von Gudrun Eigelsreiter
2010 unterzeichnete und ratifizierte die Europäische Union die UN-Behindertenrechtskonvention und verpflichtete sich damit auch zu ihrer Umsetzung. Die EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2021 bis 2030) soll die UN-Behindertenrechtskonvention innerhalb der Europäischen Union und in allen EU-Institutionen umsetzen. Außerdem sollen die EU-Mitgliedsstaaten bei der nationalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt werden.
Seit 2021 wurde für Menschen mit Behinderungen einiges erreicht oder zumindest auf den Weg gebracht, etwa das Beschäftigungspaket für Menschen mit Behinderungen, die Initiative AccessibleEU zur Harmonisierung von Normen für Barrierefreiheit oder die EU-Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises.
Um der UN-Behindertenrechtskonvention jedoch umfassend gerecht zu werden und Chancengleichheit sowie Nicht-Diskriminierung voranzubringen, besteht weiterhin erheblicher Verbesserungsbedarf.
Beteiligung der Zivilgesellschaft
Da die EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen nun in die zweite Phase ihrer Laufzeit tritt, bietet die Europäische Kommission der Zivilgesellschaft die Möglichkeit, Vorschläge für politische Maßnahmen zu übermitteln. Diese Maßnahmen können neue Themen beinhalten und damit die EU-Strategie ergänzen oder bereits bestehende Maßnahmen bekräftigen.
Eingabe des Österreichischen Behindertenrats
Diese Möglichkeit, die EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen mitzugestalten, nutzte auch der Österreichische Behindertenrat.
Zentrale Forderungen
Der Österreichische Behindertenrat bedankt sich für die Möglichkeit, einen Beitrag zur EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu leisten. Um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und damit die Rechte von Menschen mit Behinderungen europaweit voranzutreiben, muss ausreichend Budget zur Verfügung stehen. Die adäquate Finanzierung der Maßnahmen der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist die zentrale Voraussetzung für ihre Umsetzung.
Der Österreichische Behindertenrat unterbreitet der Europäischen Kommission folgende Vorschläge:
Selbstbestimmtes Leben statt segregierender Einrichtungen
Mit EU-Budget dürfen nicht weiterhin Einrichtungen und Heime für Menschen mit Behinderungen finanziert werden. Ziel muss ein selbstbestimmtes, gemeindenahes Leben in eigenen Wohnungen sein. Dafür braucht es barrierefreien und leistbaren Wohnraum sowie entsprechende Unterstützungsangebote.
Barrierefreiheit im EU-Plan für leistbaren Wohnraum
Das Fehlen konkreter Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistbarkeit von barrierefreiem Wohnraum verschärft die Ausgrenzung von über 100 Millionen Menschen mit Behinderungen innerhalb der Europäischen Union.
Schaffung einer EU-Agentur für Barrierefreiheit
Ziel wäre der Ausbau von Barrierefreiheit in all ihren Dimensionen, von baulicher Barrierefreiheit bis zur Barrierefreiheit von Informationen und Verkehrsmitteln.
Freier Personenverkehr
Viele Menschen mit Behinderungen können die EU-Grundfreiheiten nicht nutzen, da Verkehrsmittel nicht ausreichend barrierefrei sind und zusätzliche bürokratische Hürden bestehen.
Beschäftigung und Qualifizierung:
Eine EU-Beschäftigungs- und Qualifizierungsstrategie soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am Arbeitsmarkt teilhaben können.
Mainstreaming
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen müssen in allen EU-Politikbereichen berücksichtigt werden.