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Startseite › Aktuelles › Presseaussendungen › Bilanz Einweg-Pfandsystem: Rückgabe für viele Menschen mit Behinderungen nicht barrierefrei möglich

Bilanz Einweg-Pfandsystem: Rückgabe für viele Menschen mit Behinderungen nicht barrierefrei möglich

28. Januar 2026

Zertifizierung und Aufstellung der Pfandrückgabeautomaten erfolgten ohne verbindliche Barrierefreiheitsvorgaben

Mann im Rollstuhl vor einer Pfandrückgabestation
Da die Röhren, in die Pfandverpackungen zur Rückgabe geschoben werden müssen, sehr hoch angebracht werden, ist die Rückgabe des Leerguts auch für Menschen im Rollstuhl sowie kleinwüchsige Personen nicht immer möglich. Foto: BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben

Ein Jahr nach Einführung des Einweg-Pfandsystems in Österreich verweist der Österreichische Behindertenrat darauf, dass die Rückgabe von Pfandgebinden für viele Menschen mit Behinderungen weiterhin nicht eigenständig möglich ist.

Die neuen Pfandrückgabeautomaten wurden so gestaltet, dass sie für Personengruppen wie beispielsweise blinde und stark sehbehinderte Menschen, kleinwüchsige Menschen, Rollstuhlnutzer*innen und Menschen mit eingeschränkten Möglichkeiten für die Nutzung der Hände nicht eigenständig nutzbar sind.

„Wir erleben hier ein österreichweites Systemversagen in Sachen Barrierefreiheit und Inklusion. Der Pfandrückgabeautomat stellt von Beginn an und für alle sichtbar eine Missachtung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes dar. Das Gesetz sieht vor, dass ein Gerät wie ein Pfandrückgabeautomat für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein muss“, verdeutlicht Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.

Alle Pfandrückgabeautomaten wurden durch Recycling Pfand Österreich zertifiziert. In der Folge erfolgte in über 6.000 Supermärkten in Österreich die Aufstellung nicht barrierefreier Geräte. Ihre Anschaffung wurde mit öffentlichen Mitteln in Höhe von 80 Millionen Euro gefördert, die durch die Kommunalkredit Public Consulting abgewickelt wurden. Barrierefreiheit war im gesamten Prozess von der Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft bis zur Aufstellung der Automaten weder Thema noch Erfordernis.

Bei einem Besprechungstermin im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft unter Umweltminister Norbert Totschnig am 20. Mai 2025 wurden seitens des Ministeriums nächste Schritte angekündigt. Auf Ersuchen des Ministeriums übermittelte der Österreichische Behindertenrat in einem Schreiben vom 25. Juni  2025 die bestehenden Mängel sowie Empfehlungen für die barrierefreie Ausgestaltung der Pfandrückgabeautomaten. Bis heute liegt keine schriftliche Antwort des Ministers vor. Sollten keine nachhaltigen Veränderungen bzw. zeitnahen Zusagen erfolgen, sieht sich der Behindertentrat gezwungen, eine Verbandsschlichtung einzuleiten.

In der Zwischenzeit werden Menschen täglich weiter behindert. Blinde und sehbehinderte Menschen werden am Pfandautomaten zu einer Bedienung über Touchscreens gezwungen. Das Fehlen taktiler Bedienelemente und einer Audioausgabe verunmöglicht oder erschwert ihnen die Nutzung. Kleinwüchsige Menschen, Rollstuhlnutzer*innen, sowie manche Kinder können die Bedienelemente häufig nicht erreichen. Einwurföffnung und Bon-Ausgabe sind in der Regel in einer Höhe von rund 1,6 Metern angebracht.

Der Österreichische Behindertenrat unterstützt die Grundidee von Pfandsystemen, wonach Rohstoffe im Kreislauf geführt werden sollen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Systeme auch für Menschen mit Behinderungen eigenständig nutzbar sind. Der Behindertenrat fordert, dass bei künftigen Zertifizierungen Barrierefreiheit ein Kriterium sein muss, damit alle Menschen die Möglichkeit haben, ihr Pfand zurückzubekommen.

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Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at

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