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Startseite › Aktuelles › News › Nach Verbandsschlichtung: Verbesserung der Barrierefreiheit beim BAST

Nach Verbandsschlichtung: Verbesserung der Barrierefreiheit beim BAST

3. Mai 2026

Nach einer erfolgreichen Verbandsschlichtung mit der Verkehrsbetriebe Burgenland GmbH wurden mit konkrete Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit beim burgenländischen Anruf-Sammeltaxi umgesetzt.

Rollstuhlgerechter Kleinbus mit geöffneter Heckklappe und ausgeklappter Rampe zum Ein- und Ausstieg auf einem Parkplatz.
BAST (burgenländisches Anruf-Sammeltaxi) mit rollstuhlgerechter Ausstattung. Foto: VBB

Der Österreichische Behindertenrat leitete im Mai 2025 eine Verbandsschlichtung mit der Verkehrsbetriebe Burgenland GmbH (VBB) ein. Grundlage war das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG). Ziel war es, bestehende Barrieren beim BAST (burgenländisches Anruf-Sammeltaxi) zu beseitigen und gleichwertige Nutzungsbedingungen sicherzustellen.

Verbandsschlichtung und Rolle des Behindertenrats

Mit dem Inkrafttreten des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes wurde ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren eingeführt, um Diskriminierungen außergerichtlich zu klären. Dem Österreichische Behindertenrat wurde mit dem BGStG das Recht eingeräumt Verbandsschlichtungen durchzuführen, wenn ein größerer Personenkreis von einer Diskriminierung betroffen ist. Damit können strukturelle Barrieren aufgegriffen werden und Verbesserungen bei der Barrierefreiheit über den Einzelfall hinaus erreicht werden.

Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, betont: „Die erzielten Verbesserungen zeigen, dass Verbandsschlichtungen ein wirksames Instrument sind, um Barrierefreiheit konkret umzusetzen und gleichberechtigte Mobilität sicherzustellen.“

Ausgangspunkt waren Einschränkungen beim Zugang für Menschen mit Behinderungen nach dem Start des BAST im Dezember 2024. Für Personen, die einen (elektrischen) Rollstuhl nutzen, war das Angebot zunächst nicht barrierefrei zugänglich.

Im Rahmen der Verbandsschlichtung einigten sich die Beteiligten auf einen konstruktiven Lösungsweg.

Barrierefreie Fahrzeuge und Ausstattung

Ein zentrales Ergebnis ist die Erweiterung des Fuhrparks um barrierefreie Fahrzeuge. Die Verkehrsbetriebe Burgenland GmbH beschaffte dafür barrierefreie Mercedes-Benz Sprinter.

Die Fahrzeuge sind mit mechanischen Heckrampen für einen stabilen Ein- und Ausstieg ausgestattet. Zusätzlich verfügen sie über Schienensysteme zur Fixierung von Rollstühlen. Klappbare Sitze schaffen weiteren Platz im Innenraum.

Innenraum eines rollstuhlgerechten Kleinbusses mit Klappsitzen, Schienensystem zur Rollstuhlsicherung und aufgestellter Rampe im hinteren Bereich.

Foto: VBB

Innenraum eines rollstuhlgerechten Kleinbusses mit seitlich angeordneten Sitzen, Schienensystem zur Rollstuhlsicherung und ausgeklappter Rampe am Heck, Blick nach außen.

Foto: VBB

Ein zentrales Ziel der Verbandsschlichtung war die Gleichstellung bei den Nutzungsbedingungen. Menschen mit Behinderungen können das burgenländische Anruf-Sammeltaxi seit Anfang 2026 zu denselben Bedingungen buchen und nutzen wie alle anderen Fahrgäste.

Buchung und Nutzung

Barrierefreie Fahrten können auf mehreren Wegen gebucht werden. Die Bestellung ist telefonisch unter 0800 500 805 möglich. Alternativ steht die kostenlose BAST-App zur Verfügung, die im Apple App Store und im Google Play Store erhältlich ist. Auch über die Website www.bast-burgenland.at können Fahrten organisiert werden.

Österreichischer Behindertenrat

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Der Österreichische Behindertenrat

Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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