Der Österreichische Behindertenrat ist die gesetzlich verankerte Interessenvertretung der 1,4 Mio. Menschen mit Behinderungen in Österreich. In ihm sind über 85 Mitgliedsorganisationen organisiert. Auf Grund der Vielfalt der Mitgliedsorganisationen verfügt der Österreichische Behindertenrat über eine einzigartige Expertise zu allen Fragen, welche Menschen mit Behinderungen betreffen.
Der Österreichische Behindertenrat dankt dem Finanzausschuss für die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme und erlaubt sich diese wie folgt auszuführen:
Allgemeines
Grundsätzlich wird das Vorhaben, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung einer Beleglotterie zu schaffen, begrüßt.
Bei allen Maßnahmen des Staates muss jedoch gem. Art 9 UN-BRK gewährleistet sein, dass diese barrierefrei ausgestaltet sind, damit Menschen mit Behinderungen sie gleichberechtigt nutzen können.
Zu den einzelnen Regelungen
Zu §§ 3, 5 und 7
In diesen Paragrafen ist festgeschrieben, dass die Teilnahme an der Lotterie, die Datenübertragung und die Verständigung über gewährte Preise ausschließlich über die FON+ App möglich ist.
Um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilnahme an der Lotterie zu ermöglichen ist also sicherzustellen, dass die FON+ App barrierefrei nutzbar ist. Barrierefrei ist die App, wenn sie in Übereinstimmung mit dem WZG dem aktuell allgemein gültigen Standard WCAG 2.1, Level AA entspricht.
Sollte dies nicht der Fall sein, würden Menschen mit Behinderungen von der Teilnahme an der Verlosung ausgeschlossen und damit diskriminiert werden. In dem Zusammenhang sei auch auf § 8 Abs 2 BGStG verwiesen, der den Bund dazu verpflichtet, dass seine Apps barrierefrei sind.
Dementsprechend fordert der Österreichische Behindertenrat, dass im Gesetzestext festgeschrieben wird, dass die FON+ App dem allgemein gültigen Barrierefreiheitsstandard (aktuell WCAG 2.1, Level AA) entsprechen muss.
Abschließend sei noch angemerkt, dass in Anbetracht verwaltungsökonomischer Überlegungen zwar nachvollzogen werden kann, dass die Teilnahme nur über eine App ermöglicht wird. Dabei ist aber zu bedenken, dass damit immer (auch wenn die App barrierefrei ist) eine Gruppe von Menschen (mit Behinderungen) ausgeschlossen wird, weil sie beispielsweise aufgrund fehlender Hardware und/oder fehlender digitaler Skills nicht teilnehmen kann.
Mit besten Grüßen
Für Präsident Klaus Widl
Mag. Bernhard Bruckner