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Startseite › Stellungnahmen › Stellungnahme zum Beleglotteriegesetz

Stellungnahme zum Beleglotteriegesetz

9. Januar 2026 von Kerstin Huber-Eibl

Der ÖBR begrüßt die Einführung einer Beleglotterie. Es muss aber sichergestellt werden, dass eine Teilnahme daran barrierefrei möglich ist, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an der Verlosung teilnehmen können.

2 Kassenbelege auf einem Tisch, daneben liegt ein Taschenrechner; Foto: Unsplash/Joao Viegas

Der Österreichische Behindertenrat ist die gesetzlich verankerte Interessenvertretung der 1,4 Mio. Menschen mit Behinderungen in Österreich. In ihm sind über 85 Mitgliedsorganisationen organisiert. Auf Grund der Vielfalt der Mitgliedsorganisationen verfügt der Österreichische Behindertenrat über eine einzigartige Expertise zu allen Fragen, welche Menschen mit Behinderungen betreffen.

Der Österreichische Behindertenrat dankt dem Finanzausschuss für die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme und erlaubt sich diese wie folgt auszuführen:

Allgemeines

Grundsätzlich wird das Vorhaben, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung einer Beleglotterie zu schaffen, begrüßt.

Bei allen Maßnahmen des Staates muss jedoch gem. Art 9 UN-BRK gewährleistet sein, dass diese barrierefrei ausgestaltet sind, damit Menschen mit Behinderungen sie gleichberechtigt nutzen können.

Zu den einzelnen Regelungen

Zu §§ 3, 5 und 7

In diesen Paragrafen ist festgeschrieben, dass die Teilnahme an der Lotterie, die Datenübertragung und die Verständigung über gewährte Preise ausschließlich über die FON+ App möglich ist.

Um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilnahme an der Lotterie zu ermöglichen ist also sicherzustellen, dass die FON+ App barrierefrei nutzbar ist. Barrierefrei ist die App, wenn sie in Übereinstimmung mit dem WZG dem aktuell allgemein gültigen Standard WCAG 2.1, Level AA entspricht.

Sollte dies nicht der Fall sein, würden Menschen mit Behinderungen von der Teilnahme an der Verlosung ausgeschlossen und damit diskriminiert werden. In dem Zusammenhang sei auch auf § 8 Abs 2 BGStG verwiesen, der den Bund dazu verpflichtet, dass seine Apps barrierefrei sind.

Dementsprechend fordert der Österreichische Behindertenrat, dass im Gesetzestext festgeschrieben wird, dass die FON+ App dem allgemein gültigen Barrierefreiheitsstandard (aktuell WCAG 2.1, Level AA) entsprechen muss.

Abschließend sei noch angemerkt, dass in Anbetracht verwaltungsökonomischer Überlegungen zwar nachvollzogen werden kann, dass die Teilnahme nur über eine App ermöglicht wird. Dabei ist aber zu bedenken, dass damit immer (auch wenn die App barrierefrei ist) eine Gruppe von Menschen (mit Behinderungen) ausgeschlossen wird, weil sie beispielsweise aufgrund fehlender Hardware und/oder fehlender digitaler Skills nicht teilnehmen kann.

Mit besten Grüßen

Für Präsident Klaus Widl
Mag. Bernhard Bruckner

Service Link

Stellungnahme zum Beleglotteriegesetz (PDF)

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Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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Telefon +43 1 5131533

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