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Startseite › Aktuelles › News › Ein Jahr Barrierefreiheitsgesetz

Ein Jahr Barrierefreiheitsgesetz

24. Juni 2026

Ein Jahr nach Inkrafttreten liegen nun erstmals konkrete Zahlen zur Anwendung des Gesetzes vor.

Personen sitzen im Publikum einer Konferenz. Auf einer großen Leinwand ist ein Graphic Recording von Petra Plicka zum European Accessibility Act zu sehen. Rechts auf der Bühne steht eine ÖGS-Dolmetscherin vor einem Bildschirm mit Schriftdolmetschung.
Fachkonferenz zum Barrierefreiheitsgesetz

Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Mit ihm wurde der European Accessibility Act (EAA) der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Erstmals sind damit zahlreiche Unternehmen verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten und wichtigen Dienstleistungen des Alltags zu ermöglichen.

Das Gesetz betrifft unter anderem Online-Shops, Bankdienstleistungen, E-Books, elektronische Kommunikationsdienste, Selbstbedienungsterminals wie Bankomaten und Fahrkartenautomaten sowie bestimmte Websites und Apps. Für viele Unternehmen bedeutete das Inkrafttreten des Gesetzes einen grundlegenden Wandel: Barrierefreiheit ist seither nicht mehr freiwillig, sondern rechtlich vorgeschrieben.

Meilenstein für digitale Teilhabe

Der Weg zum Barrierefreiheitsgesetz begann lange vor seinem Inkrafttreten. Bereits 2019 beschloss die Europäische Union den European Accessibility Act. Ziel war es, europaweit einheitliche Anforderungen an die Barrierefreiheit wichtiger Produkte und Dienstleistungen zu schaffen. Österreich setzte diese Vorgaben mit dem Barrierefreiheitsgesetz um.

Für Menschen mit Behinderungen ist Barrierefreiheit weit mehr als eine technische Frage. Ob eine Website mit einem Screenreader bedienbar ist, ein Online-Shop ohne Hindernisse genutzt werden kann oder ein Bankomat zugängliche Funktionen bietet, entscheidet oft darüber, ob eine selbstbestimmte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben möglich ist.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde Barrierefreiheit erstmals in vielen Bereichen des digitalen Alltags verbindlich geregelt. Damit wurde ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gesetzt.

Fachkonferenz des Behindertenrats im Jahr 2025

Sujet: Barrierefreiheitsgesetz Neue Vorschriften, neue Lösungen? Umsetzung des European Accessibility Act in Österreich. Fachkonferenz 25. September 2025 ÖGB Catamaran. Bild: Grüne Punkte und Linien auf schwarzem Hintergrund

Welche Bedeutung das neue Gesetz hat, zeigte sich auch bei der Fachkonferenz des Österreichischen Behindertenrats am 25. September 2025 im Veranstaltungszentrum Catamaran in Wien.

Rund 250 Teilnehmer*innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Interessenvertretungen und Zivilgesellschaft diskutierten unter dem Titel „Barrierefreiheitsgesetz. Neue Vorschriften, neue Lösungen? Umsetzung des European Accessibility Act in Österreich“ über die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Herausforderungen der praktischen Umsetzung.

Im Mittelpunkt standen Fragen der Marktüberwachung, der Durchsetzung sowie die Auswirkungen auf Unternehmen und Menschen mit Behinderungen. Die Konferenz machte deutlich, dass das Gesetz einen wichtigen Fortschritt darstellt, seine Wirkung aber letztlich von einer konsequenten Umsetzung abhängen wird.

84 Verfahren im ersten Jahr

Ein Jahr nach Inkrafttreten liegen nun erstmals konkrete Zahlen zur Anwendung des Gesetzes vor.

Laut Sozialministerium wurden seit Juni 2025 insgesamt 84 Verfahren eröffnet und 48 Hinweise geprüft. Derzeit sind 74 Verfahren anhängig. 36 Verfahren wurden von Amts wegen eingeleitet. Besonders häufig betreffen die Verfahren Unternehmen aus dem Bereich der Bankdienstleistungen. Verwaltungsstrafen wurden bisher noch nicht verhängt.

Die Zahlen zeigen, dass die Marktüberwachung ihre Arbeit aufgenommen hat und Beschwerden sowie Hinweise tatsächlich bearbeitet werden. Gleichzeitig machen sie deutlich, dass die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen noch längst nicht abgeschlossen ist.

Dass bisher keine Verwaltungsstrafen verhängt wurden, bedeutet nicht, dass keine Verstöße vorliegen. Viele Verfahren befinden sich noch in Bearbeitung. Erst in den kommenden Jahren wird sich zeigen, wie wirksam die neuen Regelungen in der Praxis durchgesetzt werden können.

Für die Marktüberwachung des Barrierefreiheitsgesetzes ist das Sozialministeriumservice, Landesstelle Oberösterreich, zuständig. Die Behörde überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und geht sowohl Hinweisen von Verbraucherinnen als auch eigenen Prüfschwerpunkten nach.

Im ersten Jahr setzte die Marktüberwachung bewusst auf den Grundsatz „Beraten vor Strafen“. Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, bestehende Barrieren zu erkennen und zu beseitigen. Bei anhaltenden Verstößen sieht das Gesetz jedoch Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 Euro vor.

Neben den eröffneten Verfahren wurden dem Sozialministeriumservice bislang auch 53 Meldungen von Unternehmen über festgestellte Nichtkonformitäten ihrer Produkte oder Dienstleistungen übermittelt. Diese Meldungen stammen überwiegend aus dem Bankwesen sowie dem Finanz- und Versicherungssektor.

Besonders intensiv überprüft werden derzeit Bankdienstleistungen. In diesem Bereich sind 22 Verfahren anhängig. Die betroffenen Unternehmen wurden aufgefordert, Unterlagen vorzulegen und den Stand ihrer Umsetzungsmaßnahmen darzulegen. Auf dieser Grundlage werden unter anderem Online-Anwendungen und Apps auf ihre Barrierefreiheit geprüft.

Menschen mit Behinderungen und andere Verbraucher*innen können das Sozialministeriumservice auf nicht barrierefreie Produkte oder Dienstleistungen aufmerksam machen. Nach Eingang eines Hinweises prüft die Marktüberwachungsbehörde, ob ein Verfahren eingeleitet wird und welche Maßnahmen erforderlich sind.

Barrierefreiheit bleibt Daueraufgabe

Das erste Jahr des Barrierefreiheitsgesetzes zeigt, dass gesetzliche Vorgaben allein noch keine barrierefreie Realität schaffen. Viele Unternehmen mussten zunächst Fachwissen aufbauen, bestehende Systeme überprüfen und technische Anpassungen vornehmen.

Zugleich erfasst das Gesetz nicht alle digitalen Angebote. Für bestimmte Bereiche gelten Ausnahmen oder Übergangsfristen. Die vollständige Umsetzung digitaler Barrierefreiheit wird daher auch in den kommenden Jahren eine zentrale Aufgabe bleiben.

Für Menschen mit Behinderungen geht es dabei nicht um zusätzlichen Komfort, sondern um gleichberechtigte Teilhabe. Digitale Barrierefreiheit entscheidet darüber, ob Informationen zugänglich sind, Dienstleistungen selbstständig genutzt werden können und gesellschaftliche Teilhabe möglich ist.

Auch für den Österreichischen Behindertenrat markiert das Barrierefreiheitsgesetz einen wichtigen Fortschritt. Gleichzeitig zeigt das erste Jahr, dass die vollständige Umsetzung von Barrierefreiheit eine langfristige Aufgabe bleibt.

Mann mit grauem Haar und Brille, blauem Sakko und blau-weiß-gestreiftem Hemd hält eine Rede

„Das Barrierefreiheitsgesetz ist ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung. Doch wir dürfen uns darauf nicht ausruhen. Es bleibt noch viel zu tun, um Barrierefreiheit umfassend umzusetzen und gleichberechtigte Teilhabe für alle Menschen zu sichern.“
Klaus Widl, Präsident Österreichischer Behindertenrat

Blick nach vorne

Ein Jahr nach Inkrafttreten fällt die Bilanz differenziert aus. Das Barrierefreiheitsgesetz hat das Thema digitale Barrierefreiheit stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt und erstmals verbindliche Standards geschaffen. Die ersten Verfahren zeigen, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht nur auf dem Papier bestehen.

Gleichzeitig bleibt noch viel zu tun. Entscheidend wird sein, dass die Anforderungen konsequent umgesetzt, Verstöße wirksam verfolgt und Menschen mit Behinderungen weiterhin in die Entwicklung und Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen eingebunden werden.

Service Links

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Barrierefreiheitsgesetz

Sozialministeriumservice: Marktüberwachung digitale Barrierefreiheit. Kontaktformular für Hinweisgeber*innen

Gesetzestext im Rechtsinformationssystem des Bundes

Rückblick auf die Fachkonferenz des Österreichischen Behindertenrats

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euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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