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Startseite › Aktuelles › Presseaussendungen › Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen müssen gehört werden

Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen müssen gehört werden

7. April 2020

Behindertenrat, Behindertenanwaltschaft, ÖZIV, KOBV und Lebenshilfe mahnen Partizipation ein.

Behindertenrat, Behindertenanwaltschaft, ÖZIV, KOBV und Lebenshilfe mahnen Partizipation ein.

Warum sind Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und Unterstützer*innen immer die Letzten auf der Liste? Bezieht die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen rechtzeitig ein!

Partizipation ist die einzige Möglichkeit, um alle Menschen gut durch die COVID-19 Pandemie zu bekommen. Die Nachrichten, die der Österreichische Behindertenrat von den Mitgliedsorganisationen, Stakeholdern und Einzelpersonen bekommen, sind zum Teil sehr besorgniserregend. Es fehlt an Schutzausrüstungen, es fehlt an barrierefreien Angeboten, es fehlt an finanzieller Sicherheit für viele Organisationen und es herrscht Chaos – die Bundesländer agieren sehr unterschiedlich. Die Arbeit der Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen war noch nie schwieriger.

Warum sind Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und Unterstützer*innen immer die Letzten auf der Liste? Die Letzten, die Unterstützung erhalten. Die Letzten, die Schutzausrüstung erhalten. Die Letzten, auf die gehört wird. Sie sind einfach die Letzten, an die gedacht wird, weil sie in den uns jetzt leitenden Gremien, Krisenstäben, Expert*innenrunden fehlen. Das Leben von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit chronischen Erkrankungen passt nicht zum Schema F auf das jetzt alle Maßnahmen und Regelungen gemünzt werden. Sie müssen selbst gehört werden. Daher fordern wir dringend, dass Vertreter*innen von Behindertenorganisationen in den nationalen Krisenstab und in die Landes-Krisenstäbe mit einbezogen oder zumindest regelmäßig zugezogen werden.

Menschen mit Behinderungen und Menschen mit chronischen Erkrankungen gehören zu jener Gruppe, die in Bezug auf die COVID-19 Pandemie den längsten Atem haben werden muss. Nicht nur weil viele aus medizinischer Sicht zur Risikogruppe gehören, sondern auch weil viele Menschen mit Behinderungen von Unterstützer*innen abhängig sind. Durch fehlenden Schutz werden die Unterstützungsstrukturen zu Gefahrenherden. Ganz zu schweigen davon, was für eine Höchstleistung Menschen mit Behinderungen und Menschen mit chronischen Erkrankungen gerade jetzt erbringen müssen, um sich in dieser neuen Situation zurechtzufinden.

„Dass unser Input wertvoll und wichtig ist, zeigen die Änderungen und Ergänzungen (z.B. die der Sonderbetreuungszeit nach dem AVRAG), die es in den letzten Wochen gegeben hat. Gemeinsam können wir von Vornherein die richtigen Wege für Menschen mit und ohne Behinderungen beschreiten. Bezieht die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen rechtzeitig mit ein, es ist zum Nutzen aller,“ fordert Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates und Präsident des ÖZIV Bundesverbandes.

Behindertenanwalt Hansjörg Hofer ergänzt: „In Österreich leben 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen, das sind rund 15 % der Bevölkerung. Viele davon gehören aufgrund von Vorerkrankungen oder des Alters zu den besonders gefährdeten Personen. Es ist dringend notwendig, die Bedarfe dieser Menschen wahrzunehmen und unter Einbindung Betroffener Lösungen zu finden. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht länger ignoriert werden.“

„Gemeinnützige Vereine geben ihr Bestes, Menschen mit Behinderungen durch physische und psychische Hilfe gut durch die COVID-19 Pandemie zu bringen, stoßen jedoch zunehmend an ihre ökonomischen Grenzen. Bund und Länder sind daher dringend (auf-)gefordert, neben den für die Wirtschaft und die Arbeitnehmer*innen vorgesehen Hilfen, besondere Unterstützungsmaßnahmen zu kreieren, sodass diese Organisationen, die so viel zur Bewältigung dieser Ausnahmesituation beitragen, abgesichert werden,“ weist Michael Svoboda, Präsident des KOBV Österreich hin.

„Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen zählen in vielerlei Hinsicht zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise. Einerseits, weil sie eben aufgrund der Behinderungen zur besonderen ‚Risikogruppe‘ zählen und des besonderen Schutzes und der besonderen Unterstützung in ihrem Lebensalltag bedürfen, und andererseits, weil sie in ihrer sozialen und gesellschaftlichen Situation (Isolation) überproportional betroffen sind. Ebenso sind wir als Organisationen für das Gesundbleiben der Gesellschaft und die Sicherheit unserer engagierten Mitarbeiter*innen verantwortlich,“ so Lebenshilfe-Präsident Germain Weber.

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Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at

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