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Startseite › Aktuelles › Presseaussendungen › UN urteilte über Umsetzung der UN-BRK in Österreich

UN urteilte über Umsetzung der UN-BRK in Österreich

23. August 2023

In den letzten zwei Tagen wurde Österreich von der UN überprüft, inwiefern Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt hat.

Handlungsempfehlungen für 11. September angekündigt

Gruppenfoto bei der Staatenprüfung im Palais des Nations in Genf
Gesamte österreichische Staatendelegation bei der Staatenprüfung Österreichs am Sitz der Vereinten Nationen im Palais de Nations, Genf

Genf – In den letzten zwei Tagen wurde der Staat Österreich von den Vereinten Nationen (UN) dahingehend überprüft, inwiefern Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt hat.

Während dieser Prüfung wurden seitens des Fachausschusses insbesondere folgende Themen kritisch beleuchtet:

  1. De-Institutionalisierung:
    Der Ausschuss sprach sein Unverständnis darüber aus, dass Österreich bis jetzt keinen umfassenden Plan für De-Institutionalisierung erstellt hat und forderte ein, dass Österreich hier rasch tätig wird.
  2. Barrierefreiheit:
    Der Ausschuss zeigte sich besorgt darüber, dass es im Bereich der Barrierefreiheits-Standards für den Wohnbau zu Verschlechterungen seit der letzten Staatenprüfung gekommen ist. Auch, dass es beispielsweise im Bereich der digitalen Barrierefreiheit zwar gesetzliche Vorgaben gibt, diese aber vom Staat und Privaten nicht eingehalten werden, beschäftigte den Ausschuss.
  3. Verantwortlichkeit der Länder für die Umsetzung der UN-BRK:
    Seitens des Ausschusses wurde kritisiert, dass es den Anschein macht, dass sich die Bundesländer nicht für die Umsetzung der UN-BRK verantwortlich sehen, sondern den Bund als verantwortlich ansehen.  Dementsprechend stellte der Berichterstatter des Ausschusses eine Empfehlung in Aussicht, welche die Länder aufruft, Unterstützungsstrukturen aufzubauen, damit es zu weniger gesetzlichen Erwachsenenvertretungen kommt.
  4. Bildung:
    Im Zuge der Staatenprüfung wurden seitens des Ausschusses zahlreiche Fragen zum Thema Bildung gestellt. Im Kern ging es bei vielen Fragen darum, weshalb es seit 2017 zu Verschlechterungen gekommen ist bzw. warum Kinder mit Behinderungen in der Regelschule nicht jene Unterstützung bekommen, die sie benötigen. Leider wurden die Fragen des Ausschusses vom Staat Österreich im Rahmen der Prüfung nicht beantwortet.

In einem nächsten Schritt werden am 11. September 2023 die schriftlichen Empfehlungen vom Ausschuss veröffentlicht.

„Wir freuen uns schon sehr auf die Empfehlungen des Ausschusses und werden der Politik genau auf die Finger schauen, dass die Empfehlungen dann auch umgesetzt werden!,“ betont Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.

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Mag. Kerstin Huber-Eibl
Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at

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