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Startseite › Aktuelles › News › Doppelbudget 2025/2026

Doppelbudget 2025/2026

18. Mai 2025

Das Doppelbudget 2025 und 2026 hat auch auf Menschen mit Behinderungen große Auswirkungen. Der Österreichische Behindertenrat hat sich intensiv mit dem Budget beschäftigt. Nachfolgend werden einige wesentliche Maßnahmen aufgezählt, wiewohl kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht.

Mann sitzt auf einem Tisch und hält ein TZablet in der Hand, auf dem das Budget 2025/26 zu sehen ist. Gegenüber sitzt eine Frau. "Berichte der Bundesregierung Strategiebericht 2025 bis 2028 und 2026 bis 2029 gem. § 14 BHG 2013 Budgetbericht 2025 und 2026 gem. § 42 Abs. 3 BHG 2013"

Positiv zu bemerken ist, dass das Pflegegeld auch in den nächsten Jahren valorisiert wird.

Außerdem ist positiv zu erwähnen, dass Menschen mit Behinderungen (die länger als 1 Jahr arbeitslos sind) weiterhin für einen unbeschränkten Zeitraum geringfügig zum Arbeitslosengeld dazuverdienen dürfen. Wir sind sehr erfreut, dass die Politik diesen Punkten unserer Forderungen – die wir an Sozialministerin Korinna Schumann im persönlichen Austausch herangetragen haben und mittels Brief mitgeteilt haben – gefolgt ist.

Negativ ist jedoch, dass der Erhöhungsbetrag bei der erhöhten Familienbeihilfe – so wie der Grundbetrag – 2026 und 2027 nicht valorisiert wird und daher die (erhöhte) Familienbeihilfe an Wert verliert.

Weiters wird der Preis des KlimaTicket Spezial (für Menschen mit Behinderungen) ab 1.1.2026 auf € 1.050 jährlich angehoben und damit massiv verteuert.

Im Bereich des Erwachsenenschutzrechts sind mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 massive Verschlechterungen geplant. So wird die Frist für die Erneuerung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre verlängert und das verpflichtende Clearing bei Erneuerungsverfahren gestrichen. Damit wird der durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz erreichte Fortschritt bei der Sicherstellung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – wie von der UN-BRK gefordert – rückgängig gemacht und wir wieder in die Zeit der Sachwalterschaft zurück katapultiert.

Im Bereich der beruflichen Inklusion wird sich im Jahr 2026 ein Loch in Höhe von ca. € 35 Mio. im Ausgleichstaxfonds auftun. Aus diesem Fonds werden alle Projekt- und Individualförderungen für die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt bezahlt. Die Finanzierungslücke wird laut dem Teilheft zur Untergliederung 21 eine Reduktion der aus dem Ausgleichstaxfonds finanzierten Förderfälle (Projekt- und Individualförderungen) um ca. 11.000 Fälle zur Folge haben.

Besonders bedenklich ist die weitere zeitliche Perspektive. Mit Ministerratsvortrag vom 13.5.2025 wurde nämlich festgelegt, den Zuschuss zum Ausgleichtaxfonds aus dem allgemeinen Budget in den nächsten Jahren schrittweise (von € 65 Mio. bis € 15 Mio.) zu senken. Dies wird dazu führen, dass dringend benötigte Unterstützungsleistungen für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen nicht mehr vollständig finanziert werden können.

„Auch in budgetär schwierigen Situationen ist es nicht zu akzeptieren, dass Unterstützungsleistungen, die essentielle Voraussetzung für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind, reduziert werden. Der ÖBR fordert daher, bei der Ausgestaltung der geplanten Kürzungen involviert zu werden und fordert die Bundesregierung dazu auf, einen offenen Dialog hinsichtlich alternativer Finanzierungsmodelle für den ATF zu führen“, so Präsident Klaus Widl.

Im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe hat das Sozialministerium in den letzten Jahren Pilotprojekte gestartet. Eines zur Harmonisierung der Persönliche Assistenz und eines für Inklusive Arbeit. Leider werden dem Unterstützungsfonds, aus dem diese Pilotprojekte finanziert werden, in den Jahren 2025 und 2026 keine neuen finanziellen Mittel zugeordnet. Damit können die bestehenden Projekte – soweit überhaupt noch ein politischer Wille dazu besteht – nur noch so lange weitergeführt werden, bis der bestehende Geldtopf leer ist.

„Wir müssen endlich davon wegkommen, dass die Umsetzung unserer Menschenrechte von der Verfügbarkeit budgetärer Mittel abhängig gemacht wird. Für so zentrale Bereiche wie die Persönliche Assistenz benötigen wir eine dauerhafte und sichere Finanzierung“, erläutert Klaus Widl

Eine genaue Analyse der Detailbudgets „Unterstützung für Menschen mit Behinderung“ finden sie hier.

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Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

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Tablet, auf dem das Budget angezeigt wird. "Berichte der Bundesregierung Strategiebericht 2025 bis 2028 und 2026 bis 2029 gem. § 14 BHG 2013 Budgetbericht 2025 und 2026 gem. § 42 Abs. 3 BHG 2013"

Budget 2025/2026

18. Mai 2025

Analyse des Detailbudgets „Unterstützung für Menschen mit Behinderung“

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