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Startseite › Aktuelles › Presseaussendungen › Risikogruppe: Wer ist „krank“ genug?

Risikogruppe: Wer ist „krank“ genug?

24. April 2020

Regelung lässt für Menschen mit Behinderungen einige Fragen offen.

Regelung lässt für Menschen mit Behinderungen einige Fragen offen.

Covid-19: Risikogruppen: Ärzt*innen müssen Spielraum nutzen!

Das Thema der Risikogruppe sorgte für viel Unsicherheit und offene Fragen. Viele Menschen mit Behinderungen und Menschen mit chronischen Erkrankungen tragen ein höheres Risiko an COVID-19 zu erkranken oder müssen mit schweren Verläufen rechnen. Doch wieviel „Risiko“ ist genug, um in diese Gruppe zu fallen? Abseits des medizinischen Risikos muss auch die höhere Infektionsgefahr von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden, die sich z.B. aus der Benutzung von Hilfsmitteln (die nicht permanent desinfiziert werden können) oder der fehlenden Möglichkeit die Maskenpflicht einzuhalten, ergibt. Dies fehlt in der vorliegenden Definition zur Gänze.

Begrüßenswert an der Risikogruppenregelung ist die Freiwilligkeit, der Schutz der Gesundheitsdaten und dass nunmehr auch Personen in systemrelevanten Berufen von dieser Regelung profitieren können. Am wichtigsten an der Regelung ist jedoch, dass die Definition der Risikogruppe nicht abschließend ist und damit die Ärzt*innen die Möglichkeit haben, auch Personen deren Krankheitsbild nicht in der Definition aufgezählt ist, ein Attest auszustellen.

Verunsichernd sind jedoch die noch offenen Fragen und ungeklärten Problemstellungen:

  • Bis zum Erhalt des Attests sind viele Wege nötig und auch Geduld ist gefragt. Wie geht man mit dieser potentiell gefährlichen Zwischenphase um?
  • Sind die Ärzte bereit für den Ansturm und werden sie die Attest Erstellung schnell abwickeln können?
  • Wie geht man mit der Situation von erwerbstätigen Familienmitgliedern von Personen der Risikogruppe um, um das Infektionsrisiko zu minimieren?
  • Was ist, wenn es unterschiedliche Auffassungen gibt; Arbeitnehmer*in fühlt sich nicht ausreichend geschützt, Arbeitgeber*in sieht Schutz aber gegeben – an wen kann man sich wenden?

Rudolf Kravanja, Generalsekretär des ÖZIV Bundesverbandes, ergänzt: „Ich begrüße die Möglichkeit sehr, dass jeder einen Hausarzt, eine Hausärztin oder einen Facharzt, eine Fachärztin hinzuziehen kann, um zu klären, ob man zur Risikogruppe gehört oder nicht. Für alle Mitarbeiter*innen und insbesondere jene mit Behinderungen ist es wichtig, dass Arbeitsplätze ausreichend geschützt werden, um niemandem einem erhöhten Risiko auszusetzen.“

„Die verschiedenen Maßnahmen der öffentlichen Hand für Menschen mit Behinderungen (verstärkte Förderung für Betriebe durch das Sozialministeriumsservice, AMS, BMF) werden sehr begrüßt und bilden eine gute Grundlage, Beschäftigungsverhältnisse aufrechtzuerhalten. Die Definition von besonderen Risikogruppen, die unter Zuhilfenahme von Förderungen auch freigestellt werden können und/oder besondere Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz erhalten, kann ich nur unterstützen“, so Michael Svoboda, Präsident des KOBV.

„Erweiterten Schutz für Risikogruppen in der Arbeitswelt zu ermöglichen, wird vom Österreichischen Behindertenrat begrüßt. Doch damit diese Risikogruppenregelung nicht zum Hohn wird, müssen die offenen Fragen schnellstmöglich geklärt werden und die Ärzt*innen ihren Ermessenspielraum aus der nicht abschließenden Definition der Risikogruppe wirklich nutzen. Die Expertise der Interessenvertretung muss hier unbedingt eingebunden werden. Nur so können alle Personen, die Schutz am Arbeitsplatz benötigen, diesen auch wirklich bekommen,“ appelliert Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.

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