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Startseite › Aktuelles › News › Barrierefreiheitsgesetz: Barrieren bei Produkten und Dienstleistungen melden!

Barrierefreiheitsgesetz: Barrieren bei Produkten und Dienstleistungen melden!

28. September 2026

Am 28. Juni 2025 trat das Österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Seitdem gelten für zahlreiche Unternehmen verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen.

PC-Tastatur mit großer blauer Taste, die eine Aufschrift mit dem Text "Accessibility." trägt

Von Victoria Biber

Das Barrierefreiheitsgesetz umfasst unter anderem bestimmte

  • Online-Shops (Website sowie App),
  • Bankdienstleistungen,
  • E-Books,
  • elektronische Kommunikationsdienste.

Marktüberwachung kontrolliert die Einhaltung

Für die Überwachung der Einhaltung des Barrierefreiheitsgesetzes ist in Österreich das Sozialministeriumsservice, Landesstelle Oberösterreich, als Marktüberwachungsbehörde zuständig.

Die Marktüberwachungsbehörde überprüft, ob die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Dabei führt sie sowohl eigene Kontrollen und Prüfschwerpunkte durch als auch Überprüfungen aufgrund von Hinweisen von Verbraucher*innen.

Barrieren können gemeldet werden

Wenn Verbraucher*innen bei einem Produkt oder einer Dienstleistung, die in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsgesetzes fällt, auf eine mögliche Barriere stoßen, können sie sich an die Marktüberwachungsbehörde wenden und diese darauf aufmerksam machen.

Eine solche Meldung ist kostenlos und niederschwellig möglich. Die Kontaktaufnahme kann über folgende Wege erfolgen:

über das Kontaktformular

Barrierefreiheitsgesetz: Formular für Hinweisgeber*innen,

per E-Mail

marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at

telefonisch

+43 0732 76 04-0

per Post

Sozialministeriumsservice, Landesstelle Oberösterreich, Gruberstraße 63, 4021 Linz

persönlich

Sozialministeriumsservice, Landesstelle Oberösterreich, Gruberstraße 63, 4021 Linz (vorab telefonische Terminvereinbarung erforderlich)

Dabei müssen Verbraucher*innen nicht selbst abschließend beurteilen, ob das betreffende Produkt oder die Dienstleistung tatsächlich unter das Barrierefreiheitsgesetz fällt oder ob ein konkreter Verstoß vorliegt. Auch wenn sich im Rahmen der Prüfung herausstellt, dass das Gesetz nicht anwendbar ist, entstehen den meldenden Personen daraus keine Kosten oder sonstigen Konsequenzen.

Der Österreichische Behindertenrat empfiehlt daher, mögliche Barrieren bei Produkten und Dienstleistungen, die vom Barrierefreiheitsgesetz erfasst sein könnten, der Marktüberwachungsbehörde zu melden.

Unterstützung durch den Österreichischen Behindertenrat

Betroffene können sich auch direkt an den Österreichischen Behindertenrat wenden:

per E-Mail

dachverband@behindertenrat.at

telefonisch

+43 1 5131533

persönlich

Favoritenstraße 111/11, 1100 Wien
(Montag bis Donnerstag 09:00 bis 12:00, 12:30 bis 16:00 Uhr, Freitag 09:00 bis 13:00 Uhr)

Der Österreichische Behindertenrat ist neben dem Verein für Konsumenteninformation, der Bundesarbeitskammer und der Wirtschaftskammer Österreich gesetzlich dazu berechtigt, die Marktüberwachungsbehörde auf mögliche Verstöße gegen das Barrierefreiheitsgesetz aufmerksam zu machen.

Wir ermutigen daher dazu, Barrieren zu melden – entweder direkt bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde oder beim Büro des Österreichischen Behindertenrates.

Meldungen sind nicht nur für die Prüfung des konkreten Einzelfalls relevant. Sie tragen auch dazu bei, Barrieren systematisch sichtbar zu machen und wiederkehrende Probleme zu identifizieren. Die Erfahrungen und Hinweise von Verbraucher*innen können damit wichtige Erkenntnisse für die laufende Marktüberwachung, die Evaluierung der Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes und die Weiterentwicklung der Barrierefreiheit liefern.

Je mehr konkrete Barrieren bekannt werden, desto besser können bestehende Probleme aufgegriffen, Unternehmen auf ihre gesetzlichen Verpflichtungen hingewiesen und notwendige Verbesserungen angestoßen werden.

Meldungen leisten damit einen wichtigen Beitrag dazu, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit in der Praxis wirksam werden.





Service Links

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Barrierefreiheitsgesetz

Kontaktformular für Hinweisgeber*innen

Gesetzestext im Rechtsinformationssystem des Bundes: RIS – Barrierefreiheitsgesetz – Bundesrecht konsolidiert

Rückblick auf die Fachkonferenz des Österreichischen Behindertenrats

Sidebar

euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key Standorte in Österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

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Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz in Österreich in Kraft.

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