Von Victoria Biber
Das Barrierefreiheitsgesetz umfasst unter anderem bestimmte
- Online-Shops (Website sowie App),
- Bankdienstleistungen,
- E-Books,
- elektronische Kommunikationsdienste.
Marktüberwachung kontrolliert die Einhaltung
Für die Überwachung der Einhaltung des Barrierefreiheitsgesetzes ist in Österreich das Sozialministeriumsservice, Landesstelle Oberösterreich, als Marktüberwachungsbehörde zuständig.
Die Marktüberwachungsbehörde überprüft, ob die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Dabei führt sie sowohl eigene Kontrollen und Prüfschwerpunkte durch als auch Überprüfungen aufgrund von Hinweisen von Verbraucher*innen.
Barrieren können gemeldet werden
Wenn Verbraucher*innen bei einem Produkt oder einer Dienstleistung, die in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsgesetzes fällt, auf eine mögliche Barriere stoßen, können sie sich an die Marktüberwachungsbehörde wenden und diese darauf aufmerksam machen.
Eine solche Meldung ist kostenlos und niederschwellig möglich. Die Kontaktaufnahme kann über folgende Wege erfolgen:
über das Kontaktformular
Barrierefreiheitsgesetz: Formular für Hinweisgeber*innen,
per E-Mail
marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at
telefonisch
+43 0732 76 04-0
per Post
Sozialministeriumsservice, Landesstelle Oberösterreich, Gruberstraße 63, 4021 Linz
persönlich
Sozialministeriumsservice, Landesstelle Oberösterreich, Gruberstraße 63, 4021 Linz (vorab telefonische Terminvereinbarung erforderlich)
Dabei müssen Verbraucher*innen nicht selbst abschließend beurteilen, ob das betreffende Produkt oder die Dienstleistung tatsächlich unter das Barrierefreiheitsgesetz fällt oder ob ein konkreter Verstoß vorliegt. Auch wenn sich im Rahmen der Prüfung herausstellt, dass das Gesetz nicht anwendbar ist, entstehen den meldenden Personen daraus keine Kosten oder sonstigen Konsequenzen.
Der Österreichische Behindertenrat empfiehlt daher, mögliche Barrieren bei Produkten und Dienstleistungen, die vom Barrierefreiheitsgesetz erfasst sein könnten, der Marktüberwachungsbehörde zu melden.
Unterstützung durch den Österreichischen Behindertenrat
Betroffene können sich auch direkt an den Österreichischen Behindertenrat wenden:
per E-Mail
telefonisch
persönlich
Favoritenstraße 111/11, 1100 Wien
(Montag bis Donnerstag 09:00 bis 12:00, 12:30 bis 16:00 Uhr, Freitag 09:00 bis 13:00 Uhr)
Der Österreichische Behindertenrat ist neben dem Verein für Konsumenteninformation, der Bundesarbeitskammer und der Wirtschaftskammer Österreich gesetzlich dazu berechtigt, die Marktüberwachungsbehörde auf mögliche Verstöße gegen das Barrierefreiheitsgesetz aufmerksam zu machen.
Wir ermutigen daher dazu, Barrieren zu melden – entweder direkt bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde oder beim Büro des Österreichischen Behindertenrates.
Meldungen sind nicht nur für die Prüfung des konkreten Einzelfalls relevant. Sie tragen auch dazu bei, Barrieren systematisch sichtbar zu machen und wiederkehrende Probleme zu identifizieren. Die Erfahrungen und Hinweise von Verbraucher*innen können damit wichtige Erkenntnisse für die laufende Marktüberwachung, die Evaluierung der Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes und die Weiterentwicklung der Barrierefreiheit liefern.
Je mehr konkrete Barrieren bekannt werden, desto besser können bestehende Probleme aufgegriffen, Unternehmen auf ihre gesetzlichen Verpflichtungen hingewiesen und notwendige Verbesserungen angestoßen werden.
Meldungen leisten damit einen wichtigen Beitrag dazu, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit in der Praxis wirksam werden.
Service Links
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Barrierefreiheitsgesetz
Kontaktformular für Hinweisgeber*innen
Gesetzestext im Rechtsinformationssystem des Bundes: RIS – Barrierefreiheitsgesetz – Bundesrecht konsolidiert
Rückblick auf die Fachkonferenz des Österreichischen Behindertenrats