Nach einer längeren Krankheit ist der Wiedereinstieg ins Berufsleben oft eine große Herausforderung. Um diesen Übergang zu erleichtern, gibt es in Österreich seit 2017 die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ). Dieses Modell hilft erkrankten Arbeitnehmer*innen dabei, wieder in den Arbeitsalltag zurückzufinden – und zwar in kleinen, gut planbaren Schritten.
Was ist Wiedereingliederungsteilzeit?
Die Wiedereingliederungsteilzeit ist ein freiwilliges Modell, das zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in vereinbart wird. Wer mindestens sechs Wochen krank war, kann seine Arbeitszeit für einige Monate reduzieren, um wieder langsam in den Beruf hineinzuwachsen. Dabei wird das reduzierte Gehalt durch ein sogenanntes Wiedereingliederungsgeld ergänzt – dieses zahlt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und orientiert sich am erhöhten Krankengeld.
Wichtige Eckpunkte
- Dauer: 1 bis 6 Monate (Verlängerung um 1 bis 3 Monate möglich)
- reduzierte Arbeitszeit – individuell vereinbar
- medizinische Begleitung
- zusätzliches Geld von der ÖGK
Warum braucht es WIETZ?
Die Rückkehr in die Arbeit nach schwerer Krankheit ist oft körperlich und psychisch belastend. Besonders bei psychischen Erkrankungen, die den größten Anteil der Krankheitsfälle ausmachen, hilft WIETZ, eine Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. Auch bei Krebs, Rückenproblemen oder nach Unfällen stellt die stufenweise Rückkehr eine wichtige Option dar.
Was sind die Voraussetzungen für die WIETZ?
Es gibt einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um WIETZ in Anspruch nehmen zu können:
- Arbeitnehmer*innen müssen mindestens drei Monate bei der selben Arbeitgeber*in gearbeitet haben.
- Arbeitnehmer*innen müssen vorher mindestens sechs Wochen krank gewesen sein.
- Eine Beratung durch fit2work hilft bei der Planung und Organisation der Wiedereingliederung.
- Arbeitnehmer*innen brauchen einen Wiedereingliederungsplan, den sie gemeinsam mit der Arbeitgeber*in erstellen.
- Es braucht eine schriftliche Vereinbarung, in der genau geregelt ist, wie die Arbeitszeit reduziert wird.
- Arbeitnehmer*innen müssen arbeitsfähig sein und brauchen eine entsprechende Bestätigung durch eine*n Arbeitsmediziner*in, der/die auch bestätigt, dass WIETZ medinzinsch sinnvoll ist. Die arbeitsmedizinische Abklärung kann bei fit2work erfolgen.
- Die ÖGK muss das Wiedereingliederungsgeld genehmigen.
Wichtig: Es gibt keinen automatischen Anspruch auf Wiedereingliederungsteilzeit. Beide Seiten – Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in – müssen freiwillig zustimmen.
Was muss in der Vereinbarung stehen?
In der schriftlichen Vereinbarung zur Wiedereingliederungsteilzeit müssen folgende Punkte festgelegt sein:
- Beginn und Dauer der Teilzeitphase
- wie viele Stunden pro Woche gearbeitet wird
- wann genau die Arbeit erfolgt (z. B. Wochentage, Uhrzeiten)
Die Tätigkeit selbst darf sich durch die Teilzeit nicht grundsätzlich ändern. Kleine Anpassungen sind aber erlaubt, solange sie im Rahmen der normalen Tätigkeit bleiben.
Diese Vereinbarung kann später höchstens zweimal geändert werden – zum Beispiel, wenn Arbeitnehmer*innen länger brauchen oder die Stunden leicht angepasst werden sollen. Auch das muss wieder schriftlich festgehalten und von beiden Seiten einvernehmlich beschlossen werden.
Die Arbeitszeit kann zwischen 25 % und 50 % reduziert werden, darf aber nicht unter 12 Wochenstunden fallen. In besonderen Fällen ist auch eine flexible Verteilung über mehrere Wochen möglich – solange im Durchschnitt die Vorgaben eingehalten werden.
Entgelt, Versicherung & Schutz
Während der Wiedereingliederungsteilzeit bekommen Arbeitnehmer*innen:
- ein reduziertes Gehalt, das der Teilzeit entspricht
- Wiedereingliederungsgeld von der ÖGK – das gleicht den Einkommensverlust zum größten Teil aus
Kranken- und Pensionsversicherung bleiben bestehen, solange das Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt.
[BH1] Außerdem gibt es einen Kündigungsschutz: Arbeitnehmer*innen dürfen nicht gekündigt werden, nur weil sie Wiedereingliederungsteilzeit beantragt oder begonnen haben.
Außerdem gibt es einen Kündigungsschutz: Arbeitnehmer*innen dürfen nicht gekündigt werden, nur weil sie Wiedereingliederungsteilzeit beantragt oder begonnen haben.
Zahlen und Fakten zur Wirkung
Eine aktuelle Untersuchung der Statistik Austria zeigt, wie gut WIETZ funktioniert:
- 87 % der Teilnehmer*innen sind ein Jahr nach der Wiedereingliederung noch beschäftigt.
- Nach fünf Jahren sind es immer noch 75 %.
- Die Arbeitslosigkeit ist gering – nur etwa 3 % nach einem Jahr.
- Mehr als die Hälfte kehren in die ursprüngliche Arbeitszeit zurück.
- Ein Viertel der Teilzeitkräfte schafft es sogar zurück auf Vollzeit.
Wer nimmt WIETZ in Anspruch?
Von 2017 und 2023 wurden rund 28.000 Fälle von Wiedereingliederungsteilzeit gezählt. Auffällig ist:
- mehrheitlich Frauen (55 %)
- Die meisten Betroffenen sind zwischen 45 und 54 Jahren.
- Viele arbeiten schon lange im Unternehmen (durchschnittlich 10 Jahre).
- Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache, gefolgt von Rückenproblemen, Krebs und Herz-/Kreislauferkrankungen.
Was passiert nach der WIETZ?
Die meisten Arbeitnehmer*innen kehren vollständig oder fast vollständig in den Job zurück. Dabei spielt die Art der Erkrankung kaum eine Rolle: Auch bei psychischen oder körperlichen Erkrankungen bleibt der Großteil langfristig beschäftigt.
Die Wiedereingliederungsteilzeit ist also nicht nur ein kurzfristiges Hilfsmittel, sondern stärkt auch die langfristige Arbeitsfähigkeit.
Forderungen des ÖBR zur WIETZ
- Schaffung eines Rechtsanspruchs auf WIETZ gegenüber dem*der Arbeitgeber*in, damit die Personen nicht vom Entgegenkommen des*der Arbeitgeber*in abhängig sind.
- Aufhebung der Begrenzung der WIETZ auf max. 9 Monate.
Service-Links
Sozialministerium: Wiedereingliederungsteilzeit
Unternehmensservice-Portal des Sozialministeriums: Wiedereingliederungsteilzeit
Bericht „Evaluierung der Wiedereingliederungsteilzeit für die Jahre 2017-
2023“ (PDF)