• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Magazin „monat“
    • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Nationalratswahl 2024
    • EU-Wahl 2024
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Mitglied / Partner werden
    • Liste der Mitglieder und Ersatzmitglieder der beim Bundesbehindertenbeirat eingerichteten Kommission
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • euro-key. Schlüssel für mehr Unabhängigkeit
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
  • Recht und Soziales
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Liste der Mitglieder und Ersatzmitglieder der beim Bundesbehindertenbeirat eingerichteten Kommission
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
    • Das sind die Aufgaben des Österreichischen Behinderten-Rates
Startseite › Aktuelles › News › Steiermark: Schulassistenz neu

Steiermark: Schulassistenz neu

15. Januar 2023

In der Steiermark wandert die Schulassistenz ab dem kommenden Schuljahr vom Sozial- in das Bildungsressort. 

Doris Kampus und Werner Amon im Medienzentrum Steiermark in Graz. © Land Steiermark/Robert Binde
Doris Kampus und Werner Amon im Medienzentrum Steiermark in Graz. © Land Steiermark/Robert Binde

In der Steiermark wandert die Schulassistenz ab dem Schuljahr 2023/2024 thematisch vom Sozial- in das Bildungsressort. 

Die Eckpunkte des neuen steirischen Schulassistenzgesetzes, das in Kürze in Begutachtung gehen wird, wurden am 13. Januar 2023 von Soziallandesrätin Doris Kampus und Bildungslandesrat sowie Präsident der Bildungsdirektion Steiermark Werner Amon präsentiert. Die politische Zuständigkeit sowie das Budget für die Schulassistenz wandern vom Sozial- in das Bildungsressort.

Darüber hinaus soll der Zugang im Sinn des One stop-shop-Prinzips vereinheitlicht und einfacher zugänglich werden. Eltern können künftig einen Antrag für eine Schulassistenz direkt bei der Schulleitung einbringen, die den Antrag weiterleitet. Die Entscheidung über die Zuerkennung einer Schulassistenz trifft die zuständige Abteilung in der Landesregierung. Die Reform „Schulassistenz Neu“ soll auch für Kinder, die aufgrund einer chronischer Erkrankung Unterstützung brauchen, ausgerichtet sein.

Regelung ab Beginn des Schuljahres 2023/2024

  • Kompetenzbündelung im Bildungsressort und Vereinfachung der Antragstellung
    Die Zuerkennung eines(r) Schulassistenten*in wird ihren Ausgangspunkt bei der Schulbehörde 1. Instanz finden. Somit erfolgt die Antragstellung von den Schuldirektor*innen in Abstimmung mit medizinischen Expert*innen. Die Entscheidung über die Zuerkennung einer Assistenz wird in der Abteilung 6 der Steiermärkischen Landesregierung mittels Bescheides getroffen. Bestehende Bescheide zur Schulassistenz bleiben weiterhin gültig.
  • Breiteres Angebot der Schulassistenz
    Neben den bisher abgedeckten Bereichen (unterstützende pflegerische Basisversorgung für Kinder mit körperlichen Behinderungen und Hilfe für Kinder mit einer Sinnes- oder Körperbehinderung) sollen durch die Neuregelung auch chronische Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes mellitus miteinbezogen werden.
    Der Anspruch der Assistenzleistung orientiert sich nach Art und Ausmaß am Betreuungsbedarf. Die Art und das Ausmaß des Betreuungsbedarfs können von der Schulleitung in Abstimmung mit medizinischen Expert*innen definiert werden.
    Eine Schulassistenz wird jedenfalls für den Bereich der allgemeinbildenden öffentlichen Schulen (Volks-, Mittel- und Sonderschulen sowie Polytechnischen Schulen), der Land- und forstwirtschaftlichen Schulen sowie der Berufsschulen subsidiär (sofern die Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes nicht greifen) gewährt. Für Bundesschulen besteht hingegen keine landesgesetzliche Regelungskompetenz.
  • Bedarfsorientierte Qualifikation der Schulassistent*innen
    Im Zuge der Antragstellung ist die jeweils notwendige Qualifikation der Schulassistenz zu berücksichtigen. Die Qualifikation soll auf die jeweiligen Bedarfe der Schüler*innen abgestellt sein (z.B. Ausbildung im medizinischen, pädagogischen oder sozialen Bereich). Mittelfristig ist eine Evaluierung und Weiterentwicklung der Qualifikationsanforderungen geplant.

Sidebar

euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key Standorte in Österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

Das könnte Sie auch interessieren

Besucher*innen sitzen im abgedunkelten Saal des Filmfestivals ART WITHOUT LIMIT und sehen einen Film auf einer großen Leinwand. Mehrere Personen nutzen Rollstühle. Die Aufnahme zeigt den Veranstaltungsraum aus erhöhter Perspektive.

Art Without Limit Filmfestival

2. Mai 2026

Bei der Österreich-Premiere „ART WITHOUT LIMIT International Film“ mit Fokus auf das Thema Behinderung wurde eine „Best of“-Auswahl von Filmen vorgeführt, die sich mit dem Leben von Menschen mit Behinderungen auseinandersetzen und Perspektiven zeigen, die in klassischen medialen Darstellungen häufig fehlen.

Poster der Caritas mit dem Titel „Kein Kind ohne Betreuung!“. Aufruf zur Teilnahme an einer Umfrage zur Nachmittags- und Ferienbetreuung für Kinder mit Behinderungen. Ein Erwachsener hält die Hände eines Kindes. Text: „Eltern gesucht. Jetzt teilnehmen und teilen.“ Link: caritas.at/kein-kind-ohne-betreuung.

Umfrage zur Nachmittags- und Ferienbetreuung von Kindern mit Behinderungen

14. April 2026

Die Caritas Österreich startet eine österreichweite Umfrage zur Nachmittags- und Ferienbetreuung von Kindern mit Behinderungen.

Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderungen in einem hellen Raum. Einige Personen sitzen im Rollstuhl, andere stehen dahinter. Viele heben die Arme und lächeln. Im Hintergrund steht ein Roll-up mit dem Logo „jugend am werk“.

Politik verständlich machen: Neuer Lehrgang für Menschen mit Behinderungen

13. April 2026

Der Lehrgang „Politik? Ich kenn mich aus!“ vermittelt politisches Grundwissen in verständlicher Form.

Modernes Gebäude der Bertha von Suttner Privatuniversität in St. Pölten mit Glasfassade, hellem Baukörper und begrüntem Campusbereich im Vordergrund

Studierende der BSU fordern: Rettet die inklusive Pädagogik

18. März 2026

Studierende der Bertha von Suttner Privatuniversität warnen vor dem möglichen Aus der Inklusionsstudiengänge und rufen zur Unterstützung auf.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2026 · Österreichischer Behindertenrat