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Startseite › Aktuelles › Presseaussendungen › Bedarfsgerechte Persönliche Assistenz für alle, die sie brauchen

Bedarfsgerechte Persönliche Assistenz für alle, die sie brauchen

5. Mai 2023

Video anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai 2023 veröffentlicht der Österreichische Behindertenrat ein Video zur Bedeutung von bedarfsgerechter Persönlicher Assistenz für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Klaus Widl, Roswitha Schachinger, Martin Ladstätter und Emilie Karall erklären, was Persönliche Assistenz ist, wie diese zur Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen beitragen kann und weshalb Assistenzpersonen in einem Angestelltenverhältnis arbeiten sollen.

Der Österreichische Behindertenrat fordert die Bundesländer Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark und Wien auf, sich schnellstmöglich auf Basis der Richtlinie zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz am Pilotprojekt Persönliche Assistenz zu beteiligen, damit endlich nicht mehr die Postleizahl bestimmt, welche Leistungen Menschen mit Behinderungen in Österreich erhalten!

„Das Angebot der Persönlichen Assistenz ist für Menschen mit Behinderungen der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben und chancengleicher gesellschaftlicher Teilhabe“, erklärt Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrates, anlässlich des Inklusionstages 2023.

Die Vizepräsidentin des Österreichischen Behindertenrates Roswitha Schachinger betont: „Es wird immer wieder eingeworfen, dass die Selbstbestimmung von Assistenznehmer*innen durch Assistenzpersonen in einem Angestelltenverhältnis eingeschränkt sei. Das stimmt überhaupt nicht.“

Martin Ladstätter verdeutlicht in seiner Funktion als Präsidiumsmitglied des Österreichischen Behindertenrates: „Bundesländer bekommen viel Geld vom Bund, wenn sie sich nach einheitlichen Kriterien für die Persönliche Assistenz engagieren. Manche haben anscheinend den Zweck einer Harmonisierung in Österreich noch nicht erkannt. Wir als Behindertenrat fordern alle Bundesländer auf, bei diesem Projekt mitzumachen.“ Ladstätter zufolge ist ein Angestelltenverhältnis die einzige Möglichkeit, Persönliche Assistenz rechtlich korrekt zu organisieren. Generell sei es „in allen Berufen wichtig, vernünftige Arbeitsverhältnisse zu haben. Und ein vernünftiges Arbeitsverhältnis ist ein Angestelltenverhältnis. Niemand von uns würde anders arbeiten.“

„Persönliche Assistenz ist echt kein Luxus. Mit Persönlicher Assistenz kann ich das machen, worüber ein anderer überhaupt nicht nachdenken muss“, betont Emilie Karall, Vizepräsidentin des CBMF – Club behinderter Menschen und ihrer Freunde. „Persönliche Assistenz ist in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben. Und die soll jetzt gefälligst umgesetzt werden“, fordert Karall abschließend.

Video zum Inklusionstag 2023 auf YouTube

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E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at

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