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Startseite › Aktuelles › News › 20 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

20 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

28. Mai 2026

Im Parlament wurde am 28. Mai 2026 das 20-jährige Bestehen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) gewürdigt. Im Mittelpunkt standen Fortschritte und weiterer Reformbedarf.

Blick in den Sitzungssaal des österreichischen Parlaments während einer Veranstaltung. Sozialministerin Korinna Schumann spricht am Rednerpult vor zahlreichen Besucher*innen.
Foto: Parlamentsdirektion/​Thomas Topf

Mit einer Festveranstaltung im Parlament wurde am 28. Mai 2026 das 20-jährige Bestehen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes begangen. Vertreter*innen aus Politik, Interessenvertretung und Zivilgesellschaft diskutierten dabei über erreichte Fortschritte sowie weiterhin bestehenden Reformbedarf.

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz trat am 1. Jänner 2006 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung zu schützen und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Verboten sind sowohl unmittelbare als auch mittelbare Diskriminierungen, etwa beim Zugang zu Dienstleistungen, Gebäuden, Informationen oder Angeboten des Bundes. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist außerdem die Verpflichtung zu Barrierefreiheit.

Ebenfalls eingeführt wurde ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren. Betroffene können sich an das Sozialministeriumservice wenden, um Diskriminierungen außergerichtlich klären zu lassen.

Auch der Österreichische Behindertenrat führt Verbandsschlichtungen durch, wenn mehrere Menschen betroffen sind oder strukturelle Barrieren sichtbar werden.

Nationalratspräsident Walter Rosenkranz eröffnete die Veranstaltung und bezeichnete das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz als wichtigen Schritt hin zu gleichberechtigter Teilhabe und einem Österreich, das niemanden ausschließt. Zugleich betonte er, dass der Weg zur Inklusion nicht abgeschlossen sei, sondern eine gemeinsame laufende Aufgabe bleibe. Rosenkranz verwies auf die Anstrengungen der Parlamentsdirektion zur Barrierefreiheit des Hauses und seiner Angebote. Mit der Sanierung des Parlamentsgebäudes sei das Ziel verfolgt worden, dieses für alle Menschen zugänglich und selbstbestimmt nutzbar zu machen. Inklusion bedeute dabei nicht nur technische Anpassungen, sondern auch, dass alle Menschen gleichberechtigt ihren Platz in der Demokratie haben. Entscheidend seien daher nicht allein Gesetze, sondern auch Menschen, die Verantwortung übernehmen, Bewusstsein schaffen und Barrieren abbauen.

Grußworte von Sozialministerin Korinna Schumann

Sozialministerin Korinna Schumann betonte in ihren Grußworten die Bedeutung des Gesetzes für den Diskriminierungsschutz und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Mit dem Behindertengleichstellungspaket, bestehend aus dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, dem Behinderteneinstellungsgesetz und dem Bundesbehindertengesetz sei vor 20 Jahren ein ganz wichtiger Schritt gesetzt worden, so die Bundesministerin. „Dieses Paket hat Türen aufgemacht. Manche im wörtlichen Sinn durch Rampen und Aufzüge, manche im übertragenen Sinn durch veränderte Haltung und durch ein Umdenken in unserer Gesellschaft“, erklärte Schumann, die auch meinte, man könne mit Stolz auf das zurückblicken, was bereits erreicht wurde. Allerdings sei man sei bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen noch nicht dort, wo man gerne sein möchte. Es gelte daher daran zu arbeiten, Diskriminierungen weiter abzubauen, die gesellschaftliche Teilhabe voranzutreiben und eine „voll-inklusive“ Gesellschaft zu ermöglichen.

„Wenn wir von Gleichstellungsmaßnahmen sprechen, dürfen wir nicht vergessen, dass neben gesetzlichen Bestimmungen auch finanzielle Mittel notwendig sind, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern“, so die Ministerin. Deshalb unterstütze das Sozialministerium jedes Jahr 400 Projekte für Menschen mit Behinderungen und stellt dafür insgesamt 440 Mio. Euro zur Verfügung. „Gleichstellung entsteht nicht nur durch Gesetze und Förderungen, sondern auch dort, wo Diskriminierung erkannt, angesprochen und konsequent bekämpft wird. Der Kampf gegen Diskriminierung gelingt nur gemeinsam: Mit der Community, mit starken gesetzlichen Grundlagen und mit wirksamen Instrumenten zur Rechtsdurchsetzung. Und dazu zählt insbesondere das Schlichtungsverfahren.“

Korinna Schumann sprach der Behindertenanwältin ihren Dank für die gute Zusammenarbeit sowie für ihren Einsatz für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und gegen Diskriminierung aus. „Die Beseitigung von Diskriminierung und die Ermöglichung einer gleichberechtigten Teilhabe hat auch viel mit den Interessenvertretungen zu tun, die ihre Kraft dafür einsetzen, die Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Ihre Arbeit ist wie ein Kompass, der den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft weist. Sie kennen die Lebensrealitäten ihrer Mitglieder und die Herausforderungen, vor denen sie stehen. Sie zeigen nicht nur auf, wo Handlungsbedarf besteht, sondern auch, welche konkreten Lösungen notwendig und möglich sind“, erklärte Schumann.

Sozialministerin Korinna Schumann spricht bei der Veranstaltung zu 20 Jahren Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz im Parlament.

Sozialministerin Korinna Schumann spricht bei der Veranstaltung zu 20 Jahren Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz im Parlament.

Festrede von Bundesbehindertenanwältin Christine Steger

Bundesbehindertenanwältin Christine Steger verwies in ihrer Festrede darauf, dass das BGStG wichtige Verbesserungen gebracht habe, gleichzeitig aber weiterhin strukturelle Barrieren bestünden.

Die Einführung eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs sei Steger zufolge eine rechtsstaatliche Notwendigkeit. Menschen mit Behinderungen müssten einfacher und wirksamer zu ihrem Recht kommen. Der Zugang zum Recht dürfe in einem demokratischen Rechtsstaat niemals ein Privileg sein. Ein Recht, das nur unter erheblichen Risiken durchgesetzt werden kann, bleibe oft nur ein theoretisches.

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz gilt ausschließlich für Angelegenheiten des Bundes. Für Menschen mit Behinderungen dürfe Diskriminierungsschutz nicht vom Wohnort abhängen, so Steger, die im Europäischen Gleichstellungsgesetz eine große Chance sieht, um die Zersplitterung des Gleichbehandlungsrechts in Österreich zu überwinden. „Diese Chance sollten Bund und Länder gemeinsam entschlossen nutzen“, appellierte Christine Steger.

Bundesbehindertenanwältin Christine Steger bezeichnete das Jubiläum als Auftrag für die kommenden Jahre und skizzierte zentrale Reformvorhaben. Dazu zählen die Einführung eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, die Reduktion des Prozesskostenrisikos durch Reformen im Verfahrensrecht sowie eine Weiterentwicklung des Rechtsschutzes für Menschen mit Behinderungen, insbesondere im Hinblick auf intersektionale Diskriminierungen. Zudem sprach sie sich für eine verbindliche Umsetzung der Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache in Bildung, Beruf und Verwaltung, eine ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Gleichbehandlungsschutzes sowie für eine rechtliche und institutionelle Gleichstellung der Behindertenvertrauenspersonen mit Personalvertretungen und Betriebsrät*innen aus.

„Diese Ziele sind weder abstrakt noch utopisch“, erklärte Steger. Sie seien konkret realisierbar und rechtspolitisch gebunden. „Was wir benötigen, ist politischer Wille“, verdeutlichte die Bundesbehindertenanwältin.

Podiumsdiskussion

In der anschließenden Podiumsdiskussion zogen die Abgeordneten Christian Ragger (FPÖ), Heike Eder (ÖVP), Verena Nussbaum (SPÖ), Fiona Fiedler (NEOS) und Ralph Schallmeiner (Grüne) Bilanz über 20 Jahre Behindertengleichstellungsgesetz und diskutierten über aus ihrer Sicht notwendige Reformschritte, insbesondere was etwa den bisher noch nicht realisierten Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch angeht.

Die Diskussionsteilnehmer*innen würdigten die Fortschritte seit Inkrafttreten des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, verwiesen jedoch zugleich auf weiterhin bestehenden Handlungsbedarf. Mehrfach angesprochen wurden fehlende bundesweit einheitliche Standards, Defizite bei der Rechtsdurchsetzung sowie die Lücke zwischen gesetzlichen Ansprüchen und der Lebensrealität vieler Menschen mit Behinderungen. Mehrere Abgeordnete sprachen sich für einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch bei Diskriminierungen aus. Zudem wurden verstärkte Bewusstseinsbildung, inklusive Bildung sowie niederschwellige Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung als wichtige nächste Schritte genannt.

Von links: Ralph Schallmeiner (Grüne), Fiona Fiedler (NEOS), Verena Nussbaum (SPÖ), Heike Eder (ÖVP), Christian Ragger (FPÖ) und Moderatorin Heidemarie Egger bei der Podiumsdiskussion im Parlament.

Die Veranstaltung wurde live in der Mediathek des Parlaments übertragen und ist außerdem am 29. Mai 2026 um 13:00 Uhr auf ORF III zu sehen.

Nationalratspräsident Walter Rosenkranz, Bundesbehindertenanwältin Christine Steger, Behindertenrats-Präsident Klaus Widl und Sozialministerin Korinna Schumann im Parlament.

von links: Nationalratspräsident Walter Rosenkranz, Bundesbehindertenanwältin Christine Steger, Behindertenrats-Präsident Klaus Widl und Sozialministerin Korinna Schumann

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Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)

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