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Startseite › Aktuelles › News › Sozialausschuss: Sondermittel für Ausgleichstaxfonds

Sozialausschuss: Sondermittel für Ausgleichstaxfonds

10. September 2026

Für die zusätzliche Finanzierung des Ausgleichstaxfonds wurde ein wichtiger Schritt gesetzt. Der Sozialausschuss stimmte der Gesetzesnovelle am 9. September 2026 einstimmig zu. Damit rückt eine langjährige Forderung des Österreichischen Behindertenrats näher an die Umsetzung.

Frontansicht des österreichischen Parlamentsgebäudes in Wien mit hohen Säulen, Figuren am Giebel und einer roten Flagge auf dem Dach vor blauem Himmel.
Foto: Kerstin Huber-Eibl

Arbeitsassistenz, Jobcoaching und weitere Förderungen unterstützen Menschen mit Behinderungen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und dabei, ihren Arbeitsplatz zu behalten. Viele
dieser Angebote werden aus dem Ausgleichstaxfonds (ATF) finanziert. Er spielt damit eine zentrale Rolle für die berufliche Teilhabe.

Angespannte Situation

In den vergangenen Jahren stiegen die ATF-Ausgaben deutlich. Gleichzeitig reichten seine Einnahmen nicht mehr aus, um alle vorgesehenen Maßnahmen langfristig zu finanzieren. Für 2026 zeichnete sich eine große Finanzierungslücke ab.

Der Behindertenrat warnte wiederholt vor den Folgen und forderte eine dauerhafte finanzielle Absicherung. Wie dringend Maßnahmen notwendig sind, zeigte auch die Entwicklung am Arbeitsmarkt. Bei einer Pressekonferenz im März 2026 machte der Behindertenrat darauf
aufmerksam, dass die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen dreimal so stark gestiegen war wie die Arbeitslosigkeit insgesamt.

Im Februar 2026 waren 17.199 Menschen mit Behinderungen beim AMS als arbeitslos vorgemerkt. Das waren 14,6 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

„Die Zahlen zeigen klaren Handlungsbedarf. Ein Arbeitsplatz bedeutet Selbstbestimmung, soziale
Sicherheit und chancengleiche Teilhabe – das sollte unser gemeinsames Ziel sein“, betonte Behindertenrats-Präsident Klaus Widl.

Zusätzliche Mittel bis über 2029 hinaus

Der Sozialausschuss des Nationalrats sprach sich am 9. September 2026 einstimmig dafür aus, dem Ausgleichstaxfonds auch in den kommenden Jahren zusätzliche Bundesmittel zur Verfügung zu stellen. Damit erfolgte ein weiterer wichtiger Schritt zur finanziellen Absicherung von Maßnahmen für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Die Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz sieht für 2026 zusätzliche 65 Millionen Euro vor. 2027 sollen 45,1 Millionen Euro, 2028 weitere 24,4 Millionen Euro und ab 2029 jährlich 14,4 Millionen Euro aus Bundesmitteln in den Ausgleichstaxfonds fließen.

Sozialministerin Korinna Schumann verwies im Sozialausschuss darauf, dass der Fonds in der Vergangenheit weit über seine finanziellen Möglichkeiten hinaus belastet worden sei. Mit den zusätzlichen Mitteln solle nun mehr Planungssicherheit geschaffen und die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen langfristig gestärkt werden.

Die finanzielle Lage des Ausgleichstaxfonds blieb angespannt. Für 2026 werden Einnahmen von rund 368 Millionen Euro und Ausgaben von rund 433 Millionen Euro erwartet. Der Fonds finanziert wichtige Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen, darunter Qualifizierungsangebote, Lohnzuschüsse und Unterstützungen zur beruflichen Integration.

Behindertenrat setzte sich für langfristige Absicherung ein

Der Österreichische Behindertenrat setzte sich seit längerem intensiv für eine ausreichende und langfristige Finanzierung des Ausgleichstaxfonds ein.

Bereits 2025 wies er auf die erhebliche Finanzierungslücke hin. Im März 2026 forderte Behindertenrats-Präsident Klaus Widl bei einer Pressekonferenz eine nachhaltige finanzielle Absicherung und Planungssicherheit für die aus dem Fonds finanzierten Angebote.

Auch gegenüber Sozialministerin Korinna Schumann brachte der Behindertenrat diese Forderung wiederholt ein. Die nun vom Sozialausschuss einstimmig unterstützten Sondermittel sind daher ein wichtiger Erfolg dieses kontinuierlichen Einsatzes.

Im Sozialausschuss wurde zugleich deutlich, dass die grundsätzliche Finanzierung des Ausgleichstaxfonds weiter Thema bleiben wird. Vertreter*innen der Regierungsparteien stellten eine Evaluierung des Fonds in Aussicht. Auch aus der Opposition kamen Forderungen nach weitergehenden Reformen.

Mit der Zustimmung des Sozialausschusses ist das parlamentarische Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die gesetzliche Regelung muss noch im Nationalrat beschlossen werden.

„Nun ist es wichtig, dass der Behindertenrat auch in die weiteren Überlegungen zur Ausstattung des Ausgleichstaxfonds eingebunden wird“, appelliert Behindertenrats-Präsident Klaus Widl.

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Der Österreichische Behindertenrat

Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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