Mit 28. Juni 2025 trat in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) vollständig in Kraft. Es setzt den European Accessibility Act (EAA) auf nationaler Ebene um und verpflichtet zahlreiche Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichwertigen Zugang zu digitalen Leistungen zu ermöglichen – etwa zu Websites, Onlineshops, Buchungsplattformen oder digitalen Kundenservices. Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten oder unter 2 Mio. EUR Umsatz bzw. Bilanzsumme sind von der Verpflichtung ausgenommen – für rund 70.800 Unternehmen gilt sie jedoch vollumfänglich.
Eine von der Wirtschaftsprüfungs- und beratungsorganisation EY Österreich und dem Risikomonitor durchgeführte Untersuchung zeigt, wie die österreichische Wirtschaft auf das mit 28. Juni 2025 in Kraft getretene Barrierefreiheitsgesetz vorbereitet ist. Das Ergebnis: Nur jede 50. der analysierten Websites ist gesetzeskonform barrierefrei. Im Schnitt verzeichnet jede Startseite 4,42 Fehler – etwa fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste, nicht bedienbare Navigationen oder fehlende Untertitel.
Die Teilmenge der vorhandenen Grundgesamtheit wurde mit einer Prüfquote von 28,46 % festgelegt. Daraus resultierten 269.832 Domains, die für die Barrierefreiheit in Bezug auf die Website-Startseite evaluiert wurden. In der offengelegten Prüfmenge waren 47,09 % transparent einsehbar und landesspezifisch zuordenbar. So gab es überwiegend Eigentümer*innen aus Österreich [101.553], mit insgesamt 456.363 Fehlern. Im Detail ergibt sich das Resultat, dass zwei von 100 Unternehmen eine gesetzeskonforme Barrierefreiheit anbieten. Die meisten Unternehmen haben mehr als fünf und weniger als zehn kritische Fehler auf der Hauptseite.
Die Verteilung der Warnungen und Fehlern ist asymmetrisch, mit einem Überhang im Warnungsbereich, was in der Regel Empfehlungscharakter hat. Technische Fehler gemäß den geltenden Regulatorien gab es insgesamt 1.193.624. Das bedeutet durchschnittlich 4,42 Fehler pro Startseite der Website. Bezogen auf die Domaineigentümer in Österreich gab es 101.553 Unternehmen, von denen 92.395 eindeutig einem Bundesland zuordenbar waren. Der Fehlerschnitt lag bei 4,49.
Gemäß der geltenden Regulatorien fallen Kleinstunternehmen nicht unter das Barrierefreiheitsgesetz. Direkt betroffen sind in Österreich daher 70.836 Unternehmen mit einer Bilanzsumme ab 2 Mio. EUR, einem Umsatz ab 2 Mio. EUR oder mehr als 10 Mitarbeiter*innen. Von diesen Unternehmen verfügen 37.468 über eine öffentlich zugängliche Website. Die gezogene Stichprobe enthielt 7.012 Datensätze, was einer Quote von 18,71 % entspricht. Die Websites der meisten Unternehmen wiesen mehr als fünf kritische Missstände hinsichtlich der Barrierefreiheit auf.
Es zeigt sich in der absoluten Summe der Barrierefreiheitsmisstände, dass die Unternehmen seit 2020 erheblich Rücksicht auf freien Zugang zu ihrer Website nehmen.
Die Fehlerquotentendenz zeigt deutlich: Je jünger die Website ist, desto geringer ist die Quote. Im Vergleich: Unternehmen, die vor 1990 gegründet wurden, haben eine Fehlerquote bei 6,83, während jene von 2024 eine 37,75 % bessere Fehlerquote aufweisen, was eine deutliche Tendenz zur Barrierefreiheitssteigerung in Österreich aufweist. Jüngere Unternehmen berücksichtigen dies deutlich stärker. Die Korrelation mit modernen Technologien bzw. Scriptsprachen liegt nahe. Ausgenommen davon sind die Wiener Lokalbahnen, die als einziges geprüftes Unternehmen 100% Barrierefreiheit umgesetzt haben und deren Gründung 1999 war.
Statistische Eckdaten
Die Basisdatenmenge N beträgt zum Stand 17. Juni 2025 insgesamt 1.236.178 .at Domains. Die statistische Methodik zur Datenaggregierung wurde infolge des Vollevaluierungsansatzes nicht durchgeführt. Die Barrierefreiheitsprüfung fand auf Basis des Empfehlungskatalogs W3C Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.2 im Zeitraum von 15. bis 27. Juni 2025 statt.
Quelle: EY Österreich
Service-Links Web Accessibility
- W3C Web Accessibility Initiative (WAI)
- Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG)
- Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA)
- Web-Zugänglichkeitsgesetz (WZG) (BGBl. I Nr. 59/2019) igF
- accessible media – Zugang für alle
- A-TAG (Accessibility-Tag in Wien)
Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
Wer mehr über das Barrierefreiheitsgesetz erfahren möchte, hat dazu am 25. September 2025 bei der Fachkonferenz des Österreichischen Behindertenrats die Möglichkeit: Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz – Österreichischer Behindertenrat
