Der Österreichische Behindertenrat ist die gesetzlich verankerte Interessenvertretung der 1,4 Mio. Menschen mit Behinderungen in Österreich. In ihm sind über 85 Mitgliedsorganisationen organisiert. Auf Grund der Vielfalt der Mitgliedsorganisationen verfügt der Österreichische Behindertenrat über eine einzigartige Expertise zu allen Fragen, welche Menschen mit Behinderungen betreffen.
Der Österreichische Behindertenrat dankt für die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme und erlaubt sich diese wie folgt auszuführen:
Allgemeines
Grundsätzlich werden die Ziele der Novelle: Ermöglichung einer automationsunterstützten Zufahrtskontrolle sowie Verlagerung der E-Mopeds von den Radfahranlagen auf die Fahrbahn begrüßt.
Um eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Straßenverkehr zu gewährleisten, sind jedoch noch weitere Änderungen in der StVO vorzunehmen.
Weiterer Änderungsbedarf
Die Forcierung des Ausbaues von Radwegen wird grundsätzlich begrüßt. Jedoch entstehen dadurch insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen neue Gefahrenquellen, wenn Fußgängerübergänge zuerst über einen Radweg führen, bevor man zu einer Ampelanlage mit akustischem Ampelsignal kommt. Blinde und sehbehinderte Menschen können nämlich die am Radweg befindlichen Verkehrsteilnehmer*innen nicht ausreichend visuell wahrnehmen und auch eine akustische Lokalisation ist nicht möglich, da z.B. ein Fahrrad kaum Geräusche erzeugt.
Daher fordert der Österreichische Behindertenrat, dass in der StVO festgeschrieben wird, dass die Ampelschaltung bei einem Schutzweg auch den zwischen Fahrbahn und Gehsteig befindlichen Radweg umfassen muss, damit blinde und sehbehinderte Personen diesen gefahrlos queren können.
Mit besten Grüßen
Für Präsident Klaus Widl
Mag. Bernhard Bruckner