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Startseite › Aktuelles › News › Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

27. Juni 2025

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz in Österreich in Kraft.

Grünes Bild mit weißem Text. Zu sehen sind schemenhaft gezeichnete Personen mit unterschiedlichen Behinderungen.

Das Barrierefreiheitsgesetz setzt den European Accessibility Act (EAA) – eine EU-Richtlinie zu Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen – in nationales Recht um.

Ziel ist es, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, v.a. im digitalen Bereich, zu verbessern und damit Menschen mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang dazu zu ermöglichen.

Die Barrierefreiheitsanforderungen betreffen u.a. folgende Produkte und Dienstleistungen, sofern sie ab dem 28. Juni 2025 in Betrieb genommen bzw. ausgeführt werden:

  • Hardwaresysteme und Betriebssysteme für Computer
  • Verbraucherendgeräte für elektronische Kommunikation wie Mobiltelefone
  • Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten und Fahrkartenautomaten
  • E-Book-Lesegeräte und Software
  • Verbraucher-Endgeräte mit interaktiven Leistungsumfang, wie Smart-TVs
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie Onlineshops, Hotel- und Reiseportale, auf denen Buchungen getätigt werden können
  • Bankdienstleistungen wie E-Banking
  • Elektronische Kommunikationsdienste wie Videotelefonie

Die Barrierefreiheitsanforderungen gelten für alle Hersteller, Händler und Importeure dieser Produkte und Dienstleistungen. Eine Ausnahme besteht für Kleinstunternehmen betreffend Dienstleistungen. Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen und entweder einem Jahresumsatz von höchstens EUR 2 Mio. oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 2 Mio.

Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz

Wer mehr über das Barrierefreiheitsgesetz erfahren möchte, hat dazu am 25. September 2025 bei der Fachkonferenz des Österreichischen Behindertenrats die Möglichkeit: Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz – Österreichischer Behindertenrat

von Gudrun Eigelsreiter

Service-Links

Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG)

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA)

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euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key Standorte in Österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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