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Startseite › Aktuelles › News › Neue Übersetzung der UN-BRK in Leichte Sprache

Neue Übersetzung der UN-BRK in Leichte Sprache

20. März 2019

Im Jahr 2019 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention vom Sozialministerium neu übersetzt.

Im Jahr 2019 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention vom Sozialministerium neu übersetzt.

Hier können Sie die Übersetzung herunterladen: UN Behindertenrechtskonvention

In einer Presseaussendung vom 08.03.2019 sagt Frau BM Hartinger-Klein zu dieser neuen Übersetzung:

„Ebenso freut es mich, dass ab sofort die neue Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache abrufbar ist. Diese wurde in intensiver Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Menschen mit Behinderungen erarbeitet und stellt ein europaweites Best-Practice-Beispiel dar.“

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Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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