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Startseite › Aktuelles › News › EU-Finanzrahmen: Risiken für Menschen mit Behinderungen

EU-Finanzrahmen: Risiken für Menschen mit Behinderungen

24. Februar 2026

Das Europäische Behindertenforum warnt vor Rückschritten im nächsten mehrjährigen EU-Finanzrahmen und fordert verbindliche Schutzmechanismen für Menschen mit Behinderungen.

Mehrere gelbe Sterne ragen plastisch aus einer blauen Gebäudefassade und erinnern an das Symbol der Europäischen Union.. Foto: Mika Baumeister

von Gudrun Eigelsreiter

Eine Delegation des Europäischen Behindertenforums traf sich im Februar mit Raffaele Fitto, dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission sowie EU-Kommissar für Kohäsion und Reformen. Im Zentrum des Treffens stand die Forderung nach mehr Unterstützung für Menschen mit Behinderungen in den laufenden Verhandlungen über den mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2028 bis 2034.

Der Präsident des Europäischen Behindertenforums, Yannis Vardakastanis, erklärte, dass die vorliegenden Vorschläge einen Rückschritt gegenüber dem aktuellen EU-Haushaltsplan darstellen würden, da sie weniger Schutzmaßnahmen und weniger Mittel für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen vorsehen.

Die Delegation wies unter anderem auf folgende Probleme hin:

  • der Vorschlag hebt im Vergleich zum derzeitigen Finanzrahmen Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf. Aus den „horizontalen Grundsätzen“ wurde für die Auszahlung von Mitteln die Verpflichtung zur Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) gestrichen;
  • fehlende zweckgebundene Mittel für soziale Inklusion im nächsten EU-Haushalt;
  • fehlende ausdrückliche Verpflichtung, EU-Mittel nicht für segregierende Wohnheime zu verwenden.

Die Delegation forderte den Vizepräsidenten auf, den Vorschlag der Kommission während der Verhandlungen zu verstärken, indem er:

  • die Verweise auf die UN-Behindertenrechtskonvention in den „horizontalen Grundsätzen“ des nächsten mehrjährigen EU-Finanzrahmens wieder aufnimmt,
  • den Umfang der Sozialausgaben für nationale Partnerschaftspläne einschränkt, vor allem indem Investitionen in Infrastruktur aus dieser Definition ausgeschlossen werden,
  • 25 % der Sozialausgaben für spezifische Ausgaben zur sozialen Eingliederung vorsieht.

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