Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
Barrierefreiheitsgesetz. Neue Vorschriften, neue Lösungen? Umsetzung des European Accessibility Act in Österreich. Fachkonferenz des Österreichischen Behindertenrats am 25. September 2025 im Veranstaltungszentrum Catamaran des ÖGB in Wien
Barrieren behindern Menschen an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft. Damit ist die Barrierefreiheit eine Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen. Barrierefreiheit bedeutet aber viel mehr als nur bauliche Barrierefreiheit.
Im Jahr 2019 hat die Europäische Union die Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (kurz: European Accessibility Act – EEA) erlassen. Im Jahr 2023 hat Österreich diese EU-Richtlinie mit dem Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (kurz: Barrierefreiheitsgesetz – BaFG) als österreichisches Gesetz erlassen. Mit 28. Juni 2025 müssen daher die entsprechenden digitalen Produkte und Dienstleistungen in Österreich barrierefrei verfügbar sein.
Welche Produkte und Dienstleistungen sind vom Barrierefreiheitsgesetz umfasst – und welche nicht? Welche Potenziale hat das Barrierefreiheitsgesetz für Menschen mit Behinderungen? Und was braucht es ganz konkret, damit diese Potenziale auch umgesetzt werden? Wer ist für die Marktüberwachung in Österreich zuständig? Welche Beschwerdemöglichkeiten gibt es und an wen kann ich mich wenden?
Diesen und vielen anderen Fragen rund um die Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes in Österreich widmet sich die diesjährige Jahreskonferenz des Österreichischen Behindertenrats. Dabei zielt die Konferenz auch darauf ab, den Teilnehmer*innen lebenspraktisches Wissen zum Barrierefreiheitsgesetz zu vermitteln.
Programm
Das Programm finden Sie hier
Barrierefreiheit
Die gesamte Konferenz wird in Österreichische Gebärdensprache übersetzt (Marietta Gravogl und Team). Schriftdolmetschung wird ebenfalls zur Verfügung gestellt (Gudrun Amtmann und Team). Die Inhalte werden visualisiert und in Einfacher Sprache zusammengefasst (Petra Plicka). Assistent*innen unterstützen durch Abholung bei den öffentlichen Verkehrsmitteln und während der gesamten Konferenz. Es steht auch eine induktive Höranlage zur Verfügung. Die bauliche Barrierefreiheit ist selbstverständlich gewährleistet.
Anreise und Parkmöglichkeit
Das Veranstaltungszentrum Catamaran befindet sich direkt gegenüber der U2 Station Donaumarina und des APCOA Parkhauses Donaumarina.
Fragen zur Veranstaltung oder Barrierefreiheit
Bitte wenden Sie sich an Eva-Maria Fink (e.fink@behindertenrat.at, +43 660 55 20 134) und Andrea Strohriegl (a.strohriegl@behindertenrat.at, +43 660 18 01 448).
Registrierung
Die Registrierung erfolgt in Kürze über Eventbrite. Sobald die Registrierung möglich ist, werden wir darüber über unserem Newsletter und unsere Social Media-Kanäle informieren.