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Startseite › Aktuelles › Presseaussendungen › Behindertenrat fordert Reform der Begutachtungspraxis und bietet Sozialministerin Mitarbeit an

Behindertenrat fordert Reform der Begutachtungspraxis und bietet Sozialministerin Mitarbeit an

4. April 2026

Verbesserungen bei Qualität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Gutachten notwendig

Nach der breiten Kritik an Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) kündigten Sozialministerin Korinna Schumann und die PVA Maßnahmen zur Verbesserung der Verfahren an. Der Österreichische Behindertenrat begrüßt diese Ankündigungen und sieht darin einen wichtigen Anlass, erneut auf notwendige Reformen im Begutachtungswesen hinzuweisen.

Aktuelle Studien zeigen deutliche Defizite im Begutachtungssystem auf. Viele Betroffene kommen erst im Rechtsweg zu ihrem Recht. Dies führt zu langen Verfahren und zusätzlicher Belastung für Menschen mit Behinderungen sowie deren Familien.

Zugleich betreffen die Probleme im Begutachtungssystem auch pflegende Angehörige erheblich. Insbesondere Frauen, die den Großteil der unbezahlten Pflege- und Unterstützungsarbeit leisten, sind durch komplexe Verfahren, unklare Zuständigkeiten und lange Verfahrenswege zusätzlich belastet.

Bereits am 27. März 2026 bot der Österreichische Behindertenrat Sozialministerin Korinna Schumann seine Mitarbeit bei der Reform der Begutachtungspraxis an und regte an, die Erfahrungen von Betroffenen und ihren Interessenvertretungen in die Reform einzubeziehen.

Entscheidend für eine Reform des Begutachtungswesens sind vor allem Verbesserungen bei Qualität, Unabhängigkeit und Transparenz der Verfahren. Dazu zählen unabhängige und multiprofessionelle Begutachtungen, verpflichtende Qualitätsstandards, barrierefreie Verfahren sowie verpflichtende Schulungen für Gutachter*innen im Sinne einer menschenrechtskonformen Praxis.

In der politischen Diskussion wird derzeit auch vereinzelt die Idee einer gemeinsamen Begutachtungsstelle angesprochen. Der Österreichische Behindertenrat warnt jedoch davor, strukturelle Zentralisierungsmodelle als einfache Lösung zu betrachten.

„Eine zentrale Begutachtungsstelle klingt nach einer einfachen Lösung, beseitigt aber nicht die eigentlichen Probleme. Qualität entsteht nicht durch Zentralisierung, sondern durch unabhängige, gut ausgestattete und transparente Verfahren“, betont Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.

„Entscheidend ist nicht die Größe der Struktur, sondern die Qualität der Entscheidung“, so Widl.

Der Österreichische Behindertenrat wird die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen genau verfolgen und weiterhin für transparente, faire und nachvollziehbare Begutachtungsverfahren im Sinne der Betroffenen eintreten.

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Mag. Kerstin Huber-Eibl
Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at

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