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Startseite › Aktuelles › News › Mehr Schutz im Job für Eltern behinderter Kinder

Mehr Schutz im Job für Eltern behinderter Kinder

23. September 2025

Entscheidung des EuGH: Verbesserter Schutz am Arbeitsplatz für Eltern von Kindern mit Behinderungen

Frau mit blonden, halblangen Haaren trägt etwa 2-jährigen Sohn, der eine blaue Kappe trägt und am Daumen lutscht, Foto: Maurice Garlet

Ein Urteil des EuGH (Gerichtshof der Europäischen Union) vom 11. September bekräftigt, dass der Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz aus Gründen der Behinderung auch Diskriminierung „durch Assoziation“ umfassen muss (Link: Discrimination at work: the rights of persons with disabilities to protection against indirect discrimination extend to parents of children with disabilities ). Das bedeutet, dass Arbeitgeber*innen verpflichtet sind, die Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter*innen, die für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen verantwortlich sind, anzupassen.

Der Fall wurde dem EuGH vom italienischen Kassationsgericht vorgelegt. Er betrifft eine Klage einer Bahnangestellten in Italien, die von ihrem Arbeitgeber feste Arbeitszeiten beantragt hat, um die Pflege ihres Sohnes mit Behinderungen zu organisieren. Es wurden jedoch nur vorübergehende Regelungen getroffen. Der Arbeitgeber weigerte sich diese dauerhaft zu machen. In der Bewertung des Falls stellte der EuGH fest, dass die „EU-Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf“ solche Formen der indirekten Diskriminierung abdeckt. Dies gilt daher auch für Arbeitnehmer*innen, die diskriminiert werden, weil sie ihr Kind mit Behinderungen betreuen müssen.

Das Europäische Behindertenforum (EDF) begrüßt diese Entscheidung. Denn sie schafft einen klaren Präzedenzfall zur Unterstützung für Eltern von Kindern mit Behinderungen, um ein besseres Gleichgewicht zwischen ihrem Berufsleben und ihren elterlichen Verpflichtungen zu erreichen. Es ist besonders bedeutend für Mütter und Frauen, da sie statistisch gesehen viel häufiger die Verantwortung für die Pflege von Kindern mit Behinderungen übernehmen und infolgedessen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden.

Neben Arbeitsplatzanpassungen und Schutz vor indirekter Diskriminierung betont das EDF auch die Notwendigkeit von staatlich finanzierten häuslichen Unterstützungsangeboten. Einerseits um Familien bei der Bewältigung der Betreuung von Kindern mit Behinderungen zu helfen, adererseits soll die Verfügbarkeit von barrierefreien, leistbaren, gemeindenahen Unterstützungsdiensten verhindern, dass Kinder mit Behinderungen in Einrichtungen untergebracht werden.

Service-Link

EU Court of Justice’s decision enhances protection at work for carers of children with disabilities – European Disability Forum

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Der Österreichische Behindertenrat

Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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