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Startseite › Aktuelles › News › Pakete künftig in gut erreichbaren Abholfächern

Pakete künftig in gut erreichbaren Abholfächern

1. Juli 2026

Nach einer erfolgreichen Verbandsschlichtung des Klagsverbands können Menschen mit körperlichen Einschränkungen Pakete künftig auf Wunsch in gut erreichbaren Fächern von Post-Abholstationen hinterlegen lassen.

Gelbe Post-Abholstation mit mehreren Paketfächern unterschiedlicher Größe und Höhe sowie einem Bedienfeld in der Mitte.
Post-Abholstation der Österreichischen Post. Nach einer Verbandsschlichtung können Pakete auf Wunsch in gut erreichbaren Fächern hinterlegt werden. Foto: Kerstin Huber-Eibl

Menschen mit körperlichen Behinderungen können ihre Paketsendungen ab sofort auf Wunsch ausschließlich in gut erreichbaren Fächern von Post-Abholstationen hinterlegen lassen. Damit wird eine Barriere beseitigt, die bisher insbesondere Rollstuhlnutzer*innen, aber auch andere Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit vor Herausforderungen stellte. Zwar waren die Bedienfelder der Abholstationen in der Regel gut erreichbar, die Pakete wurden jedoch häufig in höher gelegenen Fächern hinterlegt. Betroffene konnten ihre Sendungen dadurch oft nicht selbstständig entnehmen und waren auf die Unterstützung anderer angewiesen.

Die neue Möglichkeit geht auf eine erfolgreiche Verbandsschlichtung des Klagsverbands mit der Österreichischen Post AG zurück. Die Post hatte zugesagt, die Hinterlegung von Sendungen in einem sogenannten „höhenbeschränkten Bereich“ zu ermöglichen. Diese Zusage wurde nun umgesetzt.

Wer dieses Angebot nutzen möchte, kann bei der Österreichischen Post einmalig die Empfangsoption „höhenbeschränkter Bereich“ aktivieren. Danach werden Pakete an Abholstationen ausschließlich in gut erreichbaren Fächern hinterlegt. Die Registrierung ist über die Website der Österreichischen Post, telefonisch über den Kundenservice unter 0800 010 100 oder persönlich in einer Post-Geschäftsstelle möglich.

Verbandsschlichtungen schaffen nachhaltige Verbesserungen

Der Fall zeigt die Bedeutung der im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vorgesehenen Verbandsschlichtung. Dieses Instrument ermöglicht es anerkannten Organisationen, gegen Barrieren vorzugehen, die nicht nur einzelne Personen, sondern viele Menschen mit Behinderungen betreffen. Ziel ist es, strukturelle Diskriminierungen außergerichtlich zu beseitigen und nachhaltige Verbesserungen zu erreichen.

Kommt im Rahmen einer Verbandsschlichtung keine Einigung zustande, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Verbandsklage eingebracht werden. Sowohl der Klagsverband als auch der Österreichische Behindertenrat sowie die Behindertenanwaltschaft können dieses Instrument nutzen, um gegen wesentliche und dauerhafte Verstöße gegen das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vorzugehen und Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen.

Service Links

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

Österreichische Post: Höhenbeschränkter Bereich

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

Ausstellung im Sozialministerium: Wege zur Gleichstellung

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euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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