Mit der am 17. Juni 2026 in Kraft getretenen Dienstequalitätsverordnung (DQV) schreibt die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) Anbietern bestimmter Kommunikationsdienste vor, Informationen zur Qualität ihrer Dienste zu veröffentlichen und der Regulierungsbehörde anzuzeigen.
Laut Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, sei das wesentliche Ziel dieser Verordnung, die Transparenz und damit die Vergleichbarkeit von Telekommunikationsdiensten zu erhöhen.
Anbieter von Telekommunikationsdiensten haben unter anderem für jede Technologie bzw. jeden Tarif die vom Endnutzer bis zum Übergabepunkt gemessene Latenz, die Verzögerungsschwankung und den Paketverlust zu ermitteln und die Ausfallswahrscheinlichkeit je Technologie oder Tarif anzugeben.
Gleichberechtigte Teilhabe durch mehr Barrierefreiheit
Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt der Verordnung liegt auf der gleichberechtigten Teilhabe von Personen mit Behinderungen. So schreibt die Dienstequalitätsverordnung Maßnahmen vor, damit auch Nutzer*innen mit Behinderungen Telekommunikationsdienste in gleicher Weise wie Nutzer*innen ohne Behinderungen in Anspruch nehmen und ihre Entscheidungen unbeeinflusst und selbständig treffen können. Dazu gehören Informationspflichten über barrierefreie Zugangswege zu Vertragsinhalten und vorvertraglichen Informationen sowie konkrete Vorgaben für die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit von Diensten.
Steinmaurer zufolge werde es ab Juli 2027 auch möglich sein, Notrufe per Textnachricht in Echtzeit abzusetzen.
Service-Link
Dienstequalitätsverordnung (DQV) der RTR
5 Jahre verpflichtender Ausbau barrierefreier Medienangebote: Schon eine Selbstverständlichkeit?
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) lädt am 18. Juli 2026 um 13:00 Uhr zu einer Veranstaltung, die sich dem Ausbau barrierefreier Medienangebote widmet.
Mit Jahresbeginn 2021 traten für kommerzielle Mediendiensteanbieter*innen und für den ORF gesetzliche Verpflichtungen zum Ausbau der Barrierefreiheit in Kraft. Seitdem sind fünf Jahre vergangen, in denen Anbieter*innen ihr barrierefreies Angebot laufend ausbauten. Die KommAustria begleitete diesen Ausbau und beobachtet und lädt Interessierte ein, gemeinsam Bilanz über diese vergangenen fünf Jahre zu ziehen und einen Blick in die Zukunft zu wagen, die durch ständig neue technologische Möglichkeiten für mehr Barrierefreiheit geprägt ist.
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ), der Österreichische Gehörlosenbund (ÖGLB) und Jugend am Werk wurden ersucht, darüber Bericht zu legen, wie sich die Mediennutzung für ihre Mitglieder tatsächlich gestaltet. Dieser Statusbericht wird am Tag der Veranstaltung auf der Website der KommAustria veröffentlicht.
Mit dabei sind unter anderem:
- Martin Ladstätter (Vizepräsident Österreichischer Behindertenrat)
- Robert Ziegler (ORF-Bereichsleiter für Barrierefreiheit und Inklusion)
- Corinna Drumm (Geschäftsführerin Verband Österreichischer Privatsender)
- Angelika Frierss (Mitarbeiterin Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich)
- Lukas Huber (Generalsekretär Österreichischer Gehörlosenbund )
- Cornelia Holsten (Direktorin Bremische Landesmedienanstalt und Themenbeauftragte der deutschen Medienanstalten für Barrierefreiheit und Diversity)
Anmeldung
Hier gelangen Sie zur Anmeldung für eine Teilnahme vor Ort oder online.
Bitte beachten Sie, dass sich Begleitpersonen anmelden müssen. Sollten Sie blind bzw. sehbehindert oder in ihrer Mobilität eingeschränkt sein bzw. einen Rollstuhl nutzen und vor Ort teilnehmen wollen, wenden Sie sich gerne an johanna.franek@rtr.at. Das Gebäude verfügt zwar über automatische Türen, aber kein Leitsystem, weshalb Sie gerne abgeholt werden.