Nach der aktuellen Kritik an Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt lud Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann zu Gesprächen mit der PVA. Dabei wurde vereinbart, Verbesserungen im System der Begutachtungen voranzutreiben.
Schumann erklärte: „Österreich ist ein Sozialstaat. Wer Unterstützung braucht, muss sie bekommen und zwar auf Basis transparenter und nachvollziehbarer Entscheidungen. Niemand soll sich als Bittsteller fühlen.“ Besonderes Augenmerk gelte dem respektvollen Umgang mit den Betroffenen. Menschen in Begutachtungsverfahren befänden sich in schwierigen Situationen und hätten Anspruch auf eine wertschätzende Behandlung.
Sechs angekündigte Schritte
Als erste konkrete Reaktion auf die Kritik an der Begutachtungspraxis wurden sechs Maßnahmen angekündigt, die sowohl den Ablauf der Verfahren als auch den Umgang mit den Betroffenen verbessern sollen.
Erstens soll ein verbindlicher Verhaltenskodex für alle internen und externen Gutachter*innen erstellt werden. Dieser Kodex soll klare Regeln für die Kommunikation mit Versicherten festlegen und einen respektvollen, empathischen und wertschätzenden Umgang sicherstellen. Begutachtungen betreffen häufig Menschen in belastenden Lebenssituationen. Umso wichtiger ist es, dass sie nachvollziehbar und ohne entwürdigende Erfahrungen ablaufen. Die Einhaltung des Kodex soll auch kontrolliert werden.
Zweitens sollen die Standards zur Kommunikation stärker in Ausbildung und Zertifizierung verankert werden. Inhalte wie Gesprächsführung, aktives Zuhören und der professionelle Umgang mit schwierigen Situationen sollen verpflichtender Teil der Lehrgänge der Österreichischen Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung werden. Ziel ist es, neben der fachlichen Qualifikation auch die Qualität der Kommunikation in Begutachtungen zu verbessern.
Drittens soll künftig die Mitnahme einer persönlichen Vertrauensperson ausdrücklich ermöglicht werden. Diese Möglichkeit besteht bereits bei Pflegegeldbegutachtungen und soll auch für Verfahren im Zusammenhang mit Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen gelten. Antragsteller sollen aktiv über diese Möglichkeit informiert werden.
Viertens sollen die Rahmenbedingungen für Begutachtungen weiterentwickelt werden. Dazu gehört, dass ausreichend Zeit für Untersuchungen zur Verfügung steht und Entscheidungen nachvollziehbar begründet werden. Gerade bei Ablehnungen ist eine transparente Erklärung der Entscheidung für die Betroffenen besonders wichtig.
Fünftens soll das Beschwerdemanagement weiter ausgebaut und stärker für Qualitätsverbesserungen genutzt werden. Rückmeldungen und Beschwerden von Betroffenen sollen systematischer erfasst und ausgewertet werden. Gleichzeitig sollen zusätzliche Maßnahmen der Qualitätssicherung gesetzt werden, um Entscheidungsprozesse weiter zu verbessern.
Sechstens sind auch im Sozialministeriumservice Verbesserungen vorgesehen. Dort soll ein strukturiertes Beschwerdemanagement in allen Landesstellen etabliert werden. Zusätzlich ist ein kompakter Leitfaden für Gutachter*innen geplant, der Standards für den Ablauf von Begutachtungen, die Dokumentation und den Umgang mit Konfliktsituationen festlegt. Auch die Information für Betroffene soll verbessert werden, etwa durch verständliche Schreiben zum Ablauf der Begutachtung.
Pensionsversicherung kündigt ebenfalls Verbesserungen an
Auch die Pensionsversicherung selbst kündigte Maßnahmen zur Verbesserung der Begutachtungen an. Ziel sei es, die Servicequalität für Versicherte weiter zu verbessern und den respektvollen Umgang in den Verfahren zu stärken.
Vorgesehen sind unter anderem zusätzliche Schulungen zur empathischen Kommunikation, eine stärkere Verankerung entsprechender Standards in der Ausbildung sowie Verbesserungen beim Beschwerdemanagement. Begutachtungen sollen fachlich fundiert, nachvollziehbar und respektvoll gegenüber den Versicherten durchgeführt werden.
Breite Kritik aus Interessenvertretungen
Auch der Österreichische Behindertenrat hatte am 16. März 2026 Reformbedarf aufgezeigt.
Präsident Klaus Widl erklärte damals: „Wenn Menschen in einer ohnehin belastenden Lebenssituation Begutachtungen als respektlos, intransparent oder entwürdigend erleben, dann ist das nicht hinnehmbar. Verfahren, die über existenzsichernde Leistungen entscheiden, müssen nachvollziehbar, fair und menschenrechtskonform ausgestaltet sein.“
Die vom Institut FORESIGHT durchgeführte Erhebung unter 817 Antragsteller*innen zeigte deutliche Probleme. 70 Prozent der befragten Personen mit Antrag auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension gaben an, die Untersuchung als wenig oder gar nicht respektvoll erlebt zu haben. Bei Anträgen auf Pflegegeld lag dieser Anteil bei 42 Prozent.
Der Österreichische Behindertenrat fordert seit vielen Jahren Verbesserungen bei Begutachtungsverfahren. Im Positionspapier aus 2024 verlangt der Behindertenrat unter anderem multiprofessionelle Begutachtungen, verpflichtende Schulungen für Gutachter*innen sowie eine stärkere Berücksichtigung des tatsächlichen Unterstützungsbedarfs, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen.
Widl erklärte dazu: „Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung ist ein wichtiges Prinzip. Sie ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn die Verfahren fair, nachvollziehbar und im Interesse der Betroffenen funktionieren. Wenn Entscheidungen regelmäßig erst vor Gericht korrigiert werden, zeigt das klaren Reformbedarf.“
Der Behindertenrat wird die angekündigten Maßnahmen genau beobachten und weiterhin darauf drängen, dass Begutachtungsverfahren transparent, fair und im Sinne der Betroffenen gestaltet werden.