Die Ergebnisse einer aktuellen Studie im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich zu Begutachtungen bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zeigen aus Sicht des Österreichischen Behindertenrats dringenden Handlungsbedarf. Viele Menschen, die einen Antrag auf Pflegegeld oder auf eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension stellen, berichten von problematischen Erfahrungen bei den Untersuchungen.
Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, erklärt: „Wenn Menschen in einer ohnehin belastenden Lebenssituation Begutachtungen als respektlos, intransparent oder entwürdigend erleben, dann ist das nicht hinnehmbar. Verfahren, die über existenzsichernde Leistungen entscheiden, müssen nachvollziehbar, fair und menschenrechtskonform ausgestaltet sein.“
Die von FORESIGHT durchgeführte Erhebung unter 817 Antragsteller*innen zeigt deutliche Probleme. 70 Prozent der befragten Personen mit Antrag auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension gaben an, die Untersuchung als wenig oder gar nicht respektvoll erlebt zu haben. Bei Anträgen auf Pflegegeld lag dieser Anteil bei 42 Prozent.
Zusätzliche Hinweise auf strukturelle Probleme liefert eine 2025 veröffentlichte Analyse von Ernst Berger und Helmut Sax zur Zuerkennung von Pflegegeld bei Kindern. Die Untersuchung zeigt teils erhebliche Unterschiede zwischen Gutachten der PVA und gerichtlichen Sachverständigengutachten. In einzelnen Fällen lagen mehrere Pflegegeldstufen zwischen der Einschätzung der PVA und jener der Gerichte. Solche Diskrepanzen können dazu führen, dass Betroffene oder deren Familien ihre Ansprüche erst im Rechtsweg durchsetzen müssen. Für viele bedeutet das eine zusätzliche Belastung.
Seit vielen Jahren fordert der Österreichische Behindertenrat Verbesserungen bei Begutachtungsverfahren. So wird etwa im Positionspapier des Behindertenrats aus 2024 u.a. die Einführung multiprofessioneller Begutachtungen gefordert, bei denen auch das Umfeld der Betroffenen einbezogen wird. Beim Pflegegeld für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen müsse der tatsächliche Unterstützungsbedarf individuell festgestellt und das häusliche Umfeld stärker berücksichtigt werden. Zudem fordert der Behindertenrat verpflichtende Schulungen für Gutachter*innen, insbesondere zu respektvoller Kommunikation, Antidiskriminierung und den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.
„Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung ist ein wichtiges Prinzip. Sie ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn die Verfahren fair, nachvollziehbar und im Interesse der Betroffenen funktionieren. Wenn Entscheidungen regelmäßig erst vor Gericht korrigiert werden, zeigt das klaren Reformbedarf“, so Widl. Die politisch Verantwortlichen seien nun gefordert, die gravierenden Mängel im Begutachtungssystem rasch zu beheben und die seit Jahren vorliegenden Reformvorschläge umzusetzen.