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Startseite › Aktuelles › News › VertretungsNetz meldet Höchststand an Freiheitsbeschränkungen

VertretungsNetz meldet Höchststand an Freiheitsbeschränkungen

5. August 2025

Das VertretungsNetz hat seinen Jahresbericht 2024 und damit beunruhigende Zahlen präsentiert.

rote Glastür, hinter der eine Hand zu sehen ist
Foto: Unsplash/SHTTEFAN

Freiheitsbeschränkungen

Beispiele für Freiheitsbeschränkungen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen sind: Seitenteile am Bett, versperrte Räume, Festhalten gegen körperlichen Widerstand, Gurte am Rollstuhl oder sedierende Medikamente.

Höchststand an Freiheitsbeschränkungen

Seit einigen Jahren steigt die Zahl der gemeldeten Maßnahmen und die der betroffenen Menschen kontinuierlich an. 2024 wurde erneut ein Höchststand verzeichnet. Im Vergleich zum Vorjahr wurden um 5 % mehr Meldungen verzeichnet, im Dreijahresvergleich war es sogar ein Plus von 32 % – eine alarmierende Entwicklung.

Besonders besorgniserregend ist die Situation in Alten- und Pflegeheimen, aus welchen rund die Hälfte aller Meldungen kommt. 

Die Bewohner*innenvertretung überprüft auch Freiheitsbeschränkungen an Kindern und Jugendlichen, wenn sie in Einrichtungen wohnen oder eine Sonderschule besuchen. 2024 wurden rund 6.800 neue Maßnahmen gemeldet und überprüft. Rund 60 % entfielen auf Wohneinrichtungen, 40 % auf den Schulbereich. Insgesamt waren 2.123 Kinder und Jugendliche von einer oder mehreren Freiheitsbeschränkungen betroffen.
In diesem Zusammenhang weist Nebois-Zeman, die Fachbereichsleiterin der Bewohnervertretung des VertretungsNetz, darauf hin, dass die erlebte Gewalt die jungen Menschen erneut traumatisieren kann, und Entwicklungschancen damit vergeben werden können.

Gründe für den Anstieg

Als ein Hauptgrund für diese drastische Verschlechterung wird der anhaltende Personalmangel genannt. Pflegekräften und Betreuer*innen bleibt im stressigen Arbeitsalltag zu wenig Zeit, über Alternativen nachzudenken und damit individuelle und schonendere Lösungen für Bewohner*innen zu finden.

Forderung

Es wird gefordert, dass die Einrichtungsträger und Bundesländer mehr Ressourcen und bessere Arbeitsbedingungen für Pflege- und Betreuungspersonal in allen Einrichtungen bereitstellen. Denn nur dann erhalten Kinder und Erwachsene, die in Einrichtungen leben, die notwendige bedürfnisgerechte Pflege und Betreuung.

Service-Links

  • Freiheitsbeschränkungen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen erneut auf Höchststand
  • Jahresbericht VertretungNetz 2024

von Nicola Onome Sommer

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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