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Startseite › Aktuelles › News › Christine Steger über zwei Jahre als Behindertenanwältin

Christine Steger über zwei Jahre als Behindertenanwältin

5. Dezember 2025

„Inklusion ist kein Sonderprogramm, sondern ein Menschenrecht.“ Christine Steger zieht nach zwei Jahren als Bundesbehindertenanwältin Bilanz: Es gilt, Barrieren abzubauen, Diskriminierung zu bekämpfen und Menschen mit Behinderungen ernst zu nehmen.

Ein Mann mit schwarz-weiß-kariertem Poloshirt, grauem Haar und Brille unterhält sich an einem Tisch mit einer Frau mit langem, blonde, Haar, blauem Sakko und weißer Bluse
Bundesbehindertenanwältin Christine Steger im Gespräch mit Behindertenrat-Präsident Klaus Widl, Foto: Andrea Strohriegl

Österreichischer Behindertenrat: Du hast in den vergangenen zwei Jahren hunderte Gespräche geführt, Gesetze kommentiert, Schlichtungen begleitet und neue Regionalstellen eröffnet. Wenn du einen Moment innehältst und an diese Zeit zurückdenkst: Welcher Augenblick hat dich persönlich am meisten bewegt?

Christine Steger: Es gibt viele Momente, die mich in den vergangenen zwei Jahren berührt haben, oft sind es die leisen Situationen. Besonders bewegt hat mich ein Moment in einer Schlichtung, in dem ein junger Mann mit sichtbarer Erleichterung sagte: „Zum ersten Mal habe ich das Gefühl, jemand nimmt mich ernst.“ Viele Menschen erleben über Jahre hinweg, dass ihre Anliegen abgewertet oder ignoriert werden. Das betrifft zahlreiche Lebensbereiche, wie Arbeit, Schule oder auch das Gesundheitssystem. In diesem Fall konnten wir nicht nur eine Lösung finden, sondern auch Vertrauen zurückgeben. Solche Momente zeigen sehr deutlich, warum es diese Institution braucht. Menschen sollen nicht allein vor Barrieren stehen, die schon längst abgebaut sein sollten.

Du bist nun seit zwei Jahren Bundesbehindertenanwältin und übst dieses Amt hauptberuflich aus. Was hat sich durch diese klare Fokussierung für dich persönlich und für die Institution verändert?

Christine Steger: Die klare Fokussierung hat meine Arbeit deutlich gestärkt. Durch die Novelle des Bundes-Behindertengesetztes und die damit gegründeten Regionalbüros haben wir schnellere Reaktionszeiten, mehr Ressourcen für Beratung und Schlichtung und können strategische Themen professioneller begleiten. Für Menschen mit Diskriminierungserfahrungen bedeutet das einen leichteren Zugang, mehr Sichtbarkeit und mehr Unterstützung.

Wenn du auf diese zwei Jahre zurückblickst: Welche Meilensteine oder Erfolge sind dir besonders in Erinnerung geblieben?

Christine Steger: Die Eröffnung der Regionalbüros in Salzburg und Graz, die Stärkung der Schlichtungsmöglichkeiten inklusive der Möglichkeit, Verfahren in meinem Namen für diskriminierte Personen einzuleiten, zahlreiche abgeschlossene Fälle, durch die Barrieren abgebaut und diskriminierende Praktiken beendet werden konnten sowie die verbesserte Zusammenarbeit mit der Politik, der Verwaltung in den Ministerien, den Ländern und den NGOs.

Gab es auch Überraschungen oder Herausforderungen, mit denen du zu Beginn nicht gerechnet hast?

Christine Steger: Herausfordernd ist einerseits das noch immer enorme Ausmaß an struktureller Diskriminierung und mangelnder Barrierefreiheit im Alltag. Fast 20 Jahre nach In-Kraft-Treten des BGStG müssen wir noch immer über elementare Punkte wie barrierefreie Toiletten in Restaurants diskutieren. Andererseits ist der Beratungsbedarf in den letzten zwei Jahren rasant gestiegen. Wir mussten dazu rasch Kapazitäten aufbauen und begrenztes Personal bestmöglich einsetzen, um Wartezeiten möglichst kurz zu halten.

Mit den Regionalstellen in Salzburg und Graz wurde der Zugang zur Behindertenanwaltschaft deutlich niederschwelliger gestaltet. Welche Veränderungen merkst du seitdem im Kontakt zu Betroffenen?

Christine Steger: Der Kontakt ist jetzt persönlicher, unmittelbarer und niederschwelliger. Menschen, die früher keine Reise auf sich nehmen konnten oder sich von den starren Behördenstrukturen abgeschreckt fühlten, suchen jetzt aktiv den Austausch. Viele sagen uns: „Endlich gibt es jemanden in der Nähe, der zuhört und hilft.“

Hast du seit der Eröffnung mehr Anfragen oder eine größere thematische Vielfalt festgestellt?

Christine Steger: Ja, zu beidem. Zusätzlich zu den klassischen Diskriminierungsfällen zu Arbeit und Barrierefreiheit nehmen wir vermehrt Anfragen zum Kompetenzbereich der Länder war. Viele Menschen möchten sich näher zu Wohnen, Pflege, Mobilität informieren und fühlen sich in diesen Bereichen benachteiligt. Hier freut mich besonders, dass wir eine gute Arbeitsbeziehung mit allen Antidiskrimnierungsstellen der Bundesländer aufbauen konnten. Dadurch können wir gemeinsam umfassend beraten, anstatt Menschen mit Behinderungen unnötig im Kreis zu schicken.

Wie gelingt es, die Arbeit zwischen den Standorten zu koordinieren und gleichzeitig auf regionale Besonderheiten einzugehen?

Christine Steger: Wir arbeiten als gemeinsames Team. Dazu haben wir Beratungsstandards entwickelt und die Beratung weitgehend digitalisiert. Anstatt sperrige Handakten aus Papier zu tragen, können wir jetzt auf alle Akten von überall digital zugreifen. Um sich regelmäßig auszutauschen und voneinander zu lernen, haben wir auch Formate wie monatliche Fallkonferenzen in Wien oder wöchentliche Dienstbesprechungen mittels Videokonferenzen etabliert. Dadurch können wir einen gemeinsamen Standard gewährleisten und gleichzeitig regionale Unterschiede berücksichtigen.

Planst du mittelfristig weitere Regionalstellen in anderen Bundesländern?

Christine Steger: Momentan konzentrieren wir uns auf die Ausstattung der drei bestehenden Regionalbüros. Natürlich würde gerade in weiter entfernten Regionen noch mehr Beratungsbedarf bestehen. Hier versuchen wir aufsuchend zu agieren.

Seit Kurzem kannst du bei vermuteten Diskriminierungen auch im Namen der betroffenen Person ein Schlichtungsverfahren im Sozialministeriumservice führen. Wie oft wurde dieses Instrument bisher genutzt und mit welchem Ergebnis?

Christine Steger: Seit der gesetzlichen Erweiterung wurde das Instrument schon mehrfach eingesetzt. Vor allem Menschen, die sich eine persönliche Teilnahme nicht zutrauen oder Unterstützung in der Kommunikation benötigen, profitieren davon. Zusätzlich kann ich nun auch in meinem Namen bei Diskriminierungen in Einzelfällen eine Schlichtung einbringen. So brauchen diskriminierte Personen gar nicht namentlich in Erscheinung treten. Auch dieses Instrument habe ich bereits genutzt.

Hat diese Möglichkeit die Hemmschwelle gesenkt, sich an die Behindertenanwältin zu wenden?

Christine Steger: Deutlich. Viele diskriminierte Menschen mit Behinderungen melden uns zurück, dass sie sich nicht getraut hätten, alleine ein Verfahren zu führen. Mein Büro wird nun eindeutig stärker als Schutz- und Anlaufstelle wahrgenommen.

Gibt es aus deiner Sicht noch rechtliche Instrumente, die deine Arbeit wesentlich stärken würden?

Christine Steger: Einerseits wäre ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch wichtig, um konsequente Änderungen herbeizuführen, ansonsten bleibt Inklusion oft nur ein „nice to have“. Andererseits wünschen sich viele diskriminierte Person, gerade bei Belästigungen, dass sie nicht verpflichtend eine Schlichtung durchführen müssen. Für diese Personen ist es unvorstellbar, sich mit ihren Belästiger*innen an einen Tisch zu setzen und über ihre Gefühle zu sprechen. Hier braucht es den gleichen Zugang zum Recht für alle Diskriminierungsdimensionen und die freie Wahl zwischen Schlichtung, kommissioneller Feststellung der Diskriminierung und direktem Gang zum Gericht.

Die Sprechtage – ob vor Ort oder online – sind zu einem wichtigen Bestandteil deiner Arbeit geworden. Haben sich seit der Eröffnung der Regionalstellen die Teilnahmezahlen oder die Art der Anliegen verändert?

Christine Steger: Ja, durch Regionalbüros und Online-Formate ist die Nachfrage stark gestiegen. Viele Menschen fühlen sich ermutigt, frühzeitig Rat zu suchen, bevor Konflikte eskalieren.

Beobachtest du Unterschiede zwischen Online-Sprechstunden und persönlichen Terminen, z. B. in der Offenheit oder Komplexität der Fälle?

Christine Steger: Online-Sprechtage erleichtern gerade berufstätigen Menschen und Menschen aus dem ländlichen Raum den Zugang. Auch Personen, die auf Assistenz angewiesen sind, können an Online-Formaten leichter teilnehmen. Persönliche Gespräche sind jedoch oft emotionaler und detailreicher. Beide Formate sind wichtig und haben ihre Berechtigung. Deshalb bieten wir auch beides an.

Die Funktionsperiode deiner Position wurde von vier auf fünf Jahre verlängert. Was ermöglicht dieser längere Zeithorizont strategisch?

Christine Steger: Vor allem mehr Planungssicherheit. Fünf Jahre ermöglichen es, langfristige Projekte, wie Anregungen zu Gesetzesänderungen oder barrierefreien Standards, konsequent zu verfolgen und die Wirkung meines Tuns besser zu evaluieren.

In welchen Bereichen siehst du den dringendsten gesetzlichen Änderungsbedarf, um Diskriminierung wirksamer zu bekämpfen?

Christine Steger: Es braucht endlich einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch. Die EU-Richtlinien zu den Standards für Gleichbehandlungsstellen müssen konsequent umgesetzt werden und meine Unabhängigkeit so noch stärker garantiert werden. Es braucht eine Reform des Rechtszugangs mit Möglichkeiten der Schlichtung, einer kommissionellen Feststellung einer Diskriminierung und dem direkten Weg zum Gericht für alle Diskriminierungstatbestände. Um intersektionellen Diskriminierungen adäquat begegnen zu können, sollte die Zusammenarbeit zwischen den bestehenden Gleichbehandlungsstellen rechtlich und organisatorisch verankert werden.

Die Staatenprüfung 2023 war ein Höhepunkt deiner bisherigen Amtszeit. Welche konkreten Veränderungen oder Initiativen konntest du aus diesem Impuls anstoßen?

Christine Steger: Die Staatenprüfung hat die mangelnde Inklusion in Österreich klar aufgezeigt. Leider behandelt die Politik momentan jedoch die Sparmaßnahmen prioritär. Wichtige Prozesse, die sich auch im Nationalen Aktionsplan Behinderung finden würden, wurden noch immer nicht angestoßen. Darauf weise ich immer wieder hin. Einen Erfolg konnte ich hier gemeinsam mit dem Österreichischen Behindertenrat hinsichtlich des Erwachsenenschutzrechts setzen. Maßnahmen, die ohne Partizipation von Menschen mit Behinderungen und zur Kostenreduktion gesetzt wurden, wurden zumindest teilweise wieder zurückgenommen.

Wenn wir uns in drei Jahren wieder treffen, am Ende deiner Amtszeit: Worauf möchtest du dann besonders stolz zurückblicken?

Christine Steger: Darauf, dass Menschen mit Behinderungen spürbar leichter zu ihrem Recht kommen. Barrieren sollen auch nicht nur erkannt, sondern auch beseitigt worden sein. Meine Arbeit hat sich gelohnt, wenn Menschen mit Behinderungen Inklusion nicht nur auf dem Papier sehen, sondern in ihrem täglichen Leben spüren können.

Welche Botschaft möchtest du heute an Politik, Verwaltung und Gesellschaft richten, um Inklusion weiter voranzubringen?

Christine Steger: Inklusion ist kein Sonderprogramm, sondern ein Menschenrecht. Jeder barrierefreie Eingang, jede faire Entscheidung, jede inklusive Schulklasse zeigt, dass wir es könnten. Es braucht Mut, Konsequenz und Kooperation aller Beteiligten, um die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention endlich umzusetzen. Inklusion ist ein Menschenrecht, dass uns allen nützt, als Gesellschaft, Wirtschaft und letztlich Demokratie.

Danke für das Gespräch.

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