Die Westbahn gibt an, ihren Buchungsprozess für Menschen mit Behinderungen deutlich verbessert zu haben. Begleitpersonen könnten seit 2025 direkt über Website und App als „PRM-Begleitperson“ hinzugefügt werden. PRM steht für „Persons with Reduced Mobility“, also Personen mit eingeschränkter Mobilität. Ticketkauf und Sitzplatzreservierung erfolgen damit in einem Vorgang.
Bisher seien dafür getrennte Reservierungsvorgänge und teilweise zusätzliche Telefonate notwendig gewesen. Dadurch sei es vorgekommen, dass der Platz neben der Person mit Behinderung bereits vergeben war.

Der Verbesserung ging eine Verbandsschlichtung zwischen der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen Christine Steger und der Westbahn voraus. BIZEPS berichtete bereits über die Einigung. Auch gegenüber dem Österreichischen Behindertenrat bestätigte das Büro der Bundesbehindertenanwältin, dass die nun umgesetzte Änderung auf dieses Verfahren zurückgeht.
„Barrierefreiheit bedeutet mehr als die Beseitigung baulicher Hindernisse. Auch digitale und organisatorische Abläufe müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen Angebote selbstbestimmt und ohne zusätzliche Hürden nutzen können“, erklärt Christine Steger.
Verbesserungen auch bei digitalen Angeboten
Die Westbahn gab weiters an, auch ihre Website und den Webshop verbessert zu haben.
Nach Auskunft des Büros der Bundesbehindertenanwältin geht es dabei nicht nur um die Nutzung mit Screenreadern, sondern um die Barrierefreiheit insgesamt. Die Neuerungen seien zudem über mehrere Monate extern getestet worden. Dabei sei bestätigt worden, dass die Buchung für Begleitpersonen barrierefrei nutzbar ist.
Die derzeit veröffentlichte Barrierefreiheitserklärung stammt vom Juni 2025 und weist weiterhin Einschränkungen aus.
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Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen