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Startseite › Aktuelles › News › EU-Behindertenpass: Ausweitung auf Drittstaatsangehörige

EU-Behindertenpass: Ausweitung auf Drittstaatsangehörige

14. März 2024

Vorläufige Einigung über Richtlinienvorschlag, den EU-Behindertenausweis und Parkausweis auf Drittstaatsangehörige auszuweiten.

European Disability Card
European Disability Card

Am 11. März 2024 erzielten die Verhandlungsführer*innen des Europäischen Parlaments und des Rates eine vorläufige Einigung über den Richtlinienvorschlag, den Europäischen Behindertenausweis und den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen auf Drittstaatsangehörige, einschließlich Asylwerber*innen, die sich rechtmäßig in den Mitgliedstaaten aufhalten, sowie auf Staatenlose und ihre persönlichen Assistent*innen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, auszuweiten.

Damit soll sichergestellt werden, dass oben genannte Personengruppen ebenso Anspruch auf den Europäischen Behindertenausweis und den Europäischen Parkausweis haben. Darüber hinaus gibt es, ähnlich wie in der ursprünglichen Richtlinie, zusätzliche Details zur Bereitstellung von Informationen in der jeweils erforderlichen Sprache.

Hintergrund

Diese Richtlinie ergänzt die Richtlinie des EU-Behindertenausweises und des EU-Parkausweises für Menschen mit Behinderungen. Aus technischen Gründen wurde dieser Aspekt vom ursprünglichen Vorschlag abgetrennt, der bereits am 8. Februar 2024 beschlossen wurde.

Der endgültige Text muss nun noch vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament genehmigt und anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht werden. Danach beginnt die Frist für jeden Mitgliedsstaat zu laufen, die Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln.

von Victoria Biber

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euro-key

Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

euro-key beantrageneuro-key Standorte in Österreich (pdf)

Der Österreichische Behindertenrat

Als Interessenvertretung für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen setzt sich der Behindertenrat für die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein und fördert Barrierefreiheit und Gleichstellung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene. Er bereitet Vorschläge von Menschen mit Behinderungen auf, arbeitet in Gremien mit, pflegt Kontakte zur Wissenschaft und baut umfassende Dokumentationen zu Hilfsmitteln, Fachliteratur und sozialen Diensten auf.

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