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Startseite › Aktuelles › Presseaussendungen › Was Österreich für Kinder mit Behinderungen tun muss.

Was Österreich für Kinder mit Behinderungen tun muss.

18. Februar 2020

Ergebnis der Staatenprüfung Österreichs zur UN-Kinderrechtskonvention

Ergebnis der Staatenprüfung Österreichs zur UN-Kinderrechtskonvention

Logo Kinderrechtskonvention

Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention wird ca. alle 5 Jahre durch den UN-Kinderrechtsausschuss überprüft. Österreich war im Jänner 2020 an der Reihe, das Ergebnis sind ein Bericht und umfassende Empfehlungen. Der Österreichische Behindertenrat brachte das Thema Kinder mit Behinderungen ein. Die Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen waren dadurch ein wichtiger Teil der Prüfung. Es ist als großer Erfolg zu werten, dass sich 2 von 6 der dem Bericht vorangestellten vorrangig umzusetzenden Maßnahmen auf Kinder mit Behinderungen beziehen. Alle Maßnahmen sind spätestens bis zur nächsten Prüfung verpflichtend umzusetzen.

„Der Staat Österreich muss insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen noch Vieles verbessern, um ihre Rechte laut UN-Kinderrechtskonvention zu wahren. Allen voran steht das Recht auf inklusive Bildung vom Kindergarten an“, so Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.

Inklusive Bildung

Das Recht auf inklusive Bildung für alle Kinder mit Behinderungen muss gestärkt werden. Dies schließt angepasste Curricula, inklusive Schulmaterialien und den Einsatz ausreichenden qualifizierten Personals für individuelle Unterstützung im Unterricht mit ein.

Psychische Gesundheit

Dienstleistungen und Programme zur Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen müssen ausgebaut, deren personelle, technische und finanzielle Ausstattung verbessert werden. Außerdem sind Maßnahmen gegen die Übermedikation von Kindern und Jugendlichen mit psychosozialen Behinderungen zu treffen.

De-Institutionalisierung

Eine effektive Strategie zur De-Institutionalisierung und zur Vermeidung (Prävention) der Trennung von Kindern mit Behinderungen von ihren Familien muss entwickelt und umgesetzt werden.

Des Weiteren umfasst der Bericht bezüglich Kinder und Jugendlicher mit Behinderungen die Themen Datensammlung, Bewusstseinsbildung, Barrierefreiheit sowie adäquate Freizeit und Erholungsmöglichkeiten.

Den Bericht des UN-Kinderrechtsausschusses finden Sie hier.

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Mag. Kerstin Huber-Eibl
Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at

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1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

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