• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Die Zeitschrift monat
    • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Nationalratswahl 2024
    • EU-Wahl 2024
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Partner
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
    • EuroKey – Schlüssel für mehr Unabhängigkeit
  • Recht und Soziales
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Bundesbehindertenbeirat
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
    • Notfallregister: Schutz im Krisen- und Notfall
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
Startseite › Aktuelles › News › UNESCO Talk

UNESCO Talk

17. Mai 2023

Technologie und Bildung. Wie verändert sich der Bildungssektor bis 2030?

4 Personen sitzen auf Stühlen, die Frau ganz rechts hält ein Mikrofon in der Hand
Panel III: Antonia-Sophie Gallian, Fares Kayali, Erich Schmid (Österreichischer Behindertenrat), Karoline Moser

Welche Chancen und Herausforderungen sich durch den Einsatz digitaler Technologien ergeben, wie allen Menschen Zugang zu digitalen Inhalten gewährt werden kann und wie diese Inhalte inklusiv und chancengerecht gestaltet werden können, wurde am 16. Mai auf Einladung der Österreichischen UNESCO Kommission in der Kassenhalle der Österreichischen Postsparkasse in Wien diskutiert.

Im Juli 2023 wird der neue UNESCO Weltbildungsbericht präsentiert, der den Einsatz von Technologien in der Bildung zum Schwerpunkt hat. Für die UNESCO ist bei der Auseinandersetzung mit digitalen Technologien ein menschenrechtsbasierter Zugang zentral. Aus diesem Grund wurde bei der Veranstaltung der Österreichischen UNESCO Kommission im Rahmen einer Keynote und von drei Panel-Diskussionen erörtert, wie sich der Bildungssektor durch Technologie verändert.

Die von Anna Goldenberg moderierte Veranstaltung wurde von Claudia Sabine Koch (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung), Martin Fritz, Stephanie Godec und Christine Maaß (Österreichische UNESCO Kommission) eröffnet. Ein Impuls von Kenza Ait Si Abbou Lyadini, Expertin für Künstliche Intelligenz und Robotik, eröffnete die darauffolgenden Diskussionen.

Nationale UNESCO Kommissionen

Die UNESCO sieht für jeden Mitgliedsstaat eine Nationalkommission vor und überträgt diesen die Mitverantwortung für Themen, Programme, Anliegen der UNESCO als Kontaktstelle und Informationsplattform zu fungieren. Das Besondere an der UNESCO-Architektur ist, dass es stets darum geht, Regierungsstellen und die Verwaltung mit den Akteur*innen der Zivil- und Fachgesellschaften im jeweiligen Themenfeld zu vernetzen. Dies geschieht u.a. durch Beiträte, etwa für Transformative Bildung, aber auch die Ethik der künstlichen Intelligenz. „Somit verstehen wir uns als Drehscheibe für Kommunikation, als Initiator*innen von Dialogen“, erklärte Martin Fritz, Generalsekretär der Österreichischen UNESCO Kommission zu Beginn der Veranstaltung.

Ausgangspunkt der beim UNESCO Talk diskutierten Beiträge stellt der im Juli 2023 erscheinende UNESCO-Weltbildungsbericht (Global Education Monitoring Report) dar.

Technische Transformation im Bildungssektor bis 2030

„Was bedeutet der technologische Fortschritt für die Aus- und Weiterbildung und welchen chancengerechten Zugang muss es geben, dass wir von Aus- und Weiterbildung sprechen können? Welchen Zugang muss es geben und in welchen rechtlichen Rahmen muss Aus- und Weiterbildung gegossen werden? Welche Bedingungen braucht es, um überhaupt Zugang zu haben und damit die Agenda 2030 im Bereich Technologie überhaupt umgesetzt werden kann?“, fragte Stephanie Godec vom Fachbereich Bildung der Österreichischen UNESCO Kommission das Publikum.

Christine Maaß, zuständig für den Fachbereich Wissenschaft der Österreichischen UNESCO Kommission, beschäftigt sich aktuell verstärkt mit der Frage, welche Rahmenbedingungen es braucht, um das Potential der Technologien zu entfalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass Grund- und Freiheitsrechte im Bildungskontext und allen anderen gesellschaftlichen Bereichen gewahrt bleiben.

Im Rahmen des UNESCO Talks wurden drei Themen aufgegriffen, die für eine technische Transformation im Bildungssektor bis 2030 unabdingbar sind, um gerechte Zugangsmöglichkeiten und die Wahrung der Menschenrechte zu gewährleisten:

  • Panel I: Technologie & chancengerechter Zugang
    Margarita Langthaler (Österreichische Forschungsstiftung für Internationale Entwicklung), Rania Wazir (leiwand.ai), Walburga Fröhlich (atempo), Maria Blomenhofer (Youth Representative der Österreichischen UNESCO Kommission)
  • Panel II: Technologie & Aus- und Weiterbildung
    Jörg Hofstätter (ovos), Sonia Zaafrani (Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen), Dominic Ellwardt (Youth Representative der Österreichischen UNESCO Kommission), Doris Vickers (VHS Wien | Stabstelle Digitalisierung)
  • Panel III: Technologie & Grundrechte
    Antonia-Sophie Gallian (Universität Innsbruck | Institut für Theorie und Zukunft des Rechts), Fares Kayali (Universität Wien | Zentrum für Lehrer*innenbildung), Erich Schmid (Österreichischer Behindertenrat), Karoline Moser (Montanuniversität Leoben | Lehrstuhl für Mathematik, Statistik und Geometrie)

Es wurde erörtert, welche Chancen, Privilegien und Probleme Technologie, Digitalisierung und künstliche Intelligenz im Bildungsbereich mit sich bringen und wie diese technischen Entwicklungen in diesen Bereichen bezüglich Zugänglichkeit, Inklusion, Datenschutz, Cybermobbing etc. in der formalen, non-formalen und informellen Bildung einander unterstützen können. Weiters wurde diskutiert, welche Vernetzung und Zusammenschlüsse zwischen Bildungsinstitutionen, Tech-Unternehmen und Politik nötig sind, damit effiziente und sichere digitale Anwendungen entstehen können.

Wie Wissenstransfer auf internationaler Ebene gefördert werden kann, um die Transformation der Bildung mit Fokus auf Demokratiebildung, Bildung für Nachhaltige Entwicklung und Global Citizenship Education im Sinne der UNESCO und der 17 Ziele für eine Nachhaltige Entwicklung (SDGs) – leaving no one behind (niemanden zurücklassen) – zu stärken, war ebenso Thema der Diskussion.

Anna Goldenberg hält ein Mikrofon in der Hand,
Christine Maaß und Stephanie Godec (Österreichische UNESCO Kommission) halten Mikrofone in der Hand.
Kenza Ait Si Abbou Lyadini mit Mikrofon in der Hand
4 Frauen sitzen auf Stühlen, eine hält ein Mikrofon in der Hand
2 Frauen und 2 Männer sitzen auf Stühlen, die Frau ganz rechts hält ein Mikrofon in der Hand
4 Personen sitzen auf Stühlen, die Frau ganz rechts hält ein Mikrofon in der Hand
Foto von Prof. Mag. Erich Schmid, Vizepräsident Österreichischer Behindertenrat. Text: 16. Mai 2023. UNESCO Talk: Technologie & Bildung. Wie verändert sich der Bildungssektor bis 2030? Erich Schmid, Panelist.
Graphic Recording von Janina Kepczynski

 

Technologie und Grundrechte

Im Panel III ging es in erster Linie darum, wie sich Technologie und Grundrechte vereinbaren lassen. Erich Schmid, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrates, lieferte für die Vor- und Nachteile von Technologie folgendes Beispiel : „Ich bin blind. Als ich ins Gymnasium ging, gab es für Menschen, die sehen, bereits die ersten Schulbücher. Ich musste mir die Schulbücher der wichtigsten Gegenstände wie Mathematik und Fremdsprachen noch diktieren lassen und abschreiben. Später kamen Schulbücher auch für Menschen mit Blindheit oder mit Vergrößerung für Menschen mit Sehbehinderung auf den Markt, und später die sogenannten digitalen Schulbücher. Wunderbar, es gab wesentlich mehr Angebot. Heute haben wir ein riesiges Angebot, alles auf Webseiten,  und jeder Verlag verwendet seine eigene digitale Oberfläche. Das heißt, der zehnjährige Schüler, die zehnjährige Schülerin muss sich mit zig unterschiedlichen Web-Oberflächen auseinandersetzen.“

Technologie könne sehr vieles einfacher machen. Vor allem die Nutzung des Internet sei eine ganz wichtige Sache, erklärte Schmid. „Dank unserer Hilfsmittel kann zum Beispiel künstliche Intelligenz dabei helfen, Internetseiten barrierefreier zu machen. Das ist eine wunderbare Sache.“ Aber wie man am Beispiel der Schulbücher sehen könne, werde es problematisch, wenn nicht der gemeinsame Wille und das Befolgen gegebener Richtlinien dahinter steckt. „Es gibt Web Accessibility Guidelines. Sie müssen aber auch richtig umgesetzt werden.“ Schmid zufolge müsse man darüber hinaus vom medizinischen, defizitorientierten Modell von Behinderung wegkommen.

Die Juristin Antonia-Sophie Gallian erklärte, dass es für Menschen mit Blindheit einen besseren rechtlichen Rahmen für den Zugang zu digitalen Technologien geben müsse. Das Recht schaffe aber lediglich einen Rechtsrahmen.

Man müsse den Unterricht oder Lehreinheiten so aufbauen, dass sie inklusiver sind, betonte Karoline Moser von der Montanuniversität Leoben. „Wir haben ein Schulsystem, das segregative Maßnahmen trifft“, bemerkte Fares Kayali von der Universität Wien. Digitalisierung in der Schule müsse aber für möglichst alle Schüler*innen zugänglich sein. Sie biete jedenfalls die Gelegenheit für individualisiertes, differenziertes Lernen und verbessertes Feedback. „Es gibt einen starken politischen Willen, diese Digitalisierungsthemen zu pushen. Vielleicht gibt es hier die Chance, gleich ein paar andere Dinge mitzunehmen“, so Kayali, der als Beispiel  die Förderung offener Lernstrukturen anführte.

Service-Link

UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz

Sidebar

Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Das könnte Sie auch interessieren

Nahaufnahme der Hände eine s mit Bleistift schreibenden Kindes

Kennzahlen inklusiver Bildung

14. Juli 2025

Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Bildungsminister Wiederkehr lässt viele Fragen offen

Laptop, davor ein Notizbuch mit Stift, rechts eine Teetasse

Masterstudium Inclusive Education

16. Juni 2025

Im Studienjahr 2025/26 startet das altbewährte Masterstudium Inclusive Education an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz mit einem „Distance studying“-Konzept.

4 Personen sitzen vor einem Tisch, im Hintergrund sind eine Leinwand und ein Rollup zu sehen

ISPA Forum 2025

26. Mai 2025

Beim ISPA Forum wurde der Frage nachgegangen, wie umfassende Barrierefreiheit gelingen kann.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2025 · Österreichischer Behindertenrat