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Startseite › Aktuelles › Presseaussendungen › Vereinte Nationen prüfen menschenrechtliche Verpflichtungen

Vereinte Nationen prüfen menschenrechtliche Verpflichtungen

1. August 2023

Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen in Österreich werden bei der Staatenprüfung in Genf unter die Lupe genommen

Die Republik Österreich wird vom Fachausschuss der Vereinten Nationen (UN) am 22. und 23. August 2023 in Genf geprüft. Im Rahmen der Staatenprüfung wird kontrolliert, ob Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) umsetzt.

Der Österreichische Behindertenrat verweist auf die bedeutende Rolle der Zivilgesellschaft bei dieser Staatenprüfung. Die Zivilgesellschaft soll ein realistisches Bild der österreichischen Lage präsentieren, da Menschen mit Behinderungen am besten wissen, wo sie auf Probleme stoßen. Laut der UN-BRK kommt Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen die Aufgabe zu, dem Fachausschuss der Vereinten Nationen deutlich zu machen, wo die Defizite liegen, und aufzuzeigen, welche Stellen in Österreich der Umsetzung der UN-BRK im Weg stehen.

Die Gegendarstellung des Österreichischen Behindertenrates zu der Beantwortung der Fragenliste durch die Republik liegt dem UN Fachausschuss seit 12. Juli 2023 vor. Diese rückt die geschönten Darstellungen Österreichs in ein ehrlicheres Licht und legt Realitäten offen, die Menschen mit Behinderungen täglich erleben.

Nicht öffentliches Treffen

Vor der Staatenprüfung findet ein nicht öffentliches Treffen zwischen der zivilgesellschaftlichen Delegation und dem UN-Fachausschuss statt. Bei diesem Treffen haben wir nochmals die Möglichkeit, dem Fachausschuss die größten Probleme in der österreichischen Behindertenpolitik aufzeigen.

Dazu zählen u.a.

  • der Mangel an Koordination zwischen dem Bund und den Bundesländern,
  • das Fehlen eines inklusiven Bildungssystems und
  • das Fehlen von österreichweit einheitlichen verpflichtenden Barrierefreiheitsstandards.

Die Fokussierung der Staatenprüfung sowie deren Ergebnisse werden sich weitgehend an den Berichten und Empfehlungen der Zivilgesellschaft ausrichten. Es ist eine Chance für Menschen mit Behinderungen, sich international Gehör zu verschaffen und den österreichischen Staat dazu zu bringen, seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Politisch und völkerrechtlich verbindliche Empfehlungen

Die Prüfungsergebnisse führen zu politisch und völkerrechtlich verbindlichen Empfehlungen, die Österreich bis zur nächsten Prüfung umsetzen muss.

Martin Ladstätter, Präsidiumsmitglied des Österreichischen Behindertenrats, betonte bei einer Pressekonferenz am 1. August 2023 im Presseclub Concordia: „Die Einhaltung der UN-BRK ist nicht nur eine Frage der Menschenwürde, sondern eine dringende Verpflichtung des österreichischen Staates einschließlich der Bundesländer. Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass diese Verpflichtung ernst genommen wird. Wir zeigen auch auf, wo die Verpflichtung bisher nicht erfüllt wurde.“
Ladstätter zufolge sei es Pflicht der Zivilgesellschaft, Licht in die dunklen Ecken der Behindertenpolitik zu bringen und die Diskrepanz zwischen der behaupteten und der tatsächlichen Situation zu enthüllen.

„Die Stimmen von Menschen mit Behinderungen müssen gehört werden. Als Zivilgesellschaft vertreten wir als Österreichischer Behindertenrat ihre Anliegen und mahnen den österreichischen Staat, seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen gerecht zu werden“, so Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.

Info-Video über die Staatenprüfung

Martin Ladstätter, MA, Präsidiumsmitglied des Österreichischen Behindertenrats, erklärt im nachfolgenden Video, worum es bei der Staatenprüfung geht.

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Österreichischer Behindertenrat
Mag. Kerstin Huber-Eibl
Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at

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