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Startseite › Aktuelles › News › Erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung

Erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung

9. Juni 2022

Die Forderung, das Verfahren für die erhöhte Familienbeihilfe an Menschen mit Behinderung zu erleichtern, wurde im Familienausschuss angenommen.

junge Frau und fröhlicher Junge im Rollstuhl mit Bausteinen, Text: Erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung

Mehrere Initiativen der Opposition fanden keine Mehrheit oder wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt. 

Im Familienausschuss werden Gesetzesvorlagen und Anträge, die sich auf Familie und Kinder beziehen, behandelt.

Familien mit Kindern mit Behinderungen seien täglich mit finanziellen und bürokratischen Herausforderungen konfrontiert. Das Verfahren für die erhöhte Familienbeihilfe bei minderjährigen Antragsteller*iinnen soll deshalb vereinfacht und beschleunigt werden. In der Begründung wurde erklärt, dass minderjährige Inhaber*innen eines Behindertenpasses für die erhöhte Familienbeihilfe derzeit einen zusätzlichen Nachweis des Sozialministeriumservices erbringen müssen – obwohl die Voraussetzungen für den Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe und den Behindertenpass ident seien.

Die Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderungen der NEOS, Fiona Fiedler, signalisierte ihre Zustimmung zum Antrag der Koalition und merkte an, dass damit eine signifikante Erleichterung für betroffene Familien umgesetzt und unnötiger Verwaltungsaufwand reduziert werde. Auch Petra Wimmer (SPÖ) und Rosa Ecker (FPÖ) äußerten sich positiv zur Verfahrenserleichterung, zeigten jedoch Unverständnis darüber, dass diese als Entschließungsantrag und nicht als Regierungsvorlage eingebracht wurde. Kira Grünberg (ÖVP) erläuterte, mit welchen Entlastungen Familien mit Kindern mit Behinderung rechnen können.

Service-Links

Familienausschuss

Verfahrenserleichterung bei erhöhter Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung

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Euro-Key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key standorte in österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Österreichische Behindertenrat national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

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