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Startseite › Aktuelles › Presseaussendungen › Menschen mit Behinderungen im neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz

Menschen mit Behinderungen im neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz

11. Januar 2019

Behindertenrat gab umfangreiche Stellungnahme zu Gesetzesentwurf ab

Behindertenrat gab umfangreiche Stellungnahme zu Gesetzesentwurf ab

Viele Organisationen haben bereits auf notwendige Veränderungen im Gesetzesentwurf zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz hingewiesen. Der Österreichische Behindertenrat beteiligt sich intensiv am Entwicklungsprozess des Gesetzes und gab eine umfangreiche Stellungnahme ab.

Die Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrates umfasst zehn konkrete Änderungsaspekte, wovon vier nachfolgend näher erläutert werden.

Die zentrale Forderung ist die Schaffung einer eigenen Bedarfsgemeinschaft für Menschen mit Behinderungen. Viele Menschen mit Behinderungen leben beispielsweise in betreuten Wohngemeinschaften oder auch mit Eltern und Geschwistern zusammen. Die Deckelung der Sozialhilfe für Haushaltsgemeinschaften ist daher für Menschen mit Behinderungen problematisch. Der Österreichische Behindertenrat fordert, dass Menschen mit Behinderungen als eine eigene Bedarfsgemeinschaft gelten, egal mit wem sie zusammenleben.
Als Verbesserung für Menschen mit Behinderungen wurde der monatliche Zuschuss von rund € 155,00 präsentiert. Dies ist jedoch eine „KANN-Bestimmung“. Die Bundesländer sind nicht dazu verpflichtet, diesen Zuschuss zu gewähren. Um faire und gleiche Bedingungen für alle Menschen mit Behinderungen in Österreich zu schaffen, soll dies zu einer „MUSS-Bestimmung“ geändert werden.
Der Nachweis der Sprachkompetenz ist für manche Menschen mit Behinderungen nicht möglich. Folglich ist für gehörlose Menschen oder auch Menschen mit schweren Kommunikationseinschränkungen aufgrund einer Behinderung oder psychischen Erkrankung vom Nachweis abzusehen und der volle Bezug der Sozialhilfe inklusive Arbeitsqualifizierungsbonus zu gewähren.
Gemäß dem Gesetzesentwurf werden Leistungen Dritter (zum Beispiel Unterhalt) auf die Sozialhilfe angerechnet. Dies bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen ihre Eltern klagen müssten, um Sozialhilfe zu erhalten. Dieser Zwang zur Klage der Eltern muss im Gesetzesentwurf beseitigt werden.

„Der Österreichische Behindertenrat stellt mit seiner umfangreichen Stellungnahme seine Expertise zur Verfügung. Wir erhoffen uns eine umfassende Adaptierung des Gesetzesentwurfes“, so Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.

Link: Stellungnahme Sozialhilfe-Grundsatzgesetz

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Mag. Kerstin Huber-Eibl
Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

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