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Startseite › Stellungnahmen › Stellungnahme zur 36. StVO-Novelle

Stellungnahme zur 36. StVO-Novelle

28. November 2025 von Kerstin Huber-Eibl

Der Behindertenrat fordert festzuschreiben, dass die Ampelschaltung bei einem Schutzweg auch den zwischen Fahrbahn und Gehsteig befindlichen Radweg umfassen muss, damit blinde und sehbehinderte Personen diesen gefahrlos queren können.

breite Straße mit Fahhradzone, davor eine ampelgeregelte Kreuzung, Foto: Unsplash/Dimitry B

Der Österreichische Behindertenrat ist die gesetzlich verankerte Interessenvertretung der 1,4 Mio. Menschen mit Behinderungen in Österreich. In ihm sind über 85 Mitgliedsorganisationen organisiert. Auf Grund der Vielfalt der Mitgliedsorganisationen verfügt der Österreichische Behindertenrat über eine einzigartige Expertise zu allen Fragen, welche Menschen mit Behinderungen betreffen.

Der Österreichische Behindertenrat dankt für die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme und erlaubt sich diese wie folgt auszuführen:

Allgemeines

Grundsätzlich werden die Ziele der Novelle: Ermöglichung einer automationsunterstützten Zufahrtskontrolle sowie Verlagerung der E-Mopeds von den Radfahranlagen auf die Fahrbahn begrüßt.

Um eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Straßenverkehr zu gewährleisten, sind jedoch noch weitere Änderungen in der StVO vorzunehmen.

Weiterer Änderungsbedarf

Die Forcierung des Ausbaues von Radwegen wird grundsätzlich begrüßt. Jedoch entstehen dadurch insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen neue Gefahrenquellen, wenn Fußgängerübergänge zuerst über einen Radweg führen, bevor man zu einer Ampelanlage mit akustischem Ampelsignal kommt. Blinde und sehbehinderte Menschen können nämlich die am Radweg befindlichen Verkehrsteilnehmer*innen nicht ausreichend visuell wahrnehmen und auch eine akustische Lokalisation ist nicht möglich, da z.B. ein Fahrrad kaum Geräusche erzeugt.

Daher fordert der Österreichische Behindertenrat, dass in der StVO festgeschrieben wird, dass die Ampelschaltung bei einem Schutzweg auch den zwischen Fahrbahn und Gehsteig befindlichen Radweg umfassen muss, damit blinde und sehbehinderte Personen diesen gefahrlos queren können.

Mit besten Grüßen

Für Präsident Klaus Widl

Mag. Bernhard Bruckner

Service-Link

Stellungnahme StVO-Novelle (PDF)

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Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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Telefon +43 1 5131533

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