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Startseite › Aktuelles › Presseaussendungen › Bund erfüllt nicht mehr die Einstellungsverpflichtung gemäß Behinderteneinstellungsgesetz

Bund erfüllt nicht mehr die Einstellungsverpflichtung gemäß Behinderteneinstellungsgesetz

2. April 2024

Besorgniserregender Rückgang bei Beschäftigten mit Behinderungen im Bundesdienst

Bild zeigt Person im Rollstuhl bei einer Arbeit am Schreibtisch, Foto: Canva

Besorgniserregender Rückgang bei Beschäftigten mit Behinderungen im Bundesdienst

Am 2. April 2024 wurde bekanntgegeben, dass die allgemeine Arbeitslosenquote im März im Vergleich zum März des Vorjahres um 0,7 Punkte auf 6,9 Prozent anstieg.

Die Ende März 2024 veröffentlichte Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von NAbg. Alois Kainz und weiteren Abgeordneten durch Vizekanzler Werner Kogler zeigt, dass der Bund das erste Mal seit dem Jahr 2007 seiner Einstellungsverpflichtung gemäß Behinderteneinstellungsgesetz nicht nachkommt.

So legte Kogler, der in der Regierung für den Bundesdienst zuständig ist, in der Anfragebeantwortung dar, dass die Erfüllung der Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz aller Ressorts in Summe um mehr als 100 Personen verfehlt worden sei.

„Dass gerade der Bund bei all seinen Möglichkeiten es nicht schafft, ausreichend Menschen mit Behinderungen einzustellen, ist nicht nachvollziehbar“, erklärt Martin Ladstätter, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats.

Aus Sicht des Österreichischen Behindertenrats ist ein sofortiges Gegensteuern unabdingbar.

„Der Bundesdienst soll ein Vorbild für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sein, doch die Realität sieht anders aus. In den letzten vier Jahren ist ein besorgniserregender Rückgang zu verzeichnen“, so Ladstätter abschließend.

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Kerstin Huber-Eibl
Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at

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Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at

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