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Startseite › Stellungnahmen › Stellungnahme zum Bundes-Verfassungsgesetz, Volksanwaltschaftsgesetz u.a., Änderung (765/A)

Stellungnahme zum Bundes-Verfassungsgesetz, Volksanwaltschaftsgesetz u.a., Änderung (765/A)

2. April 2026 von Kerstin Huber-Eibl

Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrats zum Gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, Volksanwaltschaftsgesetz u.a. geändert werden sollen

Symbolbild Justiz: Waage

Der Österreichische Behindertenrat ist die gesetzlich verankerte Interessenvertretung der 1,4 Mio. Menschen mit Behinderungen in Österreich. In ihm sind über 85 Mitgliedsorganisationen organisiert. Auf Grund der Vielfalt der Mitgliedsorganisationen verfügt der Österreichische Behindertenrat über eine einzigartige Expertise zu allen Fragen, welche Menschen mit Behinderungen betreffen.

Der Österreichische Behindertenrat dankt dem Verfassungsausschuss für den Beschluss eine Stellungnahme vom Österreichischen Behindertenrat einzuholen und erlaubt sich diese wie folgt auszuführen:

Der Behindertenrat begrüßt ausdrücklich, dass die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen mit der Aufgabe des unabhängigen Überwachungsmechanismus betreffend die Screening-VO und die Verfahrens-VO der EU betraut werden sollen. Gerade in einem sensiblen Bereich wie diesem ist eine unabhängige und wirksame Kontrolle wichtig, um den Schutz der Grundrechte sicherzustellen.

Wesentlich ist jedoch in dem Zusammenhang, dass die Volksanwaltschaft für die Erfüllung der neuen Aufgaben ausreichend zusätzliche personelle, organisatorische und finanzielle Mittel erhält. Nur so ist gewährleistet, dass die neuen Aufgaben von der Volksanwaltschaft bzw. den von ihr eingesetzten Kommissionen erfüllt werden können bzw. dies nicht zulasten der bisherigen, besonders wichtigen Aufgaben als Nationaler Präventionsmechanismus auf Basis des UN-Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und Art 16 UN-Behindertenrechtskonvention geht.

Abschließend sei angemerkt, dass auch das Vorhaben das „Sonderverfassungsrecht“ des § 15 Heimopferrentengesetzes ins B-VG zu integrieren und damit die Rentenkommission sowie die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft und dieser Kommission zur Mitwirkung an der Erledigung von Anträgen auf Heimopferrentenleistungen direkt im B-VG zu verankern und zu regeln, begrüßt wird.

Mit besten Grüßen

Für Vizepräsident Martin Ladstätter, MA
Mag. Bernhard Bruckner

Service-Link

Stellungnahme zum Bundes-Verfassungsgesetz, Volksanwaltschaftsgesetz u.a., Änderung (765/A)

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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Telefon +43 1 5131533

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