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Startseite › Aktuelles › News › UN-Frauenrechtskonvention: Empfehlungen an Österreich - Frauen mit Behinderungen

UN-Frauenrechtskonvention: Empfehlungen an Österreich – Frauen mit Behinderungen

6. August 2019

Österreich wurde Mitte Juli vom Frauenrechtskomitee der Vereinten Nationen (CEDAW) in Genf geprüft.
Im Vorfeld hat Österreich einen Staatenbericht nach Genf geschickt und auch der Österreichische Behindertenrat hat seine Sicht auf die Situation in Österreich eingebracht und einen Bericht geschrieben. Vor Kurzem wurden die “Concluding Observations“ veröffentlicht, das sind die Empfehlungen des UN-Komitees an den Staat Österreich.

Österreich wurde Mitte Juli vom Frauenrechtskomitee der Vereinten Nationen (CEDAW) in Genf geprüft.
Dabei wurde erhoben, wie die Rechte von Frauen in Österreich umgesetzt bzw. eingehalten werden.
Im Vorfeld hat Österreich einen Staatenbericht nach Genf geschickt und neben verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen hat auch der Österreichische Behindertenrat seine Sicht auf die Situation in Österreich eingebracht und einen Bericht geschrieben.
Vor Kurzem wurden die “Concluding Observations“ veröffentlicht, das sind die Empfehlungen des UN-Komitees an den Staat Österreich. Hier wird festgehalten, in welchen Bereichen Österreich noch Handlungsbedarf hat, um die Rechte von Frauen umzusetzen.
Wir freuen uns sehr, dass mehrere unserer Kritikpunkte übernommen wurden, unter anderem:

1) Inklusive Bildung muss auf allen Ebenen ausgebaut werden, um Mädchen und Frauen mit Behinderungen gleichberechtigte Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen
2) Beratungsangebote und Opferschutzeinrichtungen für Frauen, die Gewalt erlebt haben, müssen in Österreich barrierefrei gestaltet werden.
3) Frauen mit Behinderungen werden oft übersehen, sie müssen sowohl in allen politischen Programmen für Menschen mit Behinderungen als auch in frauenpolitischen Maßnahmen berücksichtigt werden.
4) Österreich muss Maßnahmen zur Beseitigung von intersektionaler Diskriminierung, die Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Behinderung erleben, entwickeln und durchführen.

Link zu den CEDAW-Empfehlungen: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CEDAW%2fC%2fAUT%2fCO%2f9&Lang=en 

Link zum Bericht des Österreichischen Behindertenrates an CEDAW: https://www.behindertenrat.at/wp-content/uploads/2019/06/Submission-Austrian-Disability-Council_CEDAW.pdf

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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