• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Die Zeitschrift monat
    • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Nationalratswahl 2024
    • EU-Wahl 2024
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Partner
    • Besetzungsvorschläge für den Bundesbehindertenbeirat nach § 10 Abs 1 Z 6 BBG
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
  • Recht und Soziales
    • EuroKey – Schlüssel für mehr Unabhängigkeit
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Besetzungsvorschläge für den Bundesbehindertenbeirat nach § 10 Abs 1 Z 6 BBG
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
Startseite › Aktuelles › News › Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

27. Juni 2025

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz in Österreich in Kraft.

Grünes Bild mit weißem Text. Zu sehen sind schemenhaft gezeichnete Personen mit unterschiedlichen Behinderungen.

Das Barrierefreiheitsgesetz setzt den European Accessibility Act (EAA) – eine EU-Richtlinie zu Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen – in nationales Recht um.

Ziel ist es, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, v.a. im digitalen Bereich, zu verbessern und damit Menschen mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang dazu zu ermöglichen.

Die Barrierefreiheitsanforderungen betreffen u.a. folgende Produkte und Dienstleistungen, sofern sie ab dem 28. Juni 2025 in Betrieb genommen bzw. ausgeführt werden:

  • Hardwaresysteme und Betriebssysteme für Computer
  • Verbraucherendgeräte für elektronische Kommunikation wie Mobiltelefone
  • Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten und Fahrkartenautomaten
  • E-Book-Lesegeräte und Software
  • Verbraucher-Endgeräte mit interaktiven Leistungsumfang, wie Smart-TVs
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie Onlineshops, Hotel- und Reiseportale, auf denen Buchungen getätigt werden können
  • Bankdienstleistungen wie E-Banking
  • Elektronische Kommunikationsdienste wie Videotelefonie

Die Barrierefreiheitsanforderungen gelten für alle Hersteller, Händler und Importeure dieser Produkte und Dienstleistungen. Eine Ausnahme besteht für Kleinstunternehmen betreffend Dienstleistungen. Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen und entweder einem Jahresumsatz von höchstens EUR 2 Mio. oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 2 Mio.

Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz

Wer mehr über das Barrierefreiheitsgesetz erfahren möchte, hat dazu am 25. September 2025 bei der Fachkonferenz des Österreichischen Behindertenrats die Möglichkeit: Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz – Österreichischer Behindertenrat

von Gudrun Eigelsreiter

Service-Links

Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG)

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA)

Sidebar

Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

Das könnte Sie auch interessieren

Collage aus 4 Portraits von einem Mann und 3 Frauen. Text "Gegen Gewalt an Menschen mit Behinderungen."

Behindertenrat zum 3. Dezember

1. Dezember 2025

Menschen mit Behinderungen erleben häufiger Gewalt. Der Behindertenrat fordert barrierefreie Opferschutzeinrichtungen, Prävention und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Gruppenfoto von 11 Personen des neu gewählten Präsidiums

Delegiertentag des Österreichischen Behindertenrates

19. November 2025

Beim Delegiertentag des Österreichischen Behindertenrates am 19. November 2025 wurde Klaus Widl erneut zum Präsidenten gewählt.

7 sitzende Personen bei einer Podiumsdiskussion. Recht steht eine schwarz gekleidete ÖGS-Dolmetscherin. Im Vordergrund ist sitzendes Publikum zu sehen. Im Hintergrund großer Schriftzug "Herzlich willkommen zur Fachkonferenz"

Fachkonferenz Barrierefreiheitsgesetz

25. September 2025

Neue Vorschriften, neue Lösungen? Umsetzung des European Accessibility Act in Österreich

Blick aus dem Großen Festspielhaus auf die Altstadt von Salzburg, Foto: Kerstin Huber-Eibl

Salzburg unter Finalisten für Access City Award 2026

21. November 2025

Die Europäische Kommission gab bekannt, dass Salzburg zu den Finalist*innen für den Access City Award 2026 zählt.

2 männer unterhalten sich in Gebärdensprache

Barrierefreier Tourismus in Wien

17. November 2025

Wien stärkt mit dem Aktionsprogramm „Barrierefreiheit“ seine Strategie Inklusives Wien 2030. Die Stadt zeigt, wie Zugänglichkeit zum Standortvorteil im Tourismus wird.

mehrere nebeneinander stehende Personen, etliche davon mit sichtbaren Behinderungen

Lufthansa Group gründet Beirat für Barrierefreiheit

12. November 2025

Die Lufthansa Group rief einen Beirat für Barrierefreiheit ins Leben, der gemeinsam mit Expert*innen und Vertreter*innen aus der Selbstvertretung Angebote für Reisende mit Behinderungen verbessern soll.

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2025 · Österreichischer Behindertenrat