• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Die Zeitschrift monat
    • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Nationalratswahl 2024
    • EU-Wahl 2024
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Partner
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
    • EuroKey
  • Recht und Soziales
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Bundesbehindertenbeirat
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
    • Notfallregister: Schutz im Krisen- und Notfall
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
Startseite › Aktuelles › News › Steiermark: Schulassistenz neu

Steiermark: Schulassistenz neu

15. Januar 2023

In der Steiermark wandert die Schulassistenz ab dem kommenden Schuljahr vom Sozial- in das Bildungsressort. 

Doris Kampus und Werner Amon im Medienzentrum Steiermark in Graz. © Land Steiermark/Robert Binde
Doris Kampus und Werner Amon im Medienzentrum Steiermark in Graz. © Land Steiermark/Robert Binde

In der Steiermark wandert die Schulassistenz ab dem Schuljahr 2023/2024 thematisch vom Sozial- in das Bildungsressort. 

Die Eckpunkte des neuen steirischen Schulassistenzgesetzes, das in Kürze in Begutachtung gehen wird, wurden am 13. Januar 2023 von Soziallandesrätin Doris Kampus und Bildungslandesrat sowie Präsident der Bildungsdirektion Steiermark Werner Amon präsentiert. Die politische Zuständigkeit sowie das Budget für die Schulassistenz wandern vom Sozial- in das Bildungsressort.

Darüber hinaus soll der Zugang im Sinn des One stop-shop-Prinzips vereinheitlicht und einfacher zugänglich werden. Eltern können künftig einen Antrag für eine Schulassistenz direkt bei der Schulleitung einbringen, die den Antrag weiterleitet. Die Entscheidung über die Zuerkennung einer Schulassistenz trifft die zuständige Abteilung in der Landesregierung. Die Reform „Schulassistenz Neu“ soll auch für Kinder, die aufgrund einer chronischer Erkrankung Unterstützung brauchen, ausgerichtet sein.

Regelung ab Beginn des Schuljahres 2023/2024

  • Kompetenzbündelung im Bildungsressort und Vereinfachung der Antragstellung
    Die Zuerkennung eines(r) Schulassistenten*in wird ihren Ausgangspunkt bei der Schulbehörde 1. Instanz finden. Somit erfolgt die Antragstellung von den Schuldirektor*innen in Abstimmung mit medizinischen Expert*innen. Die Entscheidung über die Zuerkennung einer Assistenz wird in der Abteilung 6 der Steiermärkischen Landesregierung mittels Bescheides getroffen. Bestehende Bescheide zur Schulassistenz bleiben weiterhin gültig.
  • Breiteres Angebot der Schulassistenz
    Neben den bisher abgedeckten Bereichen (unterstützende pflegerische Basisversorgung für Kinder mit körperlichen Behinderungen und Hilfe für Kinder mit einer Sinnes- oder Körperbehinderung) sollen durch die Neuregelung auch chronische Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes mellitus miteinbezogen werden.
    Der Anspruch der Assistenzleistung orientiert sich nach Art und Ausmaß am Betreuungsbedarf. Die Art und das Ausmaß des Betreuungsbedarfs können von der Schulleitung in Abstimmung mit medizinischen Expert*innen definiert werden.
    Eine Schulassistenz wird jedenfalls für den Bereich der allgemeinbildenden öffentlichen Schulen (Volks-, Mittel- und Sonderschulen sowie Polytechnischen Schulen), der Land- und forstwirtschaftlichen Schulen sowie der Berufsschulen subsidiär (sofern die Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes nicht greifen) gewährt. Für Bundesschulen besteht hingegen keine landesgesetzliche Regelungskompetenz.
  • Bedarfsorientierte Qualifikation der Schulassistent*innen
    Im Zuge der Antragstellung ist die jeweils notwendige Qualifikation der Schulassistenz zu berücksichtigen. Die Qualifikation soll auf die jeweiligen Bedarfe der Schüler*innen abgestellt sein (z.B. Ausbildung im medizinischen, pädagogischen oder sozialen Bereich). Mittelfristig ist eine Evaluierung und Weiterentwicklung der Qualifikationsanforderungen geplant.

Sidebar

Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Das könnte Sie auch interessieren

aus Moos angefertigter Globus

Workshops zum Thema Klimaschutz

23. Juni 2025

Im Rahmen der Inklusiven Klimaschutzakademie werden für Unternehmen und Einrichtungen kostenlose Workshops zum Thema Klimaschutz angeboten.

Laptop, davor ein Notizbuch mit Stift, rechts eine Teetasse

Masterstudium Inclusive Education

16. Juni 2025

Im Studienjahr 2025/26 startet das altbewährte Masterstudium Inclusive Education an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz mit einem „Distance studying“-Konzept.

Nahaufnahme der Hände eine s mit Bleistift schreibenden Kindes

Kennzahlen inklusiver Bildung

14. Juni 2025

3,6 % der Schüler*innen hatten im Schuljahr 2022/23 einen sonderpädagogischen Förderbedarf, wobei der Anteil der Mädchen mit 2,7 % geringer war als jener der Buben mit 4,4 %. Insgesamt besuchten 29.096 Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schuljahr 2022/23 eine österreichische Schule.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2025 · Österreichischer Behindertenrat