Am 2. März 2026 lud der Österreichische Behindertenrat zur Pressekonferenz in den Presseclub Concordia in Wien. Im Zentrum standen die aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt sowie die budgetäre Situation des Ausgleichstaxfonds. Am Podium sprachen Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, Bundesbehindertenanwältin Christine Steger und Patrick Berger, Leiter des Chancen Nutzen Büros im Österreichischen Gewerkschaftsbund.
Die präsentierten Zahlen zeigen eine deutliche Verschärfung der Lage. Im Februar 2026 waren 17.199 Menschen mit Behinderungen beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos vorgemerkt. Das entspricht einem Anstieg um 2.193 Personen beziehungsweise 14,6 Prozent im Vergleich zum Februar 2025. Damit ist die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe deutlich stärker gestiegen als insgesamt.
Zusätzlich befanden sich 2.178 Menschen mit Behinderungen in Schulungsmaßnahmen. Das sind 34 Personen mehr als im Vorjahr, ein Plus von 1,6 Prozent.
In Summe waren somit 19.377 Menschen mit Behinderungen entweder arbeitslos oder in Schulung gemeldet. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen Zuwachs von 2.227 Personen beziehungsweise 13,0 Prozent.
Klaus Widl: Arbeit ist Grundlage für Selbstbestimmung
Klaus Widl stellte die gesellschaftliche Bedeutung von Erwerbsarbeit in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. „Die Zahlen zeigen klaren Handlungsbedarf. Ein Arbeitsplatz bedeutet Selbstbestimmung, soziale Sicherheit und chancengleiche Teilhabe – das sollte unser gemeinsames Ziel sein“, betonte er.
Er verwies auf die Verpflichtungen Österreichs aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Mit der Ratifikation im Jahr 2008 verpflichtete sich Österreich, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihren Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen. Unterstützungsleistungen zur beruflichen Teilhabe seien daher keine freiwillige Leistung, sondern Teil dieser staatlichen Verpflichtung.
Eine zentrale Rolle komme dem Ausgleichstaxfonds zu. Aus diesem Fonds werden wesentliche Maßnahmen wie Arbeitsassistenz, Jobcoaching, Qualifizierungsangebote und technische Arbeitsplatzanpassungen finanziert. Diese Instrumente ermöglichen es Menschen mit Behinderungen, Arbeitsplätze zu finden oder bestehende Arbeitsverhältnisse abzusichern.
„Der Ausgleichstaxfonds hat sich als wirksames Instrument bewährt. Wir möchten konstruktiv daran arbeiten, ihn langfristig finanziell abzusichern“, erklärte Widl.

Budgetentwicklung ab 2027
Für 2026 stellte die Bundesregierung zusätzliche Mittel in Höhe von 65 Millionen Euro aus dem allgemeinen Budget zur Verfügung, da der Bedarf die Einnahmen des Fonds übersteigt. Ab 2027 ist jedoch eine schrittweise Reduktion dieser Zuschüsse geplant.
Klaus Widl warnte vor den Folgen dieser Entwicklung. Eine nachhaltige Finanzierung sei notwendig, um bewährte Unterstützungsstrukturen nicht zu gefährden. Budgetäre Einsparungen dürften nicht dazu führen, dass Arbeitsplätze verloren gehen oder Zugänge zum Arbeitsmarkt weiter erschwert werden. Zudem wies er darauf hin, dass Kürzungen langfristig höhere soziale und volkswirtschaftliche Folgekosten verursachen können.
Der Österreichische Behindertenrat fordert daher ein klares politisches Zielbild für die zukünftige Ausgestaltung des Ausgleichstaxfonds sowie eine langfristige finanzielle Absicherung, die Planungssicherheit für Projektträger, Unternehmen und Menschen mit Behinderungen schafft.
Strukturelle Barrieren am Arbeitsmarkt
Neben den aktuellen Zahlen wurden strukturelle Herausforderungen thematisiert. Menschen mit Behinderungen sind häufiger und länger arbeitslos. Mangelnde Barrierefreiheit im Bildungsbereich und in der Mobilität erschweren bereits den Einstieg in das Berufsleben. Besonders kritisch ist die Situation für Jugendliche mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in den Beruf sowie für Frauen mit Behinderungen, die mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind.
Die Unterstützungsangebote des Ausgleichstaxfonds greifen an diesen Schnittstellen an. Sie verbinden individuelle Begleitung, Qualifizierung und betriebliche Anpassungen. Eine Reduktion dieser Maßnahmen würde sich unmittelbar auf bestehende Arbeitsverhältnisse und zukünftige Beschäftigungschancen auswirken.
Politische Verantwortung
Bundesbehindertenanwältin Christine Steger unterstrich die rechtliche Dimension der Unterstützungsleistungen. „Es geht nicht um freiwillige Zusatzangebote, sondern um jene Unterstützungsmaßnahmen, die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt überhaupt erst ermöglichen. Werden diese Mittel reduziert, geraten bestehende Arbeitsverhältnisse und die Chancen zahlreicher Jugendlicher mit Behinderungen ins Wanken“, erklärte sie.
Patrick Berger vom Chancen Nutzen Büro im Österreichischen Gewerkschaftsbund verwies auf die Beschäftigungspflicht von Unternehmen. In Österreich sind 22.434 Betriebe beschäftigungspflichtig, 76,11 Prozent erfüllen die Quote nicht. Er sprach sich für eine deutliche Erhöhung der Ausgleichstaxe aus, um einen stärkeren Anreiz zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu schaffen.
Abschließend bekräftigte Klaus Widl die Forderung nach einer nachhaltigen Lösung. Die langfristige Absicherung des Ausgleichstaxfonds sei Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen verlässliche Perspektiven am Arbeitsmarkt erhalten. Arbeit sei ein zentraler Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe und sozialer Sicherheit.