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Startseite › Aktuelles › Presseaussendungen › Recht auf Vertrauensperson bei Begutachtungen wird gesetzlich verankert

Recht auf Vertrauensperson bei Begutachtungen wird gesetzlich verankert

24. April 2026

Forderung des Österreichischen Behindertenrats wird aufgegriffen, weitere Schritte notwendig

Arzt hält ein ipad mit der linken Hand, die in einem blauen Handschuh steckt. Mit der rechten Hand schreibt er mit einem Stift auf das iPad. Foto: Pixabay/ckstockphoto

Nach der breiten Kritik an der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt und des Sozialministeriumservices werden nun erste gesetzliche Maßnahmen gesetzt. Eine Forderung des Österreichischen Behindertenrats wird dabei aufgegriffen.

Am 23. April 2026 brachten die Regierungsparteien einen Initiativantrag im Parlament ein.

Dieser sieht vor, dass Menschen bei Begutachtungen künftig eine Vertrauensperson mitnehmen dürfen. Das soll unter anderem für Verfahren zur Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation sowie für Verfahren im Sozialministeriumservice gelten. Dazu zählen etwa der Behindertenpass und der Parkausweis. Außerdem muss die Pensionsversicherungsanstalt bzw. das Sozialministeriumservice die betroffene Person vorab darüber informieren, dass sie das Recht hat, eine Vertrauensperson zur Untersuchung mitzunehmen.

„Damit wird eine wichtige und langjährige Forderung des Österreichischen Behindertenrats umgesetzt“, erläutert Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, und führt fort: „Damit haben die zu begutachtenden Personen endlich ein Recht auf die Unterstützung durch eine Vertrauensperson in dieser oftmals sehr belastenden Situation und sind nicht mehr von der Willkür der Gutachter*innen abhängig.“

Gleichzeitig weist der Österreichische Behindertenrat darauf hin, dass weitere Maßnahmen notwendig sind, um die Qualität, Unabhängigkeit und Transparenz der Begutachtungsverfahren nachhaltig zu verbessern. „Wir bieten der Sozialministerin unsere Erfahrung und Expertise an, um in einem partizipativen Prozess die nächsten Schritte auszuarbeiten und damit die Rahmenbedingungen für die Begutachtungsverfahren nachhaltig und umfassend zum Wohle der betroffenen Personen zu verbessern“, betont Widl.

Mit dem eingebrachten Initiativantrag findet eine Forderung des Österreichischen Behindertenrats Eingang in die Gesetzgebung. Nun ist entscheidend, dass die angekündigte Regelung rasch beschlossen und tatsächlich wirksam wird.

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Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at

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