• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Footer springen
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • English

Leicht lesen

Logo Österreichischer Behindertenrat

Österreichischer Behindertenrat

Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs

  • Aktuelles
    • News
    • Presseaussendungen
    • Die Zeitschrift monat
    • monat Archiv
    • Veranstaltungen
    • Fachkonferenz 2025: Barrierefreiheitsgesetz
    • Nationalratswahl 2024
    • EU-Wahl 2024
  • Der Österreichische Behindertenrat
    • Aufgaben
    • Präsidium
    • Team
    • Mitglieder
    • Partner
    • Besetzungsvorschläge für den Bundesbehindertenbeirat nach § 10 Abs 1 Z 6 BBG
    • Forum Selbstvertretung
    • Kompetenzteams
    • Inklusive Planungsgruppe
    • Gewaltschutzrichtlinie
    • Forderungen des Österreichischen Behindertenrats
    • Kontakt und Anfahrt
    • Presse
  • Recht und Soziales
    • EuroKey – Schlüssel für mehr Unabhängigkeit
    • Stellungnahmen
    • Positionspapiere
    • Nationaler Aktionsplan
    • Besetzungsvorschläge für den Bundesbehindertenbeirat nach § 10 Abs 1 Z 6 BBG
    • Staatenprüfung 2023
  • EU und international
    • Stellungnahmen international
    • Lobbying
    • Europäisches Behindertenforum
    • Europäischer Behindertenausweis – European Disability Card
    • Europäisches Parlament der Menschen mit Behinderungen
  • Projekte und Initiativen
    • Ideenwettbewerb UNIKATE
    • Frauen mit Behinderungen
    • Demos
    • LICHT INS DUNKEL
  • Kontakt
  • Impressum
  • English
  • Leicht Lesen
Startseite › Aktuelles › News › Die Europäische Kindergarantie

Die Europäische Kindergarantie

16. Juni 2021

Um die immer größere Anzahl an von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Kindern aufzufangen, wollte die EU-Kommission schon lange eine EU-weite Kindergarantie etablieren. Vorrangiges Ziel der Garantie ist die Förderung der Chancengleichheit aller Kinder.

EU Flagge im Wind

Zusammenfassung von Gudrun Eigelsreiter

Original unter: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=89&furtherNews=yes&newsId=9968#navItem-2

Zur Vorbereitung holte die EU-Kommission zusammen mit Kinderrechtsorganisationen die Ansichten von rund 10000 Kindern (unter 18 Jahren) ein. Eines der prägnantesten Ergebnisse war, dass Kinder weiterhin aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Ethnie, ihres Status oder ihrer sexuellen Identität unter sozioökonomischer Ausgrenzung und Diskriminierung leiden.

Rund 18 Millionen Kinder in der EU (das sind über 20 Prozent aller Kinder in der EU) leben in Haushalten, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren oder sind. Diese Kinder und als Erwachsene, dann deren Kinder sind von einem generationenübergreifenden Kreislauf der Benachteiligung betroffen. Die Europäische Kindergarantie möchte diesen Kreislauf durchbrechen. Im Rahmen der Europäischen Kindergarantie wird den EU-Staaten empfohlen, Kindern in Armut und Not kostenlosen, leicht zugänglichen Zugang zu folgenden Leistungen zu gewähren:

  • frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung – z. B. Vermeidung segregierter Klassen
  • Bildung und schulbasierte Tätigkeiten – z. B. angemessene Ausrüstung für Fernunterricht und Schulausflüge
  • mindestens eine gesunde Mahlzeit pro Schultag und
  • im Gesundheitswesen – z. B. Erleichterung des Zugangs zu ärztlichen Untersuchungen und Gesundheitsvoruntersuchungen

Die EU-Kommission empfiehlt den EU-Staaten außerdem, Kindern effektiven Zugang zu gesunder Nahrung und angemessenem Wohnraum zu bieten: Kinder sollen z.B. auch außerhalb der Schultage gesunde Mahlzeiten erhalten, und obdachlose Kinder und ihre Familien sollten Zugang zu einer angemessenen Unterkunft haben. Dabei ist es wichtig, dass die EU-Staaten die Bedürfnisse von den oftmals benachteiligten Kindergruppen im Fokus haben, z. B.

  • von Kindern mit Behinderungen,
  • von Kindern aus prekären familiären Verhältnissen,
  • von Kindern mit Migrationshintergrund,
  • Kinder einer Minderheit,
  • obdachlose Kinder
  • oder Kinder in alternativer Betreuung.

EU-Mittel zur Unterstützung dieser Maßnahmen stehen durch folgende Fonds zur Verfügung:

  • durch den „Europäischen Sozialfonds Plus“ zur Finanzierung von Projekten zur Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der Investition in Menschen
  • durch den „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“,
  • durch „InvestEU“ und
  • durch den „EU-Plan zur Aufbau- und Resilienzfazilität“

Die Regierungen der EU-Staaten werden aufgefordert, der Kommission innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Annahme nationale Aktionspläne zur Umsetzung vorzulegen. Die EU-Kommission wird die Fortschritte im Rahmen des Europäischen Semesters überwachen und gegebenenfalls länderspezifische Empfehlungen aussprechen.

EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen kündigte in ihren politischen Leitlinien für 2019-2024 die Europäische Kindergarantie an. Die Europäische Kindergarantie ergänzt die zweite Säule der „EU-Kinderrechtsstrategie“. Sie ist auch ein wichtiges Ergebnis des Aktionsplans für die „Europäische Säule sozialer Rechte“. Im Aktionsplan wird vorgeschlagen, dass die EU die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen, darunter rund 5 Mio. Kinder, bis 2030 um mindestens 15 Millionen senken muss.

 

Sidebar

Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Das könnte Sie auch interessieren

7 sitzende Personen bei einer Podiumsdiskussion. Recht steht eine schwarz gekleidete ÖGS-Dolmetscherin. Im Vordergrund ist sitzendes Publikum zu sehen. Im Hintergrund großer Schriftzug "Herzlich willkommen zur Fachkonferenz"

Fachkonferenz Barrierefreiheitsgesetz

25. September 2025

Neue Vorschriften, neue Lösungen? Umsetzung des European Accessibility Act in Österreich

Gebäude mit riesigen Glasfenstern, davor wehen EU-Flaggen, Foto: Unsplash/Christian Lue

EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird angepasst

24. Oktober 2025

Lobbyarbeit auf Europaebene zeigt Wirkung: Die EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird 2026 um neue Maßnahmen ergänzt.

Kind malt mit bunten Ölkreiden, Foto: Unsplash/Stephen Andrews

Inklusion in Wiener Kindergärten: Anspruch und Realität

22. Oktober 2025

Über 1.500 Kinder mit Unterstützungsbedarf warten in Wien auf Kindergartenplätze. Fachkräftemangel und Bürokratie bremsen den Ausbau inklusiver Gruppen.

Frau mit blonden, halblangen Haaren trägt etwa 2-jährigen Sohn, der eine blaue Kappe trägt und am Daumen lutscht, Foto: Maurice Garlet

Mehr Schutz im Job für Eltern behinderter Kinder

23. September 2025

Entscheidung des EuGH: Verbesserter Schutz am Arbeitsplatz für Eltern von Kindern mit Behinderungen

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
dachverband@behindertenrat.at
Telefon +43 1 5131533

Vielen Dank für Ihre Spende:
Erste Bank: BLZ 20111
IBAN: AT34 2011 1000 0791 4849

Quicklinks

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Leicht Lesen
  • EuroKey

Unsere Social Media-Kanäle:

  • Facebook
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Instagram

© 2025 · Österreichischer Behindertenrat