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Startseite › Stellungnahmen › Normungsbeteiligungsgesetz 2022

Normungsbeteiligungsgesetz 2022

19. September 2022 von Andrea Strohriegl

Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrates zum Normungsbeteiligungsgesetz 2022

Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrates zum Normungsbeteiligungsgesetz 2022

Bild einer goldenen Waage auf einem weißen Schreibtisch

Der Österreichische Behindertenrat dankt für die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme und erlaubt sich, diese wie folgt auszuführen:

Allgemeines

Der Österreichische Behindertenrat begrüßt ausdrücklich die geplante Einrichtung der Fachstelle Normungsbeteiligung. Sie ist zwingend notwendig, um die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der Normung sicher zu stellen. Jedoch sind aus Sicht des Österreichischen Behindertenrats noch nachfolgende Änderungen am Begutachtungsentwurf vorzunehmen.

Zu den einzelnen Regelungen

Zu § 3 iVm § 4

Hier wird u.a. das Erstellen und Vertreiben von Berichten, Kommentaren und Positionspapieren, sowie das Durchführen von (Fach-)Veranstaltungen als Aufgabe bzw. als Mittel der Aufgabenerfüllung genannt.

Damit diese Druckwerke bzw. Veranstaltungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, fordert der Österreichische Behindertenrat, dass im Gesetz vorgesehen wird, dass sie barrierefrei in allen Dimensionen sein müssen.

Zu § 7

Gem. dem Gesetzesentwurf erfolgt die Finanzierung der Fachstelle über jährliche Zuwendungen des*der Sozialminister*in nach Maßgabe des jährlichen Bundesfinanzgesetzes.

Dadurch ist jedoch keine nachhaltige Finanzierung der Fachstelle garantiert.

Um die Finanzierung der Fachstelle nicht von den jährlichen Budgetverhandlungen abhängig zu machen, fordert der Österreichische Behindertenrat, dass im Gesetz ein fixer Betrag (inkl. jährlicher Valorisierung) festgeschrieben wird, um der Fachstelle die Erfüllung ihrer Aufgaben über Jahre hinweg in gleichbleibender Qualität zu ermöglichen.

Mit besten Grüßen

Für Vize-Präsident Klaus Widl
Mag. Bernhard Bruckner

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Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

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