von Victoria Biber
Die Europäische Union hat im Jahr 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Als strategischer Rahmen zur Umsetzung der UN-BRK wurde die EU-Strategie über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 (EU-Strategie) entwickelt. Diese umfasste jedoch lediglich Maßnahmen bis Ende 2024; für die zweite Hälfte der EU-Strategie waren zunächst keine Maßnahmen vorgesehen.
Nach deutlicher Kritik und starkem zivilgesellschaftlichem Druck, vor allem durch das Europäische Behindertenforum, hat sich die Europäische Kommission entschlossen, die EU-Strategie zu aktualisieren und weiterzuführen.
Aktuelles Konsultationsverfahren – Mitwirkung bis 6. Februar 2026 möglich
Die Kommission hat dazu ein öffentliches Konsultationsverfahren gestartet. Das bedeutet, dass alle EU-Bürger*innen online Vorschläge und Ideen einbringen können, welche Maßnahmen für die zweite Hälfte der EU-Strategie aufgenommen werden sollen. Dies ist noch bis 6. Februar 2026 möglich – unter folgendem Link: Enhancing the strategy for the rights of persons with disabilities up to 2030
Alle Rückmeldungen werden in die Weiterentwicklung der EU-Strategie einfließen. Geplant ist außerdem ein zusammenfassender Bericht am Ende des Prozesses, in dem dargestellt wird, wie die eingebrachten Vorschläge berücksichtigt wurden. Alle Eingaben sind öffentlich auf der Konsultationsseite veröffentlicht.
Ein Beispiel für eine Maßnahme aus der ersten Hälfte der EU-Strategie ist die Umsetzung des Europäischen Behindertenausweis und Parkausweis, die spätestens im Juni 2028 in Österreich verfügbar sein werden.
Wie geht es weiter?
Die neuen Maßnahmen sollen im kommenden Jahr präsentiert werden.
Das European Disability Forum (EDF) hat bereits ein umfassendes Positionspapier mit Empfehlungen erarbeitet. Dieses ist unter folgendem Link (nur auf Englisch) abrufbar:
EDF-Position-Paper-Disability-Strategy-Actions-post-2025.pdf