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Startseite › Aktuelles › Presseaussendungen › Fachausschuss der Vereinten Nationen veröffentlicht Handlungsempfehlungen 

Fachausschuss der Vereinten Nationen veröffentlicht Handlungsempfehlungen 

12. September 2023

Bund, Länder und Gemeinden sind gefordert, endlich die UN-Behindertenrechtskonvention vollumfänglich umzusetzen

Die an Österreich gerichteten schriftlichen Empfehlungen des Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen bestätigen: Es gibt enormen Handlungsbedarf. Denn die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist auch 15 Jahre nach der Ratifizierung noch immer nicht vollumfänglich umgesetzt. 

„Die Empfehlungen des UN-Fachausschusses bestätigen unsere im Rahmen der Staatenprüfung in Genf gewonnen Eindrücke u.a. zu den Bereichen Bildung, Barrierefreiheit, De-Institutionalisierung und Verantwortung der Länder“, erklärt Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrates. 

Der Fachausschuss fordert in seinen schriftlichen Handlungsempfehlungen zu diesen Themenbereichen Folgendes ein: 

  • Bildung:
    Unverzügliche Beendigung des Ausbaus und Auslaufen des segregierenden Schulsystems. Umstellung der Ressourcen und Finanzierung von segregierender auf inklusive Bildung. Entwicklung einer bundesweiten Strategie für inklusive Bildung, die alle Bildungsstufen umfasst. 
  • Barrierefreiheit:
    Erlass von Gesetzen und Standards für die Zugänglichkeit von Dienstleistungen, Gütern und Infrastrukturen. Verbesserung der Anforderungen an die Barrierefreiheit von Wohnbauten und Abstandnahme von den vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) herausgegebenen Richtlinien, um die Barrierefreiheitsstandards im Wohnbau nicht weiter abzusenken.
  • De-Institutionalisierung:
    Etablierung einer umfassenden, bundesweiten De-Institutionalisierungsstrategie mit Eckpunkten, Zeitrahmen und Finanzierung, die Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen umfasst. 
  • Verantwortung der Länder:
    Die Länder müssen entsprechend Artikel 4 Absatz 5 UN-BRK, wonach sich die Bestimmungen dieses Übereinkommens auf alle Teile des Staatsgebiets ohne jedwede Einschränkung oder Ausnahme erstrecken, agieren. 

Die in englischer Sprache verfassten Handlungsempfehlungen („concluding observations“) sind auf der Website der Vereinten Nationen (https://ogy.de/Handlungsempfehlungen2023) abrufbar. Ende September wird das Sozialministerium die deutsche Übersetzung veröffentlichen. 

„Nun geht es darum, die Ärmel aufzukrempeln. Denn Handlungsempfehlungen, denen keine keine Taten folgen, sind für Menschen mit Behinderungen ein Hohn“, so Widl. 

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention darf nicht an Finanzierung scheitern

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Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at

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