ regeln. Ziel ist es, dass ein gemeinsamer Zugang zu Materialien und Sequenzinformationen zu Krankheitserregern mit Pandemiepotenzial geschaffen wird.

Die Verhandlungen starten Mitte September 2025 und sollen bis zur 79. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2026 abgeschlossen sein.

Weiterführende Informationen

Internationales Pandemieübereinkommen und Internationale Gesundheitsvorschriften (IHR (2005))

von Nicola Onome Sommer

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