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Startseite › Aktuelles › News › Digitale Auftritte öffentlicher Stellen in Österreich

Digitale Auftritte öffentlicher Stellen in Österreich

11. April 2023

Der FFG-Zwischenbericht stellt zentrale Ergebnisse des Barrierefreiheits-Monitorings im Jahr 2022 dar.

weiße Tastatur mit drei Symbolen: Rollstuhl, Hörbehinderung, Gehbehinderung, Foto: Canva

Der von der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft präsentierte Zwischenbericht zu den digitalen Auftritten öffentlicher Stellen in Österreich stellt zentrale Ergebnisse des Barrierefreiheits-Monitorings im Jahr 2022 dar. Es handelt sich um einen Ausschnitt aus den erhobenen Daten. Die gesamten Monitoring-Ergebnisse von 2022 fließen in den Monitoring-Bericht ein. Dieser wird Ende 2024 veröffentlicht und an die EU-Kommission übermittelt.

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist eine Förderagentur für wirtschaftsnahe Forschung, Entwicklung und Innovation. Im Auftrag des Bundes überprüft die FFG als Monitoring-Stelle jedes Jahr stichprobenartig Websites und mobile Anwendungen der öffentlichen Hand auf deren digitale Barrierefreiheit. Die durchzuführenden Aufgaben sind im Web-Zugänglichkeits-Gesetz festgeschrieben. Die Ergebnisse werden ausgewertet, und alle drei Jahre wird über den Fortschritt der Barrierefreiheit in Österreich an die EU-Kommission berichtet. Der erste Bericht zu Österreichs digitaler Barrierefreiheit wurde 2021 veröffentlicht, der nächste Bericht folgt Ende 2024.

Zwischen 7. Februar 2022 und 13. Oktober 2022 erfolgten 23 eingehende Website-Checks (rund 460 Unterseiten). Zudem gab es 253 vereinfachte Websites-Checks (rund 3690 Unterseiten). 17 eingehende Checks befassten sich mit mobilen Anwendungen (rund 280 Screens).

Zentrale Ergebnisse des Barrierefreiheits-Monitorings von 2022

Im Monitoring 2022 wurden für Websites und mobile Anwendungen folgende fünf Kriterien als am häufigsten nicht erfüllt identifiziert – diese sind durchschnittlich auf mindestens 90 % der Websites und mobilen Anwendungen nicht erfüllt:

  • Info and Relationships (WCAG-Kritereium 1.3.1)
  • Name, Role, Value (WCAG-Kriterium 4.1.2)
  • Non-Text-Content (WCAG-Kriterium 1.1.1)
  • Contrast (Minimum) (WCAG-Kriterium 1.4.3)
  • Focus Order (WCAG-Kriterium 2.4.3)

Service-Links

  • Zwischenbericht zu den digitalen Auftritten öffentlicher Stellen in Österreich
  • Global Accessibility Awareness Day (GAAD)
  • W3C Web Accessibility Initiative (WAI)
  • Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
  • Web-Zugänglichkeitsgesetz (WZG) (BGBl. I Nr. 59/2019) igF
  • Barrierefrei: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG 2.0
  • accessible media – Zugang für alle
  • A-TAG (Accessibility-Tag in Wien)

 

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euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key Standorte in Österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Seit 1976 vertritt der Österreichischen Behindertenrat mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die gesetzlich verankerte, parteipolitisch unabhängige Dachorganisation der Behindertenverbände in Österreich mit mehr als 85 Mitgliedsorganisationen setzt sich für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Der Behindertenrat bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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