Der Sozialausschuss des Nationalrats sprach sich am 9. September 2026 einstimmig dafür aus, dem Ausgleichstaxfonds auch in den kommenden Jahren zusätzliche Bundesmittel zur Verfügung zu stellen. Damit erfolgte ein weiterer wichtiger Schritt zur finanziellen Absicherung von Maßnahmen für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Zusätzliche Mittel bis über 2029 hinaus
Die Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz sieht für 2026 zusätzliche 65 Millionen Euro vor. 2027 sollen 45,1 Millionen Euro, 2028 weitere 24,4 Millionen Euro und ab 2029 jährlich 14,4 Millionen Euro aus Bundesmitteln in den Ausgleichstaxfonds fließen.
Sozialministerin Korinna Schumann verwies im Sozialausschuss darauf, dass der Fonds in der Vergangenheit weit über seine finanziellen Möglichkeiten hinaus belastet worden sei. Mit den zusätzlichen Mitteln solle nun mehr Planungssicherheit geschaffen und die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen langfristig gestärkt werden.
Die finanzielle Lage des Ausgleichstaxfonds blieb angespannt. Für 2026 werden Einnahmen von rund 368 Millionen Euro und Ausgaben von rund 433 Millionen Euro erwartet. Der Fonds finanziert wichtige Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen, darunter Qualifizierungsangebote, Lohnzuschüsse und Unterstützungen zur beruflichen Integration.
Behindertenrat setzte sich für langfristige Absicherung ein
Der Österreichische Behindertenrat setzte sich seit längerem intensiv für eine ausreichende und langfristige Finanzierung des Ausgleichstaxfonds ein.
Bereits 2025 wies er auf die erhebliche Finanzierungslücke hin. Im März 2026 forderte Behindertenrats-Präsident Klaus Widl bei einer Pressekonferenz eine nachhaltige finanzielle Absicherung und Planungssicherheit für die aus dem Fonds finanzierten Angebote.
Auch gegenüber Sozialministerin Korinna Schumann brachte der Behindertenrat diese Forderung wiederholt ein. Die nun vom Sozialausschuss einstimmig unterstützten Sondermittel sind daher ein wichtiger Erfolg dieses kontinuierlichen Einsatzes.
Im Sozialausschuss wurde zugleich deutlich, dass die grundsätzliche Finanzierung des Ausgleichstaxfonds weiter Thema bleiben wird. Vertreter der Regierungsparteien stellten eine Evaluierung des Fonds in Aussicht. Auch aus der Opposition kamen Forderungen nach weitergehenden Reformen.
Mit der Zustimmung des Sozialausschusses ist das parlamentarische Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die gesetzliche Regelung muss noch im Nationalrat beschlossen werden.