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Startseite › Aktuelles › News › Digitale Auftritte öffentlicher Stellen in Österreich

Digitale Auftritte öffentlicher Stellen in Österreich

11. April 2023

Der FFG-Zwischenbericht stellt zentrale Ergebnisse des Barrierefreiheits-Monitorings im Jahr 2022 dar.

weiße Tastatur mit drei Symbolen: Rollstuhl, Hörbehinderung, Gehbehinderung, Foto: Canva

Der von der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft präsentierte Zwischenbericht zu den digitalen Auftritten öffentlicher Stellen in Österreich stellt zentrale Ergebnisse des Barrierefreiheits-Monitorings im Jahr 2022 dar. Es handelt sich um einen Ausschnitt aus den erhobenen Daten. Die gesamten Monitoring-Ergebnisse von 2022 fließen in den Monitoring-Bericht ein. Dieser wird Ende 2024 veröffentlicht und an die EU-Kommission übermittelt.

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist eine Förderagentur für wirtschaftsnahe Forschung, Entwicklung und Innovation. Im Auftrag des Bundes überprüft die FFG als Monitoring-Stelle jedes Jahr stichprobenartig Websites und mobile Anwendungen der öffentlichen Hand auf deren digitale Barrierefreiheit. Die durchzuführenden Aufgaben sind im Web-Zugänglichkeits-Gesetz festgeschrieben. Die Ergebnisse werden ausgewertet, und alle drei Jahre wird über den Fortschritt der Barrierefreiheit in Österreich an die EU-Kommission berichtet. Der erste Bericht zu Österreichs digitaler Barrierefreiheit wurde 2021 veröffentlicht, der nächste Bericht folgt Ende 2024.

Zwischen 7. Februar 2022 und 13. Oktober 2022 erfolgten 23 eingehende Website-Checks (rund 460 Unterseiten). Zudem gab es 253 vereinfachte Websites-Checks (rund 3690 Unterseiten). 17 eingehende Checks befassten sich mit mobilen Anwendungen (rund 280 Screens).

Zentrale Ergebnisse des Barrierefreiheits-Monitorings von 2022

Im Monitoring 2022 wurden für Websites und mobile Anwendungen folgende fünf Kriterien als am häufigsten nicht erfüllt identifiziert – diese sind durchschnittlich auf mindestens 90 % der Websites und mobilen Anwendungen nicht erfüllt:

  • Info and Relationships (WCAG-Kritereium 1.3.1)
  • Name, Role, Value (WCAG-Kriterium 4.1.2)
  • Non-Text-Content (WCAG-Kriterium 1.1.1)
  • Contrast (Minimum) (WCAG-Kriterium 1.4.3)
  • Focus Order (WCAG-Kriterium 2.4.3)

Service-Links

  • Zwischenbericht zu den digitalen Auftritten öffentlicher Stellen in Österreich
  • Global Accessibility Awareness Day (GAAD)
  • W3C Web Accessibility Initiative (WAI)
  • Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
  • Web-Zugänglichkeitsgesetz (WZG) (BGBl. I Nr. 59/2019) igF
  • Barrierefrei: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG 2.0
  • accessible media – Zugang für alle
  • A-TAG (Accessibility-Tag in Wien)

 

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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