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Startseite › Aktuelles › Presseaussendungen › Vom Österreichischen Behindertenrat mit Nachdruck kritisierte Änderungen im Erwachsenenschutzrecht wurden teilweise revidiert

Vom Österreichischen Behindertenrat mit Nachdruck kritisierte Änderungen im Erwachsenenschutzrecht wurden teilweise revidiert

11. Juli 2025

Regierungsparteien brachten Initiativantrag „Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025“ ein

Änderungen im Budgetbegleitgesetz 2025, die den vom Österreichischen Behindertenrat stark kritisierten Rückbau von Errungenschaften im Erwachsenenschutz zur Folge hätten, wurden in der Nationalratssitzung am 10. Juli 2025 teilweise revidiert. So sieht das am 30. Juni 2025 beschlossene Budgetbegleitgesetz im Bereich des Erwachsenenschutzes Änderungen vor, die der UN-Behindertenrechtskonvention klar widersprechen.

Laut dem am 10. Juli 2025 von den Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS eingebrachten Initiativantrag „Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025“ sollen Menschen mit gerichtlicher Erwachsenenvertretung und deren Betreuungsumfeld im Verfahren über die Erneuerung der Erwachsenenvertretung ein Antragsrecht bzw. eine Anregungsmöglichkeit erhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die betroffene Person bzw. die Vertretung auf die Durchführung eines Clearings drängen kann. Darüber hinaus soll das Betreuungsumfeld darauf hinwirken können, dass die aktuelle Lebenssituation der betroffenen Person überprüft wird. Weiters soll die „Verschärfung“ der Verpflichtung von Rechtsanwält*innen und Notar*innen, Erwachsenenvertretungen zu übernehmen, nur übergangsweise bis 30. Juni 2028 gelten. Vor Wiederinkrafttreten der Rechtslage am 1. Juli 2028 soll es eine umfassende Bewertung des Erwachsenenschutzrechts geben, die unter Einbindung betroffener Stakeholder und zuständiger Ressorts vorzunehmen sein wird, um zu vermeiden, dass es künftig zu ähnlich schwierigen Situationen kommt, wie sie aktuell vorliegen. Der Initiativantrag soll am 30. September 2025 im Justizausschuss behandelt und am 15. Oktober 2025 im Plenum beschlossen werden.

Teilweise zurückgenommene Änderungen sind Teilerfolg

Die vom Österreichische Behindertenrat mit den Regierungsparteien bereits vor dem Beschluss des Budgetbegleitgesetzes diskutierten Änderungen im Erwachsenenschutzrecht wurden vom Österreichischen Behindertenrat stets mit Nachdruck abgelehnt. Der für die Korrektur gravierender Verschlechterungen im Rahmen eines Abänderungsantrags nötige Text konnte jedoch vor Beschluss des Budgetbegleitgesetzes nicht fertig verhandelt werden, da die Zeit dafür nicht reichte.

Der Behindertenrat gab auch nach dem Beschluss nicht auf, für Verbesserungen im Erwachsenenschutzrecht einzutreten, führte die Verhandlungen fort und trug maßgeblich dazu bei, für Menschen mit Erwachsenenvertretung unbedingt nötige Änderungen auf den Weg zu bringen.

„Auch wenn wir das Bemühen und korrigierende rasche Handeln der regierenden Parteien auf unsere menschenrechtlichen Bedenken schätzend anerkennen, werden wir uns auch weiterhin mit Nachdruck um weitere Verbesserungen bemühen, damit das Erwachsenenschutzrecht den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht.“ erläutert Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.

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Kerstin Huber-Eibl
Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at

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