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Startseite › Aktuelles › News › EU Strategie für Kinderrechte 2021-2024

EU Strategie für Kinderrechte 2021-2024

12. August 2020

EDF Forderungen zur EU-Strategie für Kinderrechte 2021-2024

EDF Forderungen zur EU-Strategie für Kinderrechte 2021-2024

Übersetzt und zusammengefasst von Gudrun Eigelsreiter

EU-Strategie für Kinderrechte 2021-2024:

Diese Strategie bietet einen Rahmen für EU-Maßnahmen, um die Rechte von Kindern besser schützen zu können. Außerdem enthält sie Handlungsempfehlungen für die verschiedenen EU-Institutionen, EU-Mitgliedsstaaten und andere Stakeholder. Diese betreffen u.a. folgende Themen:

  • Schutz der Rechte von besonders gefährdeten Kindern
  • Schutz der Kinderrechte im digitalen Zeitalter
  • Gewaltprävention und Kampf gegen Gewalt
  • Förderung von kinderfreundlicher Justiz

Kinder mit Behinderungen in Europa

In der Europäischen Union leben rund 68 Millionen Kinder unter 15 Jahren (Eurostat 2020). Doch es gibt keine statistischen Daten darüber, wie viele von ihnen Behinderungen haben. Trotz des unverhältnismäßigen Risikos, dem Kinder mit Behinderungen ausgesetzt sind, werden sie in der nationalen und europäischen Kinderrechtsgesetzgebung kaum berücksichtigt.

Laut Eurostat haben 5% der Familien innerhalb der Europäischen Union ein oder mehrere Kinder mit Behinderungen. Rund 9,4% der Mädchen und jungen Frauen, sowie 7,5% der Buben und jungen Männer haben Behinderungen in der EU (EU-SILC, 2017).

In vielen EU-Staaten sind Kinder mit Behinderungen institutionalisiert, in Sonderschulen segregiert, sowie Opfer von Gewalt und Missbrauch, innerhalb und außerhalb der Familie.

Vor diesem Hintergrund fordert das Europäische Behindertenforum die EU-Kommission auf, die Rechte von Kindern mit Behinderungen umzusetzen!

Forderungen des EDFs

Die EU-Kommission wird aufgefordert, der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch durch die EU-Strategie über Kinderrechte 2021-2024 nachzukommen. Dafür müssen vor allem bei diesen Themen Verbesserungen herbeigeführt werden:

  • Das Problem der Kinderarmut muss in Angriff genommen werden und die diversen Schwierigkeiten mit denen Familien/Eltern von Kindern mit Behinderungen konfrontiert sind, müssen beseitigt werden.
  • Die politisch Verantwortlichen sollten sich durch Organisationen von Menschen mit Behinderungen und von Kindern mit Behinderungen beraten lassen bezüglich der Vorbereitung, dem Design, der Umsetzung und dem Monitoring der Strategie.
  • Datensammlung zu Kindern mit Behinderungen, einschließlich jener, die in Institutionen leben! Wenn generelle Daten gesammelt werden, sollten sie nach Behinderungen, Geschlecht und Alter aufgeschlüsselt werden.
  • Entwicklung von gemeindenahen Unterstützungsdienstleistungen für Kinder mit Behinderungen und ihre Familien, einschließlich früher Hilfen, Gesundheitsleistungen, Re-Habilitation und anderen spezifische Unterstützungsmaßnahmen sowie Förderung der De-Institutionalisierung, damit Kinder mit Behinderungen in der Gemeinschaft leben können.
  • Garantie für einen barrierefreien Zugang zu inklusiver Bildung und Erholungs-/ Freizeitmöglichkeiten für alle Kinder mit Behinderungen in der EU. Diese inklusiven Bedingungen müssen schon ab der vorschulischen Bildung vorhanden sein.
  • Intersektionale Diskriminierung und spezifische Probleme mit denen Kinder mit Behinderungen konfrontiert sind, müssen in allen Bereichen, die von der EU-Strategie betroffen sind (einschließlich der EU-Außenpolitik) berücksichtigt werden.
  • Kinder vor Gewalt schützen, indem man die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und den Missbrauch sowohl in Institutionen als auch in der Familie anspricht. Auch die erzwungene Sterilisierung (Unfruchtbarmachung) sowie Verhütung von Mädchen und jungen Frauen mit Behinderungen muss verhindert werden.

Das Original des EDFs ist hier nachlesbar: http://www.edf-feph.org/newsroom/news/eu-must-protect-rights-children-disabilities

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Inhaber*innen eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO können beim Österreichischen Behindertenrat einen Euro-Key bestellen.

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